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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/467  

Betreff: Antrag der AfD-Fraktion vom 24.11.2021 zum Thema: "Lockdownprävention durchführen - Digitalen Schulunterricht in den kreiseigenen Schulen im Landkreis Lüneburg sicherstellen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 07.12.2021)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, StephanAfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
13.12.2021 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
21.12.2021 
Sitzung des Kreistages zurückgezogen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag-Kreistag-Digitaler-Schulunterricht.pdf  

 

 

 

Anlage/n:
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag-Kreistag-Digitaler-Schulunterricht.pdf (29 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Kreistag Lüneburg stellt fest:

 

Der Präsenzunterricht an Schulen ist ein unverzichtbares Element zur Sicherung der Bildung sowie des sozialen Zusammenlebens unserer Kinder und gilt es deswegen in jedem Fall aufrechtzuerhalten.

 

Vor dem Hintergrund der hohen Coronafallzahlen in Niedersachsen besteht aber die große Gefahr eines erneuten Wechsels des Schulunterrichtes in das sogenannte Homeschooling durch die Landesregierung.

 

Daher fordert der Kreistag die Kreisverwaltung auf,

 

1.zeitnah zu prüfen, welche Art Hardware von den kreiseigenen Schulen aus den Fördergeldern des Digitalpakt Schule angeschafft wurden, und dies dem Schulausschuss schriftlich vorzulegen.

2.ein Konzept zu erarbeiten, welches den digitalen Unterricht in einem möglichen Schullockdown über einen gesamten Schultag in allen Klassenstufen sicherstellt. Dies beinhaltet die Anschaffung, Installation und Benutzung von Webcams, Tablets und Videokonferenz-Software wie Zoom, Team etc. für alle Klassenräume.

3.Schulen, welche keine ausreichenden Hard- und Softwarelösungen besitzen, diese fachkundig zu beraten und ggf. bei der Anschaffung zu unterstützen.

4.Ggf. weitere Fördermittel beim Land für weitere Anschaffungen zu beantragen.

5.ein Schulungskonzept für die kreiseigenen Schulen zur Durchführung von Digitalen Unterricht zeitnah zu erarbeiten.

6.Eigenmittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Sollten durch eine Verordnung der Landesregierung die Schulen wieder in ein Wechsel- oder Homeschooling Modell wechseln, müssen unsere Schulen maximal darauf vorbereitet sein. Daher sollte durch eine optimale digitale Ausstattung der Schulen der tägliche Unterricht sichergestellt werden. Es gilt hier Lernrückstände und soziale Vereinsamung zu vermeiden und durch gemeinsames Lernen zumindest im Videounterricht sicherzustellen.

Dies gelingt nur durch eine optimale Ausstattung der Schulen mit Webcams und Laptops für Lehrer sowie optimalen Softwarelösungen. Zudem sollten Konzepte und Schulungen hier die Unsicherheit vieler Lehrkräfte und Schulen nehmen und eine schnelle Umsetzung

Stellungnahme der Verwaltung vom 03.12.2021:

1)      Die Abwicklung des Digitalpaktes läuft über die Kreisverwaltung. Es ist nicht vorgesehen, dass die Schulen eigenständig Hardware beschaffen. Der Digitalpakt ist in mehreren Schritten aufgebaut, die zwangsweise nacheinander abgearbeitet werden müssen, um die entsprechenden Fördermittel zu generieren. Der Schritt 1 sieht vor, dass die Schulen mit dem schnellen Internet verbunden werden. Dies ist bereits vor dem Digitalpakt erfolgt. Schritt 2 sieht die Verkabelung (Elektroarbeiten) in den Schulen vor, um zum einen ein flächendeckendes WLAN im Schulgebäude sicherzustellen (Schritt 3) und Präsentationsmedien anstatt oder neben den herkömmlichen Tafeln/WhiteBoards anzubringen (Schritt 4).

Aktuell befinden sich folgende Schulen im Elektroausbau bzw. sind inzwischen vollständig ausgebaut:

-          Schulzentrum Oedeme (mit Ausnahme der Förderschule Am Knieberg)

-          Schulzentrum Scharnebeck

-          Oberschule Dahlenburg

-          Gymnasium Bleckede

-          BBS I

Kurzfristig beginnen soll der Ausbau:

-          Oberschule Bardowick

Auf die mehrfache Ausschreibung hin, konnten keine Elektrofirmen gefunden werden, für:

-          Schulzentrum Bleckede (mit Ausnahme des Gymnasiums)

-          Oberschule Neuhaus

 

r diese und alle anderen Schulen sollen die Elektroarbeiten in 2022 (erneut) ausgeschrieben werden.

 

Unmittelbar im Anschluss an den Elektroausbau werden die Acess-Points für das WLAN gesetzt und die Präsentationsmedien an der Wand angebracht.

 

Wenige Schulen (SZ Oedeme, OBS Neuhaus, teilweise BBS I) haben sich für die Variante mit Beamern, Dokumentenkameras, PCs etc. entschieden. Die überwiegende Anzahl an Schulen wird mit Paneln der Firma ViewSonic ausgestattet. Die Ausstattungsvariante wurde jeweils durch die Schule gewählt. Allen standen beide Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Weiter wurden für die Schulen für bedürftige Schülerinnen und Schüler für den Fall einesglichen erneuten Lockdowns 1480 IPads beschafft, alle Lehrkräfte wurden je nach Wahl mit einem Laptop oder einem IPad (insgesamt 1158) ausgestattet. Beide verfügen über eine Kamera, sodass im Homeschooling unterrichtet werden kann.

 

2)      Die Erarbeitung inhaltlicher Konzepte fällt nicht in die Zuständigkeit des Landkreises Lüneburg, sondern in die des Landes Niedersachsen bzw. in die Zuständigkeit der einzelnen Schulen. Tablets sind in einer großen Menge (siehe Frage 1) beschafft worden, sodass der digitale Unterricht aufrechterhalten werden kann.

Die allgemeinbildenden Schulen greifen auf IServ als Videokonferenz-Plattform zurück, die berufsbildenden Schulen auf BigBlueButton. Beide Systeme haben sich im letzten Lockdown nach kurzen Startschwierigkeiten als stabil und gut herausgestellt. Sämtliche Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler können darauf zugreifen.

 

3)      Ich verweise auf die Antworten zu den Fragen 1) und 2).

 

4)      Für sämtliche Förderprogramme, die das Land Niedersachsen und der Bund im Rahmen der Corona-Pandemie für Schulen aufgelegt haben, wurden Mittel in der größtmöglichen Höhe beantragt, bewilligt und je nach Stand der Beschaffung abgerufen.

 

5)      Die Lehrkräfte erhalten für das installierte Panel bzw. zu installierende Panel eine Schulung seitens des Herstellers. Für inhaltlich pädagogische Schulungen zur Durchführung von digitalem Unterricht ist das Land Niedersachsen zuständig.

 

6)      Im Haushalt 2022 und im Haushalt 2023 sind jeweils 1,5 Mio. € Eigenmittel für die Digitalisierung der Schulen geplant.

 

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