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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/464  

Betreff: Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Produkte:30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
02.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
§§ 40-43 NKomVG  

 

 

 

Anlage/n:

 

§§ 40-43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NkomVG)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 §§ 40-43 NKomVG (1718 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlussfassung erforderlich.

 

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 60 NKomVG werden die Mitglieder des Ausschusses von dem Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

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