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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/474  

Betreff: Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, Stefan
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Bartscht, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz
16.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
__40-43NKomVG-1  

 

Anlage/n:

 

§§ 40 43 NKomVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 __40-43NKomVG-1 (1712 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Kein Beschlussvorschlag erforderlich

 

 

Sachlage:

 

Gemäß § 60 NKomVG werden die Mitglieder des Ausschusses von der /dem Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

 

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