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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/452  

Betreff: Sachstand schulbezogene Busfahrten
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian
Produkte:12.1.2. Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
02.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage- keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

Hintergrund:

 

Auf Grund § 10 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit §114 des Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) ist der Landkreis Lüneburg Träger der Schülerbeförderung. Die Rahmenbedingungen sind über die Satzung zur Schülerbeförderung geregelt, zuletzt geändert in der Fassung vom 11.11.2019, siehe Vorlage 2019/268. Die Beförderungspflicht wird durch den Einsatz von gegenwärtig 180 Bussen im Linienverkehr und 90 Mietwagen im Freistellungsverkehr durch verschiedene Verkehrs- und Beförderungsunternehmen umgesetzt. Zudem besteht das Mittel der Erstattung von Aufwendungen für einen Schulweg.

 

Mit Beginn der Corona-Pandemie sind die Anforderungen an die Schülerbeförderung und die Maßnahmen zum Infektionsschutz gestiegen und somit auch der planerische, organisatorische und finanzielle Aufwand. Gestiegene Schüler*innen Zahlen und die Ausweitung der Fahrkarten auf den Sek.II-Bereich haben schon vor der Corona Pandemie, in Teilen der schulbezogenen Fahrten, Kapazitätsprobleme erzeugt. Eingesetzte Finanzmittel werden bzw. wurden durch Bundes- und Landesmittel aufgefangen, dafür mussten die vertraglichen Rahmenbedingungen im ÖPNV angepasst werden, siehe zuletzt Vorlage 2021/249-1.

 

Die schulbezogenen Busfahrten sind komplett in den allgemeinen ÖPNV integriert. Dadurch können alle Fahrgäste auch schulbezogenen Linie nutzen, gleichzeitig unterliegen die schulbezogenen Fahrten der gleichen Genehmigungspraxis wie alle anderen Fahrten im ÖPNV. Die Alternative ist ein freigestellter Schülerverkehr, wie er bei der Beförderung im freigestellten Schülerverkehr durch die Mietwagen im Landkreis Lüneburg organisiert ist. Dieses Angebot kann nach gesondertem Antrag nur durch die Schüler*innen genutzt werden.

 

Durch die systematische Integration von schulbezogenen Fahrten entstehen zwar Synergieeffekte im ÖPNV, erzeugen aber gleichzeitig ein relativ starres System, welches nur bedingt auf individuelle Bedürfnisse in der Schülerbeförderung angepasst werden kann.

 

Seit März 2020 erfolgte eine verstärkte Analyse der Buskapazitäten und Anpassung an die Bedürfnisse durch zusätzlichen Fahrten zum Beispiel zum Unterrichtsbeginn zur 3.Stunde.

Seit Sommer 2020 erfolgte das flächendeckende Angebot zur Anbindung zur 3.Stunde und ab Herbst 2020 der Einsatz von 10 Reisebussen als Verstärkerbusse zu den bereits eingesetzten Bussen der KVG und ihrer Subunternehmen. Die Koordination der Einsätze erfolgt gemeinsam durch Landkreis und den KVG Betrieb Lüneburg. Die zusätzlichen Kosten durch die Reisebusse belaufen sich auf ca. 4.000 € pro Tag. Die Kosten wurden bis September 2021 durch die Coronahilfen des Landes ausgeglichen. Dafür war eine Anpassung der vertraglichen Situation mit der KVG und der VLP als ausführende Verkehrsunternehmen erforderlich. Die ursprüngliche Finanzierung durch die allgemeine Vorschrift wurde abgelöst durch einen Not-Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (Not-ÖDa). Diese Maßnahme berechtigt zur Inanspruchnahme von staatlichen Hilfezahlung zur Aufrechterhaltung des ÖPNVs. Seit Beginn des aktuellen Schuljahres finanziert der Landkreis Lüneburg diese zusätzlichen Fahrten aus eigenen Mitteln (Rückstellungen aus 2020).

 

Sachstand:

 

Die aktuelle Lage in der Schülerbeförderung wird täglich in einem Abstimmungsgespräch zwischen Landkreis und Verkehrsunternehmen analysiert und abgestimmt. Dafür wurde eine Austauschmöglichkeit mit 85 zu überwachenden Verbindungen angelegt und mit den einhergehenden Beschwerden verschnitten. Neben den Zählungen durch die Busfahrer*Innen, wird auch der Busbegleiter des Landkreises in die praktische Überwachung eingebunden.

 

Daeti Auslastung

Abbildung 1: Ausschnitt Kapazitätsüberwachung

 

Die Anforderungen hinsichtlich der Auslastung sind merklich und nachvollziehbar gestiegen, da die Busse insbesondere in den Bereichen der Schulzentren auch schon vor der Corona Pandemie an den Kapazitätsgrenzen gefahren wurden.

 

Um die Frage nach den Kapazitäten in der Schülerbeförderung zu klären und gewisse Anforderungen zu formulieren wurde am 17.11.2021 ein Praxistest am Schulzentrum Oedeme durchgeführt. Dafür wurden im Rahmen der Buslotsenausbildung mit insgesamt 100 Schülerinnen und Schülern verschiedene Auslastungsszenarien simuliert, um die tatsächliche praktische Auslastungsmöglichkeit zu erproben und Erkenntnisse für die zukünftige Planung zu erhalten. Die Ergebnisse des Tests werden in einer kurzen Präsentation im Ausschuss vorgestellt. Festhalten lässt sich in jedem Fall, dass ein Standardbus (12 m) mit 70 statt der 88 Personen laut Herstellerangaben bereits voll ist und beim Gelenkbus (18 m) passen 100 statt der angegeben 150 Personen rein.

 

Die Anbindung der 3. Stunde wird nur partiell von den Schulen genutzt. Durch die starke Fokussierung und Überlagerung der Anfangs- und Endzeiten der Schulen sind in diesen Verkehrsspitzen alle verfügbaren Busse und Fahrer*innen eingesetzte. Die Anbindung der 3. Stunde ist möglich, weil die Fahrten nach dem Umlauf zur Anbindung zu Schulbeginn erfolgen kann und die Busse komplett neu verplant werden können. Der Umlauf sind alle Fahrten, die ein Fahrzeug nacheinander abwickeln soll um die fahrplanmäßige Anbindung zu ermöglichen.

 

Die gewünschte flächendeckende Anpassung der Schulzeiten war nicht realisierbar. Zudem war die konzeptionelle Planung des Themas in der erforderlichen Ausprägung als Schnittstelle zum ÖPNV bisher nicht personell im Fachdienst verankert.

 

Ausblick:

 

Der dauerhafte Einsatz von Reisebussen zur Verstärkung der bestehenden Linien ist nicht vorgesehen, es fehlt bislang allerdings eine alternative Lösung. Mit einem Einstellen der Reisebusse würden die Kapazitäten massiv beschränkt werden.

 

Wenn die finanzielle Unterstützung durch die staatlichen Mittel endet und der Landkreis wieder vollständig Eigenmittel für die schulbezogenen Fahrten aufbringen muss, entsteht entweder ein noch nicht einschätzbarer finanzieller Mehraufwand oder die Kapazitäten in den schulbezogenen Fahrten müssen enorm zurückgefahren werden auf den Status-Quo vor der Corona Pandemie.

 

Sobald die finanzielle Abwicklung der Mehrkosten bilanziert ist stellt die Verwaltung die Zahlen der politischen Vertretung vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Thema weiterhin mit Priorität zu behandeln. Zudem soll eine flächendeckende Zählung der Fahrgäste einen weiteren Schritt zur zukünftigen Planung leisten.

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