Vorlage - 2021/517
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Anlage/n:
1. Antrag des TSV Adendorf von 1923 e.V. vom 28.09.2021
2. Finanzierungsplan vom 29.07.2021
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Antrag Sportplatzbau TSV Adendorf (147 KB) | |||
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2 | Finanzierungsplan Sportstättenbau 2022 (40 KB) | |||
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3 | Erläuterungen der Verwaltung zum Antrag TSV Adendorf (204 KB) |
Beschlussvorschlag:
Für die Nutzung des Sportplatzes durch die Schule Am Katzenberg, Oberschule Adendorf, wird dem TSV Adendorf von 1923 e.V., nach erfolgter Sanierung, jährlich 17.500 € über eine Laufzeit von 20 Jahren gezahlt, soweit die Schule am jetzigen Standort betrieben wird. Die Verwaltung wird beauftragt, hierüber eine Vereinbarung mit dem TSV abzuschließen. Bei einer Steigerung der jährlichen Sach- und Personalkosten, kann der TSV mit begründeten Unterlagen eine Kostenbeteiligung beanspruchen. Diese können bis zu einem Drittel übernommen werden.
Sachlage:
Der TSV Adendorf hat mit beiligendem Antrag 500.000 € als Einmalzahlung für die Nutzung des Sportplatzes durch die Schule Am Katzenberg, Oberschule Adendorf, beantragt.
Durch den TSV Adendorf ist die Sanierung der Sportplätze geplant. Für die Sanierung des A-Platzes, der durch die Oberschule genutzt wird, fallen Kosten in Höhe von 1.086.028 € an. Hiervon sollen 330.000 € durch Zuschüsse Dritter gedeckt werden, so dass 756.000 € an Kosten verbleiben.
Der TSV rechnet fiktiv mit laufenden Kosten in Höhe von 456.000 € für die Instandhaltung des Platzes (auf 20 Jahre). Aus Sicht der von FD 55 befragten Gebäudewirtschaft, die ebenfalls Sportplätze unterhält, sind die Kosten recht hoch angesetzt, so dass statt mit einem jährlichen Aufwand von 22.800,00 € mit rund 15.000,00 € gerechnet wird. Sofern der tatsächliche Aufwand höher ist und der TSV diese Kosten nachweist, könnten die zusätzlichen Kosten mit einem Drittel getragen werden.
Vereinbart wurde in einem Gespräch mit dem TSV Adendorf, dass es realistisch ist, dass die Oberschule den Platz mit einem Drittel der Zeitanteile einer Woche nutzen kann. Somit ist es geboten die Kosten entsprechend zu verteilen.
Der Schulträger wäre andernfalls verpflichtet einen Sportplatz zu errichten und diesen Instand zu halten.
Das Finanzmanagement empfiehlt eine jährliche Nutzungspauschale statt eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Hiermit wäre der TSV grundsätzlich einverstanden.
Als Kostenbeteiligung würde die Verwaltung dem TSV 17.500,00 € über 20 Jahre, sofern die Oberschule den Platz in dieser Zeit nutzt, anbieten. Dies wäre gleichzusetzen mit einem einmaligen Betrag von 350.000,00 €.
Dieser Betrag ergibt sich aus den Kosten für die Sanierung und den laufenden Kosten.
Der beantragte Betrag in Höhe von 500.000,00 € erscheint der Verwaltung zu hoch. Hierbei würde der Landkreis den überwiegenden Teil der Kosten tragen.
Nachrichtlich: Mit einer entsprechenden Zahlung aus dem Haushalt „Schule“ würde der Antrag auf eine Sportförderung iHv 75.000 €, die ebenfalls beantragt wurde, abgelehnt werden müssen. Dieser Antrag wird im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur beraten.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | Jährl 17.500 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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