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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/479  

Betreff: Stellenbesetzung und Organisation der Feuerwehr-Einstz- und Rettungsleitstelle Lüneburg (FEL)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, Jürgen
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
Produkte:12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
06.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zurückgestellt   
06.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
Kreisausschuss
14.02.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Forplan-Gutachten  

 

 

 

 

Anlage/n:

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Forplan-Gutachten (401 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)      In der Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle Lüneburg (FEL) werden die folgenden Funktionen besetzt:

a)      Stellvertretende Leitung

b)      Schichtführung

c)       Qualitätsmanagement

 

2)      Dazu werden die folgenden Stellen geschaffen:

a)      Stellvertretende Leitung 1 x TVöD E 10

b)      Schichtleitung 2 x TVöD E 9 c

 

3)      Zur Verstärkung der Administration wird neu geschaffen 1x TVöD E 9a

 

4)      Die Punkte 2. und 3. werden im Rahmen des Stellenplanverfahrens vom Kreistag zum Haushalt 2022 beschlossen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Leiter der FEL hat am 16.06.2021 eine Überlastungsanzeige vorgelegt. Die Auswertung ergab einige Fragestellungen. Im Überblick geht es um die Punkte:

 

 

1. Personalausstattung Disposition

2. Stellvertretende Leitung der FEL

3. Qualitätsmanagement

4. Fort- und Ausbildung

5. Administration

6. Verstärkungskonzept

7. umliche Unterbringung/technische Ausstattung

 

Eine erste Bewertung ergab Mängel, die zu beheben sind. Bei der Firma Forplan Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H wurde ein Gutachten zur bedarfsnotwendigen Personalausstattung für die Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Lüneburg (folgend: Forplan-Gutachten) in Auftrag gegeben. Das Gutachten ist in seiner finalen Fassung als Anlage 1 beigefügt. Um auch eine praktische Bewertung des Gutachtens sicherstellen zu können hat die Verwaltung mit Hilfe des Fachverbands Leitstellen e.V. eine Abfrage bei anderen Leitstellen in die Wege geleitet. Daraus sind einige Antworten eingegangen, die nachfolgend verwendet werden.

 

1. Personalausstattung Disponenten

 

Aus dem Forplan-Gutachten ergibt sich ein erheblicher Mehrbedarf. Insgesamt werden 17,41 Stellen errechnet (Seite 23 des Gutachtens). Vorhanden waren zunächst 14 Stellen. Im Vorgriff wurden bereits zwei Stellen besetzt. Insgesamt wurden zuletzt mit dem Nachtragstellenplan drei zusätzliche Stellen geschaffen. Damit ist der ausgewiesene Mehrbedarf im Bereich der Disponentenstellen gedeckt.

 

2. Stellvertretende Leitung/Schichtführung

 

Aktuell bestehen organisatorische Mängel in der Funktion der Leitung der FEL. Besetzt ist nur die Funktion des Leiters der FEL. Dies hat weitreichende Auswirkungen. Die FEL muss an allen Tagen über 24 Stunden betriebsbereit sein. Es handelt sich um eine Organisationseinheit des Landkreises Lüneburg, die dem Schutz von Menschen und hohen Sachgütern dient. Dies erfordert eine durchgehende Leitung. Oft musste auf kollegialer Ebene der Leiter einspringen oder Kollegen aus dem "Frei" alarmiert werden. Das ist auf Dauer kein tragbarer Zustand und einer der Gründe für die Überlastungsanzeige.

 

Daraus folgt zunächst die Notwendigkeit der Besetzung der Funktion der stellvertretenden Leitung mit einer vollen Stelle. Der Vergleich mit anderen Rettungsleitstellen ähnlicher Größe zeigt, dass keine andere Leitstelle gefunden worden ist, die keine stellvertretende Leitung vorweisen kann.

 

Der Stellenwert bewegt sich bei TVöD E 10.

 

Die zweite Konsequenz ist, dass angesichts von Nacht-, Wochenend-, Fortbildungs-, Krankheits- und Urlaubszeiten ein 7/24 Stunden-Dienstbetrieb auch mit zwei Leitungskräften nicht abzudecken ist. Deshalb haben Leitstellen in der Regel Schichtführungen oder Schichtleitungen. Eine Rundfrage mit Hilfe des Fachverbandes Leitstellen e.V. ergab, dass die Besetzung der stellvertretenden Leitung von allen Stellen, die geantwortet haben bestätigt wurde, aber auch die Einrichtung von Schichtleitungen oder -führungen zum Standard gehören. Rechnerisch ergeben sich 6,33 Stellen, wenn diese Funktion separat neben der FEL-Leitung und der Disposition geführt wird. Dies erscheint bei einer kleinen Leitstelle wie der FEL aber nicht erforderlich zu sein. Abzudecken sind die Zeiten, die nicht von der Leitung und deren Stellvertretung selbst wahrgenommen werden können. Das sind zwei weitere Stellen. Im Vergleich zu anderen Leitstellen ist ein Stellenwert von TVöD E 9 b/c anzunehmen.

 

 

3. Qualitätsmanagement

 

In vielen Branchen sind Qualitätsmanagementsysteme Standard oder sogar erforderlich, um einen Betrieb zu unterhalten oder Produkte an den Markt zu bringen. In Niedersachsen existieren keine verbindlichen Regeln für die Qualität der Leitstellenarbeit. Dies befreit die Akteure nicht davon, Regeln aufzustellen und zu überwachen. Durch das Fehlen landeseinheitlicher Vorgaben wird die lokale Herausforderung eher noch größer. Beispielhaft sei auf die "Anforderungen an eine strukturierte und standardisierte Notrufabfrage (SSN) als Voraussetzung für die sachgerechte Bearbeitung von Hilfeersuchen in Leitstellen" verwiesen. In der FEL ist diese SSN nicht eingeführt, weil die personelle Situation dies nicht zugelassen hat. Das muss unbedingt geändert werden. Vorgesehen ist, diese Aufgabe der stellvertretenden Leitung zuzuweisen.

 

Qualitätsmanagement ist darüber hinaus ein permanenter Prozess.

 

4. Fort- und Ausbildung

 

Thematisch nah am Qualitätsmanagement bewegt sich die Aus- und Fortbildung, die in der FEL aufgrund von Personal- und somit Zeitmangel überwiegend nicht stattfinden konnte. Als optimal werden 90 Fortbildungsstunden im Jahr angesehen. Jedenfalls muss eine regelhafte Fortbildung organisiert werden. Ein sich daraus ergebender Personalbedarf ist mit der Besetzung der Disponentenstellen abgegolten. Die Ausbildungsleitung obliegt der Leitung /Stellvertretung der FEL. Die Interne Ausbildung wird mit eigenen Kräften sichergestellt.

 

5. Administration

 

In der FEL ist eine Vollzeitstelle Administration besetzt. Das Forplan-Gutachten sieht insgesamt 2,42 Stellen vor, vorhanden ist eine Stelle. Das Forplan-Gutachten beschreibt die derzeitige Situation der Administration als im bundesweiten Vergleich deutlich unterbesetzt. Die erwähnte Abfrage bei anderen Leitstellen hat ergeben, dass auch kleinere Leitstellen mindestens 1,5 Stellen besetzt haben. Es geht dabei um die fortlaufende Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der FEL in technischer Hinsicht, die Unterstützung der Kollegen und die Aktualisierung der Datenbestände mit den verbundenen Organisationen. Deshalb wird eine weitere Vollzeitstelle vorgeschlagen, die mit TVöD E 9a bewertet wird.

 

6. Verstärkungskonzept

 

Wie schon unter Nr. 2 dargestellt, ist die aktuelle Situation unbefriedigend. Es gibt eine 7/24 Stunden-Rufbereitschaft in der FEL mit einer Stelle. Sie ist ausschließlich zum Auffangen vakanter Dienstschichten aufgrund von Krankheit vorgesehen. Diese wird faktisch bereits durch normale Fehlzeiten aufgebraucht.

 

Ein Verstärkungskonzept für ad hoc Einsatzlagen kann zu den büroüblichen Zeiten i.d.R. von der FEL Leitung, der Stellvertretung und der Schichtführung und in den übrigen Wochenzeiten von der Schichtführung sichergestellt werden. Dies sollte zunächst in der Praxis erprobt werden.

 

Eine andere Frage tritt bei besonderen Ereignissen auf. Die Kooperation mit der Polizei hilft ein Stück weiter, weil sogenannte Überläufer (Telefongespräche, die von der FEL wegen Mehrfachanrufen nicht sofort entgegengenommen werden können) dort auflaufen. Die Polizei kann jedoch keine Hilfsmittel alarmieren. Deshalb geht in diesem System Zeit verloren. In außergewöhnlichen Lagen ist auch die Polizei stark belastet.

 

Andere Leitstellen haben regionale Verbünde gebildet. Die Überläufer gehen bei benachbarten Leitstellen ein, die sofort tätig werden können. Dies beruht auf einer technischen Verbindung der Leitstellen untereinander, was auch bei einem technischen Ausfall einer Leitstelle eine gute Auffanglösung bietet. Diese Kooperation ist mit einem hohen Umstellungsaufwand verbunden, der Zeit braucht. Unter dem Strich bietet diese Lösung aber eine bessere Sicherheit.

 

Ein drittes Modell sind Regionalleitstellen wie z.B. in Oldenburg. Größere Einheiten können lokale Belastungsspitzen weitestgehend abfedern. Sie betigen unter dem Strich auch weniger Personal als eine Mehrheit von einzelnen Leitstellen. Die Gründung von Regionalleitstellen bedarf eines schwierigen politischen Prozesses.

 

Einfache Mittel des Verstärkungskonzeptes sind die schnellere Zugänglichkeit der Räume der FEL und die Einräumung von Sonderrechten für Verstärkungskräfte (Blaulicht für Privatfahrzeuge).

 

7.      umliche Unterbringung/technische Ausstattung

 

Zusätzliches Personal braucht zusätzliche Arbeitsplätze. Die Räume in der Polizeidirektion sind nicht optimal. Es fehlt an Besprechungsmöglichkeiten. Büros sind knapp. Mittlerweile konnte jedoch bereits ein zusätzliches großes Büro angemietet werden, sodass das zusätzliche Personal Platz finden wird.

 

Auch die Software-Anwendung für das Einsatzmanagement ist mit Problemen behaftet. Diese Punkte werden zu einem späteren Zeitpunkt zu betrachten sein. Zunächst müssen die erforderlichen personellen Ressourcen vorhanden sein, um Herausforderungen dieser Art strukturiert anzugehen.

 

Neben den seit 1993 unverändert zu besetzenden zwei Einsatzleitplätzen sollte kalendertäglich in der höher frequentierten Arbeitszeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein zusätzlicher Einsatzleitplatz besetzt werden.

 

8.      Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen für die 1,00 TVöD E 10 stv. Leitung, 2,00 TVöD E 09c Schichtleitung und

der 1,00 TVöD E 09a Administrator belaufen sich auf Basis der KGSt-Pauschalen auf 277.900 EUR p.a.

 

Die Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der Leitstelle. Ob oder inwieweit der hier aufgezeigte Mehraufwand

übernommen werden wird, bleibt den Verhandlungen überlassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

277.900,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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