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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/013  

Betreff: Jahresabschlüsse 2020 der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG und der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:von Wietersheim, Katharina
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: von Wietersheim-Böke, Katharina
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
12.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung (Stellenplanberatung) ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1- Jahresabschluss 2020 Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG  
Anlage 2 - Jahresabschluss 2020 Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 Jahresabschluss Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG

Anlage 2 Jahresabschluss Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1- Jahresabschluss 2020 Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG (1499 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Jahresabschluss 2020 Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH (1496 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1. Die Vertreterin des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG (Arena Lüneburger Land) wird angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.

 

2. Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH wird angewiesen, der Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und der Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 zuzustimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zu 1. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.774,58 € ab.

 

Das mit der Prüfung beauftragte Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat mitgeteilt, dass der Prüfer beabsichtigt den zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 33 Abs. 2 EigBetrVO i.V.m. § 322 HGB zu versehen.

 

§ 158 NKomVG stellt bei der Jahresabschlussprüfung privatrechtlicher Unternehmen auf den jeweiligen Einzelabschluss ab, so dass hinsichtlich der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur auf die jeweilige Einzelgesellschaft selbst abzustellen ist. Gegenstand der Prüfung war daher nicht eine Beurteilung der vom Landkreis Lüneburg als alleiniger Kommanditist bzw. Alleingesellschafterin der Komplementärin gewählten steuerlichen Gestaltung, die zur Gründung der Gesellschaften führte. Gleichermaßen gilt dies für die Umsetzung der steuerlichen Gestaltung insgesamt. Die in den Jahresabschlüssen abgebildeten Geschäftsvorfälle wurden daher nur hinsichtlich der allgemeinen handels- und kommunalrechtlichen Vorschriften geprüft.

 

Der Beirat der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG hat dem Jahresabschluss 2020 vorbehaltlich des finalen Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur entsprechenden Beschlussfassung empfohlen.

 

Die Vertreterin des Landkreises Lüneburg ist mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

Zu 2. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.407,99 € ab.

 

Das mit der Prüfung beauftragte Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat mitgeteilt, dass der Prüfer beabsichtigt den zur Prüfung vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Arena Lüneburger Land Verwaltungs GmbH mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 33 Abs. 2 EigBetrVO i.V.m. § 322 HGB zu versehen.

 

§ 158 NKomVG stellt bei der Jahresabschlussprüfung privatrechtlicher Unternehmen auf den jeweiligen Einzelabschluss ab, so dass hinsichtlich der steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur auf die jeweilige Einzelgesellschaft selbst abzustellen ist. Gegenstand der Prüfung war daher nicht eine Beurteilung der vom Landkreis Lüneburg als alleiniger Kommanditist bzw. Alleingesellschafterin der Komplementärin gewählten steuerlichen Gestaltung, die zur Gründung der Gesellschaften führte. Gleichermaßen gilt dies für die Umsetzung der steuerlichen Gestaltung insgesamt. Die in den Jahresabschlüssen abgebildeten Geschäftsvorfälle wurden daher nur hinsichtlich der allgemeinen handels- und kommunalrechtlichen Vorschriften geprüft.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg ist mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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