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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/523  

Betreff: Annahme von Spenden, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen im Wert von über 100,00 Euro bis 2.000,00 Euro, die bis zum 22.12.2021 angeboten worden sind
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Meyer, Lucas
Federführend:Interne Dienste und Digitalisierung Bearbeiter/-in: Meyer, Lucas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
12.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung (Stellenplanberatung) ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage der Vorlage KA am 24.01.2022 PDF-Dokument

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n: 1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage der Vorlage KA am 24.01.2022 (15 KB) PDF-Dokument (51 KB)    

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Annahme der in der Anlage 1 aufgeführten Zuwendungen wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Das Verfahren für die Einwerbung, Annahme und Vermittlung von Zuwendungen ist durch den Gesetzgeber

durch die §§ 111 Abs. 7 NKomVG und 26 KomHKVO konkret geregelt worden.

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat in seiner Sitzung vom 31.05.2010 von seiner Möglichkeit nach

§ 26 KomHKVO Gebrauch gemacht, die Zuständigkeit über die Annahme bzw. Vermittlung von

Zuwendungen mit einem Wert von über 100 Euro bis höchstens 2.000 Euro auf den Kreisausschuss zu

übertragen. Bei einem Wert von über 2.000 Euro verbleibt die Zuständigkeit beim Kreistag.

 

In der Zeit vom 18.11.2021 bis zum 22.12.2021 sind die in der Anlage aufgeführten Zuwendungen mit

einem Wert von über 100,00 Euro bis zu 2.000,00 Euro angeboten worden. Bei mehreren

Spendenangeboten eines Spenders werden die Werte nach Maßgabe dieses Gesetzes zu einem

Gesamtwert im Bezug auf die Zuständigkeit der politischen Gremien gewertet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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