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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/455  

Betreff: Richtlinie Radverkehrsförderung Landkreis Lüneburg: Verteilung der Haushaltsmittel 2021
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Masemann, Inga   
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
02.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zurückgestellt   
20.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag Hansestadt (1)  
Antrag Hansestadt (2)  

 

Anlage/n:

Antrag Hansestadt Lüneburg (1)

Antrag Hansestadt Lüneburg (2)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Hansestadt (1) (49 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Hansestadt (2) (46 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2021 werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Antragsteller

Vorhaben

Gesamtkosten

Beantragte Förderung/ Zuschuss LK

1

Hansestadt Lüneburg

Wegweisung, Beschilderung gem. Radverkehrskonzept

75.263,93 EUR

11.289,59 EUR

2

Hansestadt Lüneburg

Fahrradabstellanlagen

Verwaltungsgebäude Auf der Sülze 32-34

 2.430,49 EUR

     850,70 EUR

 

 

 

 

SUMME

 

 

12.140,29 EUR

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Folgende zwei Anträge lagen fristgerecht der Verwaltung vor:

 

Nr. 1:

Die Hansestadt Lüneburg plant die Überarbeitung und Neukonzipierung der Beschilderung des an den Landkreis anschließenden Radverkehrsnetzes. Die neue Wegweisende Beschilderung basiert auf einem neuen Schilderkataster der Hansestadtneburg.

Das Projekt ist Teil des landkreisweiten Förderprojektes Radverkehrsförderung 3.0, das Landkreis Lüneburg und Leuphana Universität gemeinsam realisieren.  Damit ist das Projekt auch Teil des Radverkehrskonzeptes des Landkreises neburg und erhält somit eine höhere Priorisierung bei der Förderung.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 2:

Die Hansestadt Lüneburg plant die Errichtung weiterer Fahrradständer an verschiedenen Verwaltungsgebäuden „An der Sülze 32-34). Alle Fahrradständer sind überdacht und entsprechen den neuesten Anforderungen (Fahrradbügel).

Es soll mit der Maßnahme mehr Mitarbeitern der Hansestadt ermöglicht werden, mit dem Rad zur Arbeit zu kommen und das Auto stehen zu lassen.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

Die Förderung des Radverkehrs hat positive Folgen auf das Klima, wenn in der Folge die Nutzung des Fahrrades zunimmt und die des Autos abnimmt. Mit dem Ausbau und der Verbesserung der Radinfrastruktur (Radwege, Beschilderung, Abstellmöglichkeiten) steigt die Attraktivität des Radverkehrs.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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