Vorlage - 2021/443
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die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt für den Kreistag am 18.11.2021 als Änderung:
der Kreistag möge beschließen:
der Landkreis Lüneburg als Eigner der Fähre "Amt Neuhaus" steht in der Verantwortung, einen ungestörten Betrieb der Elbfähre zu gewährleisten.
Über die aktuelle Bewilligung der genannten 10.000€ als außerplanmäßige Ausgabe hinaus, werden daher die erforderlichen ca. 15.000€ für eine vollständige Kompensation der notwendigen Fahrpreiserhöhung zur Verfügung gestellt.
Dies ermöglicht konstante Preise für alle Einwohner*innen des Landkreises Lüneburg, welche die Fähre "Amt Neuhaus" nutzen.
Die Fähre "Amt Neuhaus" steht seit Jahren im Zentrum intensivster Beratungen. Dennoch ist es bisher leider nicht gelungen, eine moderne Fähre mit klimaneutralem Antrieb bereit zu stellen.
Die nunmehr notwendige Preiserhöhung aufgrund u.a. der gestiegenen Treibstoffpreise, zeigen einmal mehr die Dringlichkeit einer zukunftsorientierten Lösung.
Der Landkreis Lüneburg muss hier endlich seiner Verantwortung gerecht werden.
In der Zwischenzeit ist der Landkreis in der Pflicht, die negativen Folgen der Verzögerung vollständig zu kompensieren und das Preisniveau für die Nutzer*innen stabil zu halten.
Dies entbindet nicht von einer weiterführenden Diskussion im Rahmen der Haushaltsdebatte 2022 zu einer grundsätzlich kostenfreien Nutzung der Fähre für die Einwohner*innnen des Landkreises Lüneburg.
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