Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2005/237  

Betreff: Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Feuer- und Katastrophenschutzausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Trost, Heinz-OttoAktenzeichen:41
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Feuer- und Katastrophenschutzausschuss
08.11.2005 
Feuer- und Katastrophenschutzausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder des Feuer- und Katastrophenschutzausschusses die bzw. den stellvertretenden Ausschussvorsitzende/n aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.

Sachlage:

Sachlage:

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 17.12.2004 die Fachausschüsse neu gebildet und besetzt hat, wählt der Feuer- und Katastrophenschutzausschuss in seiner ersten Sitzung nach der Umbildung die bzw. den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung