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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/459  

Betreff: Wahl einer/s stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
02.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

Anlage/n:

 

keine

 

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 den "Ausschuss für Mobilität" gebildet und dessen Vorsitzenden bestimmt. Nach § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages wird die Stellvertretung durch den Ausschuss aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

r die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG):

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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