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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/513  

Betreff: Haushaltsplan 2022/FD 53
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Böther, Ute
Federführend:Gesundheit Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:17. 53 Gesundheit
 17.1. 412-000 Sozialpsychiatrischer Dienst
 17.2. 414-000 Maßnahmen der Gesundheitspflege
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
11.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2021-513 Anlage Teilhaushalt 53  

 

 

 

 

 

Anlage/n: 

Entwurf Teilhaushalt FD 53

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-513 Anlage Teilhaushalt 53 (81 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage Beschlussfassung nicht erforderlich

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Haushaltsplanentwurf 2022 liegt den Kreistagsabgeordneten vor. Für die nicht den Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses ist ein entsprechender Auszug aus dem Haushaltsplanent-wurf 2022 für den Bereich Gesundheit beigefügt.

 

Besonders erwähnenswert sind die Kostenansätze, die mit der Coronapandemie in Zusammenhang stehen. Das sind zum einen die Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes. Für das Jahr 2022 rechnen wir mit Aufwendungen in Höhe von 1,2 Millionen EUR, die in vollem Umfang vom Land Niedersachsen erstattet werden. Die Einnahmen finden sich unter Position 7, die Ausgaben in Position 19.

 

Die Landkreise sind vom Land Niedersachsen beauftragt worden, mobile Impfteams (MIT) einzusetzen, die die Bevölkerung gegen das Coronavirus impfen. Die Zahl der MIT wird von zwei im Oktober 2021 auf sechs im Januar 2022 steigen. Ob weitere Impfteams hinzukommen, ist bisher unklar. Pro MIT werden vom Land Niedersachsen über Pauschalen monatlich 88.790 EUR erstattet. Von diesem Betrag erhalten die Hilfsorganisationen ASB und DRK, die die MIT stellen, monatlich pauschal 63.000 EUR, hinzu kommen Fahrtkosten sowie Personalaufwendungen in Form von gezahlten Zuschlägen für angeordnete Mehrarbeit, Sonn-und Feiertagszuschläge.

 

 

Verbrauchsmaterialien werden vom Gesundheitsamt besorgt und verteilt, diese können wie die Fahrt- und Personalkosten ebenfalls mit dem Land abgerechnet werden.

 

Der Einsatz der MIT war zunächst bis 31.03.2022 befristet, ist jedoch zwischenzeitlich bis zum 31.12.2022 verlängert worden. Da nicht absehbar ist, ob es bei der jetzt geplanten Anzahl der MIT

bleiben wird, ist eine genaue Kosten- und Einnahmeplanung für 2022 nahezu unmöglich. Sicher ist jedoch, dass die Kosten, die dem Landkreis Lüneburg entstehen, durch die Erstattung des Landes Niedersachsen gedeckt sein werden.

 

Die Verwaltung wird zu den einzelnen Produkten mündlich vortragen und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

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