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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/432  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 16.11.2021)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreistag
18.11.2021 
Sitzung des Kreistages (Konstituierung) ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Siehe Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 138 Abs. 1 S. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises in Gesellschafterversammlungen oder entsprechenden Organen von Eigengesellschaften oder von Unternehmen oder Einrichtungen, an denen der Landkreis beteiligt ist, vom Kreistag gewählt.

Über die Entsendung von Mitgliedern in Aufsichtsräten und Beiräten entscheidet der Kreistag gemäß § 138 Abs. 3 NKomVG per Beschluss.

 

Sind mehrere Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, so ist der Landrat zu berücksichtigen, sofern er nicht darauf verzichtet. Sind mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen, werden diese gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.

 

Der Kreistag hat über die Besetzung der folgenden Organe zu entscheiden:

 

 

 

  1. Beirat der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Lüneburg

(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG)

 

Anzahl der Mitglieder:  3 Mitglieder, davon 3 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Zwei Mitglieder des Kreistages

 

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden.

Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in den Beirat der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG:

 

Ordentliches Mitglied:

SPD-Fraktion:

Prof. Dr. Hinrich Bonin

CDU-Fraktion:

Ulrike Walter

 

 

  1. Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG, Lüneburg

(gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG)

 

Die Rechte der Gesellschafterversammlung werden durch Vertreter des Beteiligungsmanagements des Landkreises Lüneburg wahrgenommen.

 

Bislang war Frau Kreisamtsrätin Marita Maseberg die Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG. Frau Maseberg wird zum 01.01.2022 zum Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg wechseln, daher ist ein/e neue/r Vertreter/in aus dem Beteiligungsmanagement zu benennen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Mitarbeiterin des Beteiligungsmanagements Frau Katharina von Wietersheim in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG:

 

Ordentliches Mitglied:

Katharina von Wietersheim

 

 

  1. Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin / ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn LR Jens Böther in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1. Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen neburger Heide GmbH, Salzhausen

(gebildet gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 3 Mitglieder, davon ein/e Vertreter/in des Landkreises Lüneburg

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn EKR Jürgen Krumböhmer, weiterhin in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Ausbildungszentrum Luhmühlen neburger Heide GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer

 

 

  1. Hauptversammlung der Avacon AG, Helmstedt

(gebildet gemäß § 14 der Satzung)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg als Aktionär.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn LR Jens Böther, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Hauptversammlung der Avacon AG zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Avacon AG:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1. Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH, Bleckede

(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Ein vom Landkreis Lüneburg zu entsendendes Mitglied

 

 

Bislang war Frau Inga Masemann, Mitarbeiterin des Fachdienstes 02 (Kreisentwicklung / Wirtschaft / Klimaschutz), als vom Landkreis zu entsendendes Mitglied im Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH.

 

Die Verwaltung schlägt vor, neben Herrn LR Jens Böther, die bisherige Vertreterin Frau Inga Masemann weiterhin in den Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in den Aufsichtsrat der Flusslandschaft Elbe GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Inga Masemann

 

 

  1. Gesellschafterversammlung der Flusslandschaft Elbe GmbH, Bleckede

(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn LR Jens Böther,r die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Flusslandschaft Elbe GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1. Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 9 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Drei Mitglieder des Kreistages

 

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden.

Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.

 

Über die o.g. Mitglieder hinaus ist eine externe Fachkraft zu benennen. Ein Vorschlag der Verwaltung wird nachgereicht.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:

 

Ordentliches Mitglied:

SPD-Fraktion:

Brigitte Mertz

CDU-Fraktion:

Evelin Tiedemann

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Wolf von Nordheim

 

Der Kreistag entsendet folgende externe Fachkraft in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:

 

 

 

Ordentliches Mitglied:

 

 

Herr Landrat Jens Böther benennt Frau Kreisverwaltungsrätin Freia Srugis als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG.

 

 

  1. Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Ein/e Mitarbeiter/in des Landkreises Lüneburg

 

Die Verwaltung schlägt vor, neben dem Herrn LR Jens Böther, Frau Kreisverwaltungsrätin Freia Srugis, für die Dauer der Wahlperiode des Kreistags in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH zu benennen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Kreisverwaltungsrätin Freia Srugis

 

 

  1.  Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, Bardowick

(gebildet gemäß § 4 der Vereinbarung über die Umwandlung der GfA in eine gemeinsame kommunale Anstalt für die Dauer von 5 Jahren)

 

Anzahl der Mitglieder: 9 Mitglieder, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Drei vom Kreistag zu entsendende Mitglieder

 

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in den Verwaltungsrat der GfA Lüneburg gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts:

 

Ordentliches Mitglied:

Stellvertreter/in:

SPD-Fraktion:

 

Rainer Dittmers

Silke Rogge

CDU-Fraktion:

 

Alexander Blume

Norbert Thiemann

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

 

Matthias Wiebe

Dr. Beatrice John

 

 

Herr Landrat Jens Böther benennt Frau Kreisrätin Sigrid Vossers als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG.

 

  1.  Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß §§ 11 und 12 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)

 

Anzahl der Mitglieder: 7 Mitglieder, davon 2 Mitglieder des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Ein vom Kreistag benanntes Mitglied

 

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden. Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in den Aufsichtsrat der Hafen Lüneburg GmbH:

 

SPD-Fraktion:

Prof. Dr. Hinrich Bonin

 

Herr Landrat Jens Böther benennt Frau Kreisrätin Sigrid Vossers als Vertreterin gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG.

 

 

  1.  Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Vertreterin Frau Kreisrätin Sigrid Vossers, weiterhin in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Hafen Lüneburg GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Kreisrätin Sigrid Vossers

 

 

  1.  Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH, Hamburg

(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Inga Masemann, Mitarbeiterin des Fachdienstes 02 (Kreisentwicklung / Wirtschaft / Klimaschutz), in die Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Hamburg Marketing GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Inga Masemann

 

 

  1. Aufsichtsrat der Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Hamburg

(gebildet gemäß § 15 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Alle Landkreise, die Gesellschafter der Hamburger Verkehrsverbund GmbH sind, entsenden ihre Landräte in den Aufsichtsrat.

 

Die Verwaltung schlägt demzufolge vor, den bisherigen Vertreter Herrn LR Jens Böther, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in den Aufsichtsrat der Hamburger Verkehrsverbund GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1.  Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Hamburg

(gebildet gemäß § 18 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Alle Landkreise, die Gesellschafter der Hamburger Verkehrsverbund GmbH sind, entsenden ihre Landräte in die Gesellschafterversammlung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn LR Jens Böther, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Hamburger Verkehrsverbund GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1.  Aufsichtsrat der Lüneburger Heide GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 10 Mitglieder, davon 1 Mitglied des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit oder eine/n von ihm zu bestimmende/n Mitarbeiter/in der eigenen Gebietskörperschaft

 

Herr Landrat Jens Böther benennt Herrn EKR Jürgen Krumböhmer als Vertreter gemäß § 138 Abs. 2 S. 2 NKomVG.

 

 

  1.  Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn EKR Jürgen Krumböhmer, weiterhin in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Lüneburger Heide GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Erster Kreisrat Jürgen Krumböhmer

 

 

  1.  Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH, Hannover

(gebildet gemäß § 6 des Gesellschaftsvertrages)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn LR Jens Böther, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1.  Hauptversammlung der Osthannoverschen Eisenbahn AG, Celle

(gebildet gemäß § 18 der Satzung)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn LR Jens Böther, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Osthannoverschen Eisenbahn AG:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1.  Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 10, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Drei Mitglieder des Kreistages des Landeskreises Lüneburg

 

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt. Stellvertretende Mitglieder dürfen nicht benannt werden. Eine Vertretung erfolgt per Stimmbotschaft.

 

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der Theater Lüneburg GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

SPD-Fraktion:

Barbara Beenen

CDU-Fraktion:

rgen Scherf

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Ingo Götz

 

 

  1.  Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH, Lüneburg

(gebildet gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 4 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Ein/e Mitarbeiter/in des Landkreises Lüneburg

 

Die Verwaltung schlägt vor, neben dem Herrn LR Jens Böther, die bisherige Vertreterin Frau Kreisverwaltungsrätin Freia Srugis, für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages in die Gesellschafterversammlung zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Kreisverwaltungsrätin Freia Srugis

 

 

  1.  Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH, Stade

(gebildet gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages für die Dauer der Kommunalwahlperiode)

 

Anzahl der Mitglieder: 16 Mitglieder, davon 2 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Ein vom Kreistag zu entsendendes Mitglied

 

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH:

 

SPD-Fraktion:

Stellvertreter/in:

Die SPD-Fraktion hat das Vorschlagsrecht an die CDU-Fraktion abgegeben.

 

Inge Schmidt

Uwe Hinners

 

 

  1.  Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH, Stade

(gebildet gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 24, davon 3 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      Zwei vom Kreistag zu entsendende Mitglieder

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH:

 

Ordentliches Mitglied:

Stellvertreter/in:

SPD-Fraktion:

 

Jens-Peter Schultz

Andreas Köhlbrandt

CDU-Fraktion:

 

Die CDU-Fraktion hat das Vorschlagsrecht an die Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion abgegeben.

 

Detlev Schulz-Hendel

Inge Schmidt

 

 

  1.  Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG, Hamburg

(gebildet gemäß § 15 der Satzung)

 

Teilnahmeberechtigt ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landkreises Lüneburg.

 

Die Landkreise, die Gesellschafter der Wachstumsinitiative Süderelbe AG sind, entsenden ihre Landräte in die Hauptversammlung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Vertreter Herrn LR Jens Böther, für die Dauer seiner Amtszeit weiterhin in die Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG zu berufen.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterin / folgenden Vertreter in die Hauptversammlung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG:

 

Ordentliches Mitglied:

Landrat Jens Böther

 

 

  1.  Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg, Lüneburg

(gebildet gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages)

 

Anzahl der Mitglieder: 13, davon 4 Vertreter/innen des Landkreises Lüneburg:

a)      Landrat kraft Amtes für die Dauer seiner Amtszeit

b)      3 vom Kreistag zu entsendende Mitglieder

 

Die Mitglieder werden gemäß § 71 Abs. 2, 3, 5 und 6 NKomVG von den Fraktionen entsprechend ihrem Stärkeverhältnis benannt.

 

Der Kreistag beruft folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg:

 

Ordentliches Mitglied:

Stellvertreter/in:

SPD-Fraktion:

 

Holger Prange

Rainer Dittmers

CDU-Fraktion:

 

Evelin Tiedemann

Dr. Marco Schulze

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

 

Claudia Schmidt

Dr. Beatrice John

 

 

Aktualisierte Sachlage vom 16.11.2021

 

Die Fraktionen haben die noch fehlenden Besetzungen nachgeliefert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Stammbaum:
2021/432   Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 16.11.2021)   Finanz- und Beteiligungsmanagement   Beschlussvorlage
2021/432-1   Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von Unternehmen und Einrichtungen; hier Benennung einer externen Fachkraft für den Aufsichtsrat der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH   Büro des Landrats   Beschlussvorlage

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