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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/536  

Betreff: Wahl eines/ einer stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Nette, Dorte
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Nette, Dorte
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
18.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n: ./.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Zur/ zum stellvertretenden Vorsitzenden wird … gewählt.

 

 

 

 

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 18.11.2021 die Fachschüsse gebildet und deren

Vorsitzende bestimmt. Gemäß § 22 der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Stellvertreterinnen und

Stellvertreter der Ausschussvorsitzenden durch die Ausschüsse aus der Mitte der dem Ausschuss

angehörenden Kreistagsabgeordneten gewählt.

 

r die Wahl gilt § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG):

Gewählt wird schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn

dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds der Vertretung ist geheim zu wählen. Gewählt ist

die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten

Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt,

die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet

das Los. Das Los zieht die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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