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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/509  

Betreff: Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters des Landkreises Lüneburg für den Begleitausschuss A39 der Hansestadt Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Brandt, Sebastian
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreistag
21.12.2021 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Hansestadt Lüneburg - Begleitausschuss A 39  

 

Anlage/n:

eine

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hansestadt Lüneburg - Begleitausschuss A 39 (37 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Frau Kreisrätin Sigrid Vossers wird als Vertreterin des Landkreises Lüneburg für den Begleitausschuss A39 der Hansestadt Lüneburg benannt.

 

 

Sachlage:

Die Hansestadt wird als Trägerin öffentlicher Belange seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr über die Planungen für die A 39, ein Vorhaben des Bundes, informiert. Um eine Plattform für Informationen zum Verfahrensstand zu schaffen, hat die Hansestadt Lüneburg 2010 beschlossen, den Begleitausschuss A 39 einzurichten. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über den eigenen Kenntnisstand zu informieren, sie zu beteiligen und ihre Meinungen aufzunehmen, damit sie in den Abstimmungen mit der Straßenbauverwaltung nach Möglichkeit berücksichtigt werden können.

 

Mit Schreiben vom 03.12.2021 bat die Hansestadt Lüneburg um die Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters in den genannten Ausschuss.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurde Frau Kreisrätin Vossers als Vertreterin des Landkreises Lüneburg in den Begleitausschuss A39 benannt. Die Wiederwahl bzw. erneute Berufung von bisherigen Mitgliedern ist zulässig. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Vertreterin Frau Kreisrätin Sigrid Vossers, für die Dauer ihrer Amtszeit weiterhin als Vertreterin für den Begleitausschuss A 39 der Hansestadt Lüneburg zu benennen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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