Vorlage - 2021/438
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Sachlage:
Im Fachdienst Umwelt werden die folgenden Produkte bearbeitet:
Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein (hier sind neben allgemeinen Aufgaben solche ohne eigene Produktbezeichnung zugeordnet):
Aufgaben der Immissionsschutzbehörde
Aufgaben der Bodenschutzbehörde
Aufgaben der Waldbehörde
Aufgaben der Deichbehörde
Aufsicht über Schornsteinfeger.
Diese Aufgaben sind sog. Kostenträger innerhalb des Produktes.
Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Produktbeschreibungen, denen die Aufgaben im Einzelnen beschrieben werden, können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.
Im Folgenden werden die wesentlichen Ansätze erläutert. Auf Details wird in der Sitzung eingegangen.
Produkt 122-400:
Ein Aufgabenschwerpunkt des Fachdienstes Umwelt in den nächsten Jahren wird die Digitalisierung der Verfahrensabläufe sein. Hierfür wird seit Beginn des Jahres 2021 ein Mitarbeiter im Umfang einer halben Stelle beschäftigt. In dem Prozess wird sich die Notwendigkeit ergeben, Anpassungen an Programmen vorzunehmen und Schnittstellen zu konzipieren, die beauftragt werden müssen. Hierfür sind Mittel unter „Gutachen“ vorgesehen
Produkt 554-000:
Die Sicherung der FFH-Gebiete durch Schutzgebietsausweisungen konnte im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Nun muss für alle FFH-Gebiete eine Managementplanung erfolgen. Ein entsprechendes Ziel wurde im Haushalt aufgenommen. Für das Gebiet Ilmenau und Nebenbäche (FFH-Gebiet 71) ist diese Aufgabe bereits abgeschlossen, ebenso weitgehend für das Gebiet der Elbeniederung außerhalb des Biosphärenreservats zwischen Artlenburg und Hohnstorf (FFH-Gebiet 74). Für das Gebiet Luheniederung und untere Neetze (FFH-Gebiet 212) wurde ein Förderantrag beim Land bewilligt. Der Eigenanteil ist im Haushalt berücksichtigt. Die Fertigstellung soll 2022 erfolgen.
Mit der neuen Wahlperiode des wird die Förderung der anerkannten Naturschutzverbände für die nächsten Jahre beraten. Die Verwaltung empfiehlt die Förderung von Jägerschaft, NABU und BUND weiterhin institutionelle auf jeweils 5.000,- € jährlich festzusetzen. Die Zuschüsse an Verbände belaufen sich dann auf 15.000,- €. Die ebenfalls im Landkreis sehr aktiven Angelverbände, die aber nicht einheitlich organisiert sind, erhalten bei Bedarf eine projektbezogene finanzielle Unterstützung.
Beim Konto 4271010 „Maßnahmen für Umweltschutz“ sind Mittel für eigene Naturschutzmaßnahmen, Eigenanteile für Fördermittel, die Ausstattung des Pflegetrupps usw. veranschlagt. Über die Verwendung der Mittel wird jährlich berichtet. U.A. wird auch das Projekt Biotverbund Elbtal Amt Neuhaus (BENe) hierüber abgewickelt. Das Land ermöglicht eine Verlängerung um ein Jahr bis 2023. Nachdem die Sicherung der FFH-Gebiete als Natur- und Landschaftsschutzgebiete abgeschlossen ist, ist eine Beschilderung erforderlich. Hierfür wurde für die Jahre 2022 und 2023 der Ansatz erhöht.
Auf der Einnahmeseite wurde die Kostenerstattung vom Land um rd. 136.000,- € erhöht. Hierbei handelt es sich um die erhöhten Kosten für die Umsetzung des sog. Nds. Weges. Es wurden entsprechende Stellen im Nachtragshaushalt 2021 beschlossen.
Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht:
Als Eigenanteil für den geplanten Grundwassermanagementplan ist im Haushalt 2021 ein Betrag von 25.000,- € vorgesehen gewesen. Für evtl. gewünschte Zusatzleistungen, aber auch für ggf. notwendige eigene Untersuchungen zu einzelnen Fragestellungen in anhängigen Wasserrechtsverfahren (z.B. Vio) werden im Haushaltsjahr 2022 15.000,- € veranschlagt.