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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/485  

Betreff: Wahl einer/eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Beyer, Detlef
Federführend:Gebäudewirtschaft Beteiligt:Fachbereich Zentrale Dienste
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:6. 35 Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
15.12.2021 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlage/n:

keine

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden wird ... gewählt.

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18.11.2021 die Fachschüsse gebildet und deren
Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und
Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss
angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.


r die Wahl gilt § 67 Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG):
Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist
die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten
Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt,
die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet
das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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