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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/438  

Betreff: Haushalt 2022/Fachdienst Umwelt (61)
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Produkte:13. 61 Umwelt
 13.1. 122-400 Sonstige Ordnungsaufgaben des Fachdienstes Umwelt
 13.3. 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht
 13.4. 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht
 13.5. 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
16.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

Anlage/n:

./.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Im Fachdienst Umwelt werden die folgenden Produkte bearbeitet:

 

Produkt 122-400 FD Umwelt allgemein (hier sind neben allgemeinen Aufgaben solche ohne eigene Produktbezeichnung zugeordnet):

 

    Aufgaben der Immissionsschutzbehörde

    Aufgaben der Bodenschutzbehörde

    Aufgaben der Waldbehörde

    Aufgaben der Deichbehörde

    Aufsicht über Schornsteinfeger.

 

 Diese Aufgaben sind sog. Kostentger innerhalb des Produktes.

Produkt 537-200 Ordnungsaufgaben nach Abfallrecht

 

Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht

 

Produkt 554-000 Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Die Produktbeschreibungen, denen die Aufgaben im Einzelnen beschrieben werden, können dem Haushaltsplanentwurf entnommen werden.

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Ansätze erläutert. Auf Details wird in der Sitzung eingegangen.

 

Produkt 122-400:

Ein Aufgabenschwerpunkt des  Fachdienstes Umwelt in den nächsten Jahren wird die Digitalisierung der Verfahrensabläufe sein. Hierfür wird seit Beginn des Jahres 2021 ein Mitarbeiter im Umfang einer halben Stelle beschäftigt. In dem Prozess wird sich die Notwendigkeit ergeben, Anpassungen an Programmen vorzunehmen und Schnittstellen zu konzipieren, die beauftragt werden müssen. Hierfür sind Mittel unter „Gutachen“ vorgesehen

 

Produkt 554-000:

Die Sicherung der FFH-Gebiete durch Schutzgebietsausweisungen konnte im Jahr 2020 abgeschlossen werden. Nun muss für alle FFH-Gebiete eine Managementplanung erfolgen. Ein entsprechendes Ziel wurde im Haushalt aufgenommen. Für das Gebiet Ilmenau und Nebenbäche (FFH-Gebiet 71) ist diese Aufgabe bereits abgeschlossen, ebenso weitgehend für das Gebiet der Elbeniederung außerhalb des Biosphärenreservats zwischen Artlenburg und Hohnstorf (FFH-Gebiet 74). Für das Gebiet Luheniederung und untere Neetze (FFH-Gebiet 212) wurde einrderantrag beim Land bewilligt. Der Eigenanteil ist im Haushalt berücksichtigt. Die Fertigstellung soll 2022 erfolgen.

 

Mit der neuen Wahlperiode des wird die Förderung der anerkannten Naturschutzverbände für die nächsten Jahre beraten. Die Verwaltung empfiehlt die Förderung vongerschaft, NABU und BUND weiterhin institutionelle auf jeweils 5.000,- € hrlich festzusetzen. Die Zuschüsse an Verbände belaufen sich dann auf 15.000,- €. Die ebenfalls im Landkreis sehr aktiven Angelverbände, die aber nicht einheitlich organisiert sind, erhalten bei Bedarf eine projektbezogene finanzielle Unterstützung.

 

Beim Konto 4271010 „Maßnahmen für Umweltschutz“ sind  Mittel für eigene Naturschutzmaßnahmen, Eigenanteile für Fördermittel, die Ausstattung des Pflegetrupps usw. veranschlagt. Über die Verwendung der Mittel wird jährlich berichtet. U.A. wird auch das Projekt Biotverbund Elbtal Amt Neuhaus (BENe) hierüber abgewickelt. Das Land ermöglicht eine Verlängerung um ein Jahr bis 2023. Nachdem die Sicherung der FFH-Gebiete als Natur- und Landschaftsschutzgebiete abgeschlossen ist, ist eine Beschilderung erforderlich. Hierfür wurde für die Jahre 2022 und 2023 der Ansatz erhöht.

 

Auf der Einnahmeseite wurde die Kostenerstattung vom Land um rd. 136.000,- € erhöht. Hierbei handelt es sich um die erhöhten Kosten für die Umsetzung des sog. Nds. Weges. Es wurden entsprechende Stellen im Nachtragshaushalt 2021 beschlossen.

 

Produkt 538-200 Ordnungsaufgaben nach Wasserrecht:

Als Eigenanteil für den geplanten Grundwassermanagementplan ist im Haushalt 2021 ein Betrag von 25.000,- € vorgesehen gewesen. r evtl. gewünschte Zusatzleistungen, aber auch für ggf. notwendige eigene Untersuchungen zu einzelnen Fragestellungen in anhängigen Wasserrechtsverfahren (z.B. Vio) werden im Haushaltsjahr 2022 15.000,- € veranschlagt.

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