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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/506  

Betreff: Benennung sozial erfahrener Dritter nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
11.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

Anlage/n:

 

Beschlussvorschlag:

Es wird ein Gremium sozial erfahrener Dritter im Sinne des § 116 SGB XII bestehend aus folgenden (zu benennenden) Personen

      die/der Ausschussvorsitzende/r

      die/der stellvertretende/r Ausschussvorsitzende/r

      ein weiteres ordentliches Mitglied des Ausschusses

      ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände

gebildet.

 

Sachlage:

Vor dem Erlass des Bescheides über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und ihrer Höhe gemäß den Vorschriften des SGB XII sind sozial erfahrene Personen beratend zu beteiligen.

 

Da die Regelung des SGB XII das Wort „Dritte“ verwendet, müssen mindestens zwei Personen beratend beteiligt werden. Diese sind sozial erfahren, wenn sie praktische Erfahrungen mit den Problemen sozial schwacher Bürgerinnen und Bürger haben und ihnen deren Lebensverhältnisse und Probleme vertraut sind.

 

Insofern ist eine Zusammensetzung aus drei ordentlichen und einem beratenden Mitglied des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ausreichend und rechtskonform. Zuletzt waren die Ausschussvorsitzende, die stellvertretende Ausschussvorsitzende und ein weiteres ordentliches Mitglied sowie ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände in diesem Widerspruchsgremium vertreten.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat Herrn Berthold Schweers vom Caritasverband Lüneburg für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit vorgeschlagen. Herr Schweers hat bereits in den vergangenen zehn Jahren r die Arbeitsgemeinschaft diese Aufgabe wahrgenommen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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