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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/533  

Betreff: Haushaltsplan 2022 / Fachdienste 40, 41 und 42
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Dannenfeld, Mirko
Federführend:Ordnung Bearbeiter/-in: Dannenfeld, Mirko
Produkte:9.1. 122-100 Veterinäraufsicht
 9.2. 414-100 Schlachttier- und Fleischuntersuchung
 9.3. 537-100 Tierkörperbeseitigung
 10.1. 121-100 Statistik
 10.2. 122-000 Allg. Ordnungsaufgaben, Melde- u. Personenstandswesen
 10.3. 122-300 Kraftfahrzeugwesen
 11.1. 122-200 Verkehrssicherheit
 12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 12.1.3. 127-000 Rettungsdienst
 12.1.4. 128-000 Katastrophenschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
06.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten (offen)   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Auszug Entwurf des Haushaltsplans 2022  

 

 

 

Anlage/n:

Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug Entwurf des Haushaltsplans 2022 (316 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage keine Beschlusserfassung erforderlich -

 

 

 

 

Sachlage:

Es wird auf den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 sowie die Vorlage "Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2022" des Finanzmanagements (Beschlussvorlage 2021/445) Bezug genommen.

 

In der Ausschusssitzung sollen die geplanten Investitionen sowie die Teilergebnispläne der Fachdienste 40, 41 und 42 für das Jahr 2022 mit den einzelnen Produkten beraten werden.

 

Im Rahmen dieser Vorlage sollen die nachfolgenden investiven Maßnahmen vorab näher erläutert werden:


Anschaffung von Auswertelizenzen für die Geschwindigkeitsüberwachung (Investitionsnummer 4200.22.01)

Für die Auswertung der festgestellten Geschwindigkeitsverstöße wird derzeit das System „Trafidesk“ genutzt. Das System wird ab 2022 nicht mehr vom Anbieter gewartet und durch das Nachfolgesystem „Trafidesk pro“ ersetzt wird. Es die Anschaffung des neuen Systems mit einer ausreichenden Anzahl an Auswertelizenzen erforderlich.

Die Kosten für das Ersatzsystem sind laut Anbieter bei der Anschaffung von insgesamt 4 Auswertelizenzen mit rund 25.000,- € zu veranschlagen.

In 2020 war die Anschaffung einer vierten Auswertelizenz geplant. Dafür waren investive Mittel in Höhe von 7.000,- € veranschlagt. Aufgrund der angekündigten Systemumstellung wurde auf die Anschaffung der 4 Auswertlizenz für das alte System verzichtet. Die dafür in 2021 veranschlagten Mittel sollen in das Jahr 2022 übertragen werden, so dass für die Anschaffung der neuen Software in 2022 lediglich der Differenzbetrag von 18.000,- € neu veranschlagt wird.

 

Anschaffung einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage (Investitionsnummer 4200.22.02)

Auf die entsprechende Mittelanmeldung für das Jahr 2021 wird Bezug genommen.

Die Ersatzbeschaffung für die „Multanova 6F digital“ (Radar-KFZ) konnte in 2021 wieder nicht umgesetzt werden. Das zweite eingesetzte mobile Messsystem, die „Leivtec XV3“, musste im laufenden Jahr außerplanmäßig außer Betrieb genommen werden. Die Messtechnik der Leivtec XV3“ entsprach nicht mehr den technischen Standards. Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messsystem waren im Verwarn-/Bußgeldverfahren nicht mehr verwertbar.

Statt des geplanten Ersatzkaufes für die „Multanova 6F digital“ musste ein Ersatz für die „Leivtec XV3“ angeschafft werden. Die Ersatzbeschaffung für die „Multanova 6F digital“ steht somit noch aus und soll somit im Jahr 2022 erfolgen.

Entgegen der bisherigen Aussagen des Herstellers, kann die „Multanova 6F digital“ doch noch ein weiteres Mal gewartet und geeicht werden, so dass dieses Messsystem auch in 2022 noch befristet weiter zur Verfügung steht. In 2022 ist dann Ersatz zu beschaffen.

 

Anschaffung eines Stativsatzes für eine mobile Geschwindigkeitsmessanlage (Investitionsnummer 4200.22.03)

Auf die Ausführungen zur Investitionsnummer 4200.22.02 wird Bezug genommen.

Das in der Verkehrsüberwachung eingesetzte mobile Messsystem „Leivtec XV3“, musste in 2021 außerplanmäßig außer Betrieb genommen werden.

Testweise wurde ein anders System eingesetzt. Ein Messinnenteil aus den vorhandenen Semistationen („Blitzanhängern“) wurde für mobile Messungen umgerüstet. Dazu wurde befristet ein Stativsatz einschließlich Schutzboxen und Akku-Satz gemietet, um das Messinnenteil für mobile Messungen nutzen zu können.

Das System hat sich für den mobilen Messeinsatz bewährt. Um das Messinnenteil dauerhaft für mobile Messungen nutzen zu können, ist jetzt der Kauf des Stativsatzes geplant.

 

Anschaffung eines Verkehrszähl- und Klassifizierungsgerätes (Investitionsnummer 4200.22.03)

Zur Vorbereitung verkehrsrechtlicher Entscheidungen und Überprüfung von Verkehrsbelastungen ist es erforderlich, aktuelle und aussagekräftige Angaben zu den Verkehrszahlen (=Menge und gefahrene Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs kategorisiert nach Verkehrsarten) zu haben. Zur Erfassung dieser Daten gibt es entsprechende Verkehrszähl- und Klassifizierungssysteme.

Die Anschaffung eines entsprechenden Gerätes für den Einsatz im FD Straßenverkehr ist geplant.

Derzeit kann nur auf die Daten von Zählsystemen der Gemeinden und des SBU zurückgegriffen werden. Diese Systeme sind für die hier benötigten Verkehrszählungen jedoch nicht ausreichend verfügbar, so dass ein eigenes Zählgerät angeschafft werden soll. Die von den Gemeinden eingesetzten Zählgeräte differenzieren in der Regel nicht die Verkehrsarten (KFZ/LKW/Busse…)

Es ist die Erweiterung des beim Betreib Straßenbau und -unterhaltung vorhandenen Verkehrszähl- und Klassifizierungssystems, dass in der Regel auch nur außerorts eingesetzt wird, um eine weitere Zähleinheit geplant. Diese Zähleinheit ist vorrangig für Verkehrszählungen innerorts vorgesehen.

 

Dispositionsarbeitsplatz in der Kooperativen Leitstelle (Investitionsnummer 4100.22.02)

In der FEL gibt es aktuell vier sogenannte Leitstellenarbeitsplätze, von denen aus der Landkreis Lüneburg das Einsatzmanagement betreibt. Dabei ist einer der Arbeitsplätze im Büro des Leitstellenleiters/IT-Administrators untergebracht und wird vorwiegen für administrative Aufgaben (Datenpflege, Statistik etc.) genutzt. 

Drei Arbeitsplätze befinden sich im eigentlichen Leitstellenraum, wobei sich zeigt, dass diese mittlerweile nicht mehr ausreichen. So sind bei größeren Einsatzlagen häufig mehr als drei Personen mit der Disposition und Kommunikation beschäftigt, sodass dann regelmäßig ein Arbeitsplatz fehlt. Zudem wird es bei Umsetzung des Personalgutachtens für die Leitstelle (siehe Vorlage 2021/479) künftig regelmäßig Schichtstärken mit bis zu vier Personen in der Einsatzdisposition geben, was ebenfalls das Erfordernis eines vierten Leitstellenarbeitsplatzes nach sich zieht.  


Standortänderung des Digitalen Alarmumsetzers am Bleckeder Schloss (Investitionsnummer 4100.22.03)

Das analoge Alarmierungssystem, mit welchem Einsatzkräfte und -mittel der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes alarmiert wurden, konnte 2011 / 2012 durch ein neues, modernes und zukunftsfähiges digitales Alarmierungssystem abgelöst werden.

Einer der Digitalen Alarmumsetzer (DAU) wurde im Schlossturm Bleckede in der darüber befindlichen Stahlkuppel aufgebaut. Dieser Standort war insofern geeignet, als dass die Antenne einerseits auf dem Dach der Stahlkuppel und somit auf einer geeigneten Höhe montiert werden konnte. Andererseits konnte im Deckenbereich der Stahlkuppel die technische Einrichtung, der DAU selbst Platz finden, war somit nah an der Antenne untergebracht und vor Publikumsverkehr auf der Aussichtsplattform geschützt und Fremden somit nicht zugänglich.

Seit einigen Jahren jedoch stellt sich dieser Standort als misslich dar. Einerseits sind die hohen, sich stauenden Temperaturen im verschlossenen Deckenbereich der Stahlkuppel in den Sommermonaten ein zunehmendes Problem für die installierte IT gewesen, haben zu Fehlermeldungen und Ausfällen des DAU geführt. Andererseits ist der Zugang zu diesem DAU in der verschlossenen Decke der Stahlkuppel mehr als schwierig und mit dem Arbeitsschutz nicht vereinbar.

Aus diesem Grunde ist eine Verlegung des DAU aus dem Dachbereich ins Erdgeschoss geplant, wobei die Antenne auf dem Dach verbleiben wird.

 

Aufbau eines zusätzlichen digitalen Alarmumsetzers (DAU) für die digitale Alarmierung (nachträgliche Anmeldung)

Zur Verbesserung der Alarmierungsqualität im Bereich der Samtgemeinde Dahlenburg wurde bereits im Jahr 2016 der Aufbau eines zusätzlich DAU im Feuerwehrhaus Pommoissel angedacht. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € wurden in dem Zusammenhang erstmalig für das Jahr 2017 angemeldet.

Die Maßnahme konnte aus verschiedenen Gründen nicht zeitnah umgesetzt werden, stattdessen wurde ein mobiler DAU mit einer Unter-Dach-Antenne als provisorische Maßnahme auf dem Dachboden des Feuerwehrhauses installiert. Die damals angemeldeten Haushaltsmittel können inzwischen nicht mehr übertragen werden und werden somit zum Ende des Jahres 2021 verfallen.

Da es nach wie vor erforderlich ist, die provisorische Lösung durch eine endgültige zu ersetzen, sollten die Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € für das Jahr 2022 erneut eingeplant werden. Mittlerweile sind im Fachdienst Ordnung die notwendigen personellen Ressourcen vorhanden, um das Projekt sehr zeitnah umzusetzen.

 

Einführung eines neuen IT-Systems zur mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst (nachträgliche Anmeldung)

Der Landkreis Lüneburg betreibt bereits seit dem Jahr 2013 zusammen mit den Beauftragten des Rettungsdienstes (ASB, DRK) ein IT-System zur mobilen Patientendatenerfassung und Einsatzdokumentation im Rettungsdienst. Die Nutzung eines solchen Systems hat sich mehr als bewährt, da dadurch die ansonsten notwendige Dokumentation in Papierform ersetzt werden konnte. Abgesehen davon erleichtert das System dem Rettungsdienst in vielerlei Hinsicht die Arbeit, z.B. durch kürzere Bearbeitungszeiten, Rückgriff auf hinterlegte Medikamentenlisten, Kopplung mit medizinischen Geräten (EKG) und ähnliches. Außerdem werden zu Beginn eines Einsatzes die Einsatzdaten bereits elektronisch von der Leitstelle an das eingesetzte Fahrzeug übermittelt, was ebenfalls die Arbeit erleichtert und Übertragungsfehler minimiert.

Das aktuell in Benutzung befindliche System ist mittlerweile in die Jahre gekommen und wird in der aktuellen Programmversion nicht mehr weiterentwickelt und ist somit abgekündigt. Aus diesem Grunde hat sich eine Arbeitsgruppe, die mit Vertretern der Verwaltung, des Klinikums und der Hilfsorganisationen besetzt ist, mit der Frage eines Systemupgrades oder -wechsels auseinandergesetzt. In dem Zuge hat eine Marktsondierung stattgefunden und es wurden die notwendigen Kriterien für die Einführung eines neuen Systems definiert.

Die Kosten für die Einführung eines solches Systems liegen bei einmalig 82.000 € sowie jährlich 29.000 € für Lizenzen, Service, Wartung und Datenübertragung. Es handelt sich um Kosten des Rettungsdienstes, die zu 100 % über die jährlichen Rettungsdienstbudgets erstattet werden.

 

Technische Lösung zur Abarbeitung von Großschadenslagen (Investitionsnummer 4100.22.01)

Die Maßnahme kommt in der angedachten Form nicht mehr zur Ausführung. Stattdessen besteht die Möglichkeit, das geplante IT-System zur mobilen Datenerfassung im Rettungsdienst (siehe oben) durch ein sogenanntes MANV-Tool zu ergänzen, worüber sich Großschadenslagen ebenfalls adäquat abarbeiten ließen. Der Ansatz in Höhe von 165.000 € kann somit entfallen.

 

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