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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/543  

Betreff: Sachstandbericht zum Förderprogramm Zukunftsregion des Landes Niedersachsen sowie zum geplanten Vorgehen des Landkreises Lüneburg
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Bearbeiter/-in: Masemann, Inga
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
18.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Touristik zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage: keine Beschlussfassung erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Auf die Vorlage 2020/348 wird verwiesen.

 

Mit dem neuen regionalpolitischen Instrument „Zukunftsregion in Niedersachsen“ zielt das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung langfristig darauf ab, attraktive Lebensverhältnisse in allen Teilen Niedersachsens sicherzustellen.

Etwa 95 Millionen Euro aus EU-Mitteln sind dabei für die Jahre 2021 bis 2027 für das Programm “Zukunftsregionen in Niedersachsen“ vorgesehen. Über die Förderung gemeinsamer Projekte soll insbesondere die Zusammenarbeit benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte unterstützt werden. Gefördert werden können unter anderem regionale Vorhaben für Innovation, Gesundheitsversorgung und Pflege sowie Klima- und Ressourcenschutz oder Kultur und Freizeit.

Die Fördermittel können dabei in einem zweistufigen Verfahren beantragt werden. In einem ersten Schritt erfolgt die Interessensbekundung der potentiellen Zukunftsregion, in einem zweiten Schritt werden die in der ersten Phase ausgewählten Regionen aufgefordert, ein entsprechendes Zukunftskonzept einzureichen. Bei Vorlage eines genehmigten Konzeptes steht den Regionen ein zweistelliger Millionenbetrag zur Verfügung. Entsprechende Kofinanzierungsmittel sind in den Hauhalten bereitzustellen, die Förderquote durch die EU liegt bei 60%. Die Anerkennung als Zukunftsregion erfolgt im 2. Halbjahr des Jahres 2022.

Der Landkreis Lüneburg hat den ersten Schritt bei beiden Vorhaben erfolgreich gemeistert und ist nun eine Runde weiter in der zweiten Phase der Beantragung der Fördermittel angekommen: Zum 30.09.2021 wurden gemeinsam mit den Kooperationspartnern, wie im Ausschuss für Wirtschaft und Touristik am 16.09.2021 berichtet, zwei Interessenbekundungen für das Förderprogramm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ fristgerecht eingereicht. Anfang Dezember 2021 haben die beiden jeweiligen Leadpartner, der Landkreis Harburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Rückmeldungen zu den eingereichten Ideen erhalten, zusammen mit der Aufforderung entsprechende Zukunftskonzepte zu erstellen und dem Fördermittelgeber bis zum 30.06.22 vorzulegen. Hierfür stehen jeweils insgesamt 80.000 EURO pro Zukunftsregion zur Verfügung. Die Erstellung des Zukunftskonzeptes muss bestimmte formelle Voraussetzungen, die vom Fördermittelgeber gefordert werden, erfüllen. Aus allen Zukunftskonzepten, die die geforderten Kriterien/ Voraussetzungen erfüllen, werden die Zukunftsregionen final ausgewählt.

 

Folgende zwei Projekte sollen konkret im Rahmen des Förderprogramms Zukunftsregionen umgesetzt werden und bewerben sich daher als Zukunftsregion in Niedersachsen:

 

Projekt 1: Der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit dem Landkreis Harburg, Landkreis Stade, der Süderelbe AG und der Hansestadt Lüneburg

Handlungsschwerpunkt: Innovationen/Kreislaufwirtschaft

 

Die eingereichte Interessenbekundung wurde positiv bewertet, so dass der Landkreis Harburg, als Leadpartner, zur Erstellung eines Zukunftskonzeptes aufgefordert wurde.

Damit stehen dar Mittel in Höhe von 80.000 Euro zur Verfügung, die allerdings erst mit der fristgerechten Einreichung und abschließender Anerkennung des Zukunftskonzeptes ausgezahlt werden.

Die kurzfristige Bereitstellung der finanziellen Mittel in Höhe von 80.000 Euro erfolgt in Vorleistung über die Süderelbe AG. Für den Fall, dass die formalen Anforderungen, die an das Konzept gestellt werden, nicht eingehalten werden, wird jeder der fünf Partner (Landkreis Harburg, Landkreis Stade, Süderelbe AG, Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg) des Bewerberkonsortiums die entstandenen Kosten anteilig tragen.

r die Erstellung des Zukunftskonzeptes soll ein externer Dienstleister zur Unterstützung herangezogen werden. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung befindet sich aktuell in Vorbereitung und wird bis Mitte Januar mit den Partnern abgestimmt. Im Anschluss daran erfolgt die Ausschreibung des Zukunftskonzepts.

 

 

 

 

Projekt 2: Der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow- Dannenberg und der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue

Handlungsschwerpunkte: Biologische Vielfalt/Tourismus und Kultur 

 

Auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg, als Leadpartner des zweiten Projektes, hat ebenfalls die Aufforderung zur Konzepterstellung seitens des Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten erhalten.

Es stehen auch hier ebenfalls 80.000 Euro für die Erstellung des Zukunftskonzepts zur Verfügung, welche mit der fristgerechten Einreichung und abschließender Anerkennung des Zukunftskonzeptes ausgezahlt werden. Zur Absicherung der Vorleistung des Leadpartners Landkreis Lüchow- Dannenberg soll ein Kooperationsvertrag unter den beteiligten Partnern geschlossen werden. Dieser befindet sich zurzeit in der Abstimmung.

r den Fall, dass die geforderten Kriterien und Anforderungen, die an das Zukunftskonzept durch den Fördermittelgeber gestellt werden, nicht erfüllt werden, wird jeder der drei Partner (Landkreis Lüchow- Dannenberg, Landkreis Lüneburg und Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue) des Bewerberkonsortiums die entstandenen Kosten anteilig tragen.

 

Zur Erstellung des Konzepts soll auch hier ein externer Dienstleister hinzugezogen werden. Daher wurde gemeinsam mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellt und die Ausschreibung am 20.12.2021 veröffentlicht.

 

Die Abgabefrist für die einzureichenden Zukunftskonzepte wurde durch den Fördermittelgeber für den 30.06.2022 terminiert. 

 

Die Verwaltung berichtet zum aktuellen Sachstand.

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