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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/433  

Betreff: Benennung der Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg sowie in den Stiftungsräten der Sparkasse Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Kreistag
18.11.2021 
Sitzung des Kreistages (Konstituierung) ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:  keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Siehe Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

  1. Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg

 

Gemäß § 4 der Verbandsordnung des Sparkassenzweckverbandes Lüneburg besteht die Verbandsversammlung aus 5 Vertreterinnen und Vertretern, von denen der Landkreis Lüneburg 3 und die Hansestadt Lüneburg 2 Personen entsendet. Die Vertreterinnen und Vertreter müssen für das Hauptorgan des jeweiligen Verbandsmitglieds wählbar sein.

 

Zu den Vertreterinnen und Vertretern gehören grundsätzlich auch die Hauptverwaltungsbeamten von Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Ist der Hauptverwaltungsbeamte eines kommunalen Verbandsmitglieds allerdings ehrenamtlicher Geschäftsführer bzw. stellvertretender ehrenamtlicher Geschäftsführer des Verbandes, so entsenden Kreistag bzw. Rat der Hansestadt Lüneburg ein anderes ihrer Mitglieder in die Verbandsversammlung.

 

Gemäß § 8 der Verbandsverordnung für den Sparkassenzweckverband Lüneburg wird die ehrenamtliche Geschäftsführerin oder der ehrenamtliche Geschäftsführer von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der Verbandsmitglieder gewählt. Da Herr Landrat Jens Böther demnach entweder zum ehrenamtlichen Geschäftsführer oder zum stellvertretenden ehrenamtlichen Geschäftsführer des Sparkassenzweckverbandes gewählt wird, hat der Kreistag für ihn ein anderes Mitglied in die Verbandsversammlung zu entsenden.

Vom Kreistag sind somit insgesamt 3 Vertreterinnen bzw. Vertreter und 3 Ersatzpersonen zu entsenden. Für die Besetzung der Sitze in die Verbandsversammlung ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes:

 

Ordentliches Mitglied:

Ersatzperson:

SPD-Fraktion:

Rainer Dittmers

Brigitte Mertz

CDU-Fraktion:

Hans-Georg Führinger

Inge Schmidt

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Petra Kruse-Runge

Liliana Josek

 

 

  1. Sparkassenstiftung Lüneburg

 

Nach der Satzung über die Sparkassenstiftung Lüneburg sind vom Landkreis Lüneburg für die Dauer der Kommunalwahlperiode 3 Stiftungsräte mit jeweils 3 Mitgliedern zu besetzen. Es handelt sich um folgende Stiftungsräte:

  • Kunst und Kultur
  • Jugend, Sport, Bildung und Soziales
  • Nachhaltigkeit

 

r die Stiftungsräte sind Ersatzpersonen nicht vorgesehen. Für die Besetzung der Sitze gilt § 71 NKomVG.

 

Der Kreistag beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Vertreterinnen / folgende Vertreter in die Stiftungsräte der Sparkassenstiftung Lüneburg:

 

a)    Stiftungsrat „Kunst und Kultur“

 

SPD-Fraktion:

Dr. Inge Voltmann-Hummes

CDU-Fraktion:

rgen Scherf

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Antje Aden-Meyer

 

b)   Stiftungsrat „Jugend, Sport, Bildung und Soziales“

 

SPD-Fraktion:

Maik Peyko

CDU-Fraktion:

Meinhard Perschel

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Liliana Josek

 

c)    Stiftungsrat „Nachhaltigkeit“

 

SPD-Fraktion:

Uwe Hinners

CDU-Fraktion:

Ingrid Dziuba-Busch

ndnis 90/Die Grünen-Fraktion:

Moritz Meister

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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