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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/487  

Betreff: Wahl der/des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
14.12.2021 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Betriebs- und Straßenbauausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Ausschussvorsitzende/n

 

 

 

Sachlage:

 

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18.11.2021 die Fachausschüsse gebildet und deren Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der/des Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

Für die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKomVG).

Gewählt wird danach schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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