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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/535  

Betreff: Verpflichtung der beratenden Mitglieder gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
18.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
§ 40 NKomVG PDF-Dokument
§ 41 NKomVG PDF-Dokument
§ 42 NKomVG PDF-Dokument
§ 43 NKomVG PDF-Dokument

 

 

Anlage/n:

§§ 40- 43 NKomVG

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 § 40 NKomVG (1 KB) PDF-Dokument (42 KB)    
Anlage 2 2 § 41 NKomVG (3 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 3 3 § 42 NKomVG (1 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Anlage 4 4 § 43 NKomVG (0 KB) PDF-Dokument (40 KB)    

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage- keine Beschlussfassung

 

 

 

Sachlage:

Gemäß § 60 NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz)werden die Mitglieder des Ausschusses von der /dem Ausschussvorsitzenden verpflichtet, ihre Aufgaben im Rahmen der Gesetze nach ihren freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl geleisteten Überzeugungen auszuüben.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach §§ 40- 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Diese Vorschriften sind der Vorlage im Wortlaut als Anlage beigefügt.

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