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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/454  

Betreff: Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung von Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian   
Produkte:12.1.2. Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
02.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität geändert beschlossen   
Kreisausschuss
13.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
21.12.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf „Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung von Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg“  

 

 

Anlage/n:

 

Entwurf „Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung von Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf „Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung von Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg“ (140 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt die „Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Rahmen einer Regionalen Mobilitätsentwicklungsplanung von Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg mit der Hansestadt Lüneburg zu unterzeichnen.

 

 

 

Sachlage:

 

Landkreis und Hansestadt Lüneburg haben im „neburg-Vertrag 2020-2029“ die zukünftige Zusammenarbeit in Fragen der Mobilitätsentwicklung geregelt. Landkreis und Hansestadt Lüneburg stellen darin unter anderem fest, dass alle Entwicklungen mit dem Ziel einer modernen Verkehrspolitik nur gemeinsam bewältigt werden können. Landkreis und Hansestadt Lüneburg haben in 2021 in ihren Gremien Beschlüsse zur Aufstellung von zukunftsweisenden Mobilitätsplanungen gefasst, beim Landkreis zum „Mobilitätsgutachten“ (siehe Vorlage 2021/015) und bei der Hansestadt zum „Nachhaltigen Urbanen Mobilitätsplan“ (siehe Vorlage VO/9480/21). Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Koordination beider Verfahren, um gegenseitig Synergien zu nutzen. Landkreis und Hansestadt Lüneburg verständigen sich im Mobilitätsgrundsatzausschuss auf gemeinsame Zielsetzungen für beide Gutachten. Sie beschließen über die Grundsätze der Leistungsverzeichnisse.

 

Die Verwaltung hat zur Vorbereitung bereits einen Rechtsanwalt, der das Ausschreibungsverfahren durchführen würde an der Seite. Auch ein Leistungsverzeichnis für den Teil des Landkreises liegt bereits im Entwurf vor.

 

Die Idee ist, ein einziges Planungsbüro zu engagieren, damit die Verfahren aus einer Hand bearbeitet werden. Landkreis und Hansestadt zahlen und vergeben ihre Gutachten getrennt. An den Kosten des Ausschreibungsverfahrens soll sich die Hansestadt zu einem Drittel beteiligen. Grundlage dafür sind das Verhältnis der Einwohnerzahlen, aber auch die Tatsache, dass der Landkreis der ÖPNV-Aufgabenträger für alle Einwohner ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

20. 000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

150.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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