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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/029  

Betreff: Anfrage der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 16.01.2022 zum Thema: "Fachdienst 53" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 28.01.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Graff, MarkusGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gesundheit
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Fachbereich Soziales
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
15.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Fachdienst_53.pdf  

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Originalantrag
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Fachdienst_53.pdf (140 KB)      

 

 

 

 

Sachlage:

Im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 11.01.2022 ist berichtet worden, dass insbesondere Krankheiten in Altenheimen und Schulen ( genannt wurde die „Krätze“ und die Bekämpfung des „Norovirus“) nicht adäquat behandelt werden können.

Hier muss der Ausschuss wissen, wo weitere situationsbedingte Einschränkungen bestehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 28.01.2022:

 

53.01

 

Stellungnahme zum Antrag der Partei die Linke vom 16.01.2022, Ausschuss für Soziales und Gesund-heit am 01.03.2022

 

 

1. Vermerk:

Die Partei die Linke hat beantragt, dass der Fachdienst 53 im Ausschuss für Soziales und Gesundheit im 01.03.2022 ausführlich darstellt, welche Aufgaben er zurzeit nicht vollständig ausführen kann. Dabei ist zu unterscheiden ob es coronabedingte Einschränkungen sind oder ob andere Gründe eine Rolle spielen.

 

Die Stellungnahme ist aufgegliedert nach den verschiedenen Sachgebieten des Fachdienstes.

 

Infektionsschutz und Trinkwasser: 

Der Fachdienst 53 hat im September 2015 eine Aufgabenpriorisierung vorgenommen, da schon zum damaligen Zeitpunkt nicht alle Aufgaben erfüllt werden konnten.

Es wurden folgende Prioritäten definiert:

Prior 1: unverzichtbar, sofort zu machen

Priorität 2: unverzichtbar, geplant zu machen

Priorität 3: gewichtig, musste gemacht werden sobald es geht

Priorität 4: sinnvoll, kann gemacht werden wenn Zeit ist.

 

Nach Abschluss des Verfahrens wurde eine Vereinbarung zwischen der Fachdienstleitung und den betroffenen Mitarbeiterrinnen und Mitarbeitern getroffen, die am 23. 8. 2017 geschlossen wurde.

Zu den Aufgaben im Bereich Trinkwasser und Infektionsschutz, die mit der Prio 1 versehen wurden, gehören akute Meldungen über gesundheitsgefährdende Zustände jeglicher Art, in die Prio 2 wurden zum Beispiel Hygiene-Begehungen in Gemeinschaftseinrichtungen, Kitas, Schulen, etc.  und weitere planbare Aufgaben, deren Nichterfüllung zu einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung führen kann, gezählt.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt konnten die Aufgaben der Prio 2 nicht in vollem Umfang erfüllt wer-den, sodass für die Hygienebegehung von Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, etc. eine Quote vereinbart wurde. Pflegeeinrichtungen sollten zum Beispiel im Abstand von spätestens 2 Jahren begangen werden, mit der Begehung von Kitas und Krippen wurde erst 2017 begonnen. Hier sollte ca. 1/3 der Einrichtungen jährlich begangen werden.

Auch im Bereich Trinkwasser fand eine solche Priorisierung statt. Auch hier wurden Quoten vereinbart zum Beispiel für die Begehung von Brunnen, die der Eigenversorgung von Haushalten dienen.

 

Anfang 2019 wurde überprüft, ob die festgelegten und vereinbarten Aufgaben entsprechend der Quo-ten erfüllt werden konnten.

Hier wurde festgestellt, dass die vereinbarten Quoten zum Beispiel bei den Alten- und Pflegeheimen nicht eingehalten werden konnten. In 2018 sollten 29 Pflegeeinrichtungen begangen werden, 21 wurden tatsächlich begangen.

 

Auch im Bereich Trinkwasser zeigte sich, dass die vereinbarten Quoten nicht eingehalten werden kön-nen.

 

Aus diesem Grund hat der FD Interne Dienste eine Stellenbemessung für den Bereich Infektionsschutz und Trink- sowie Badewasserüberwachung durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass mindestens eine weitere Stelle für einen Hygienekontrolleur/eine Hygienekontrolleurin erforderlich ist.

Diese Stelle konnte nicht besetzt werden, da ausgebildetes Fachpersonal in dem Bereich äerst rar ist. Aus diesem Grunde wurde mit der Ausbildung von 2 Auszubildenden für den Beruf des Hygiene-kontrolleurs begonnen.

 

Im Februar 2020 wurde der 1. Coronafall im Landkreis Lüneburg gemeldet, die Coronazahlen sind auch im Landkreis Lüneburg seitdem deutlich angestiegen. Das führte dazu, dass im Bereich Infektionsschutz nahezu keine Begehungen mehr stattgefunden haben und auch die Einrichtungen nicht mehr in einem Maße wie zuvor beraten werden konnten.

Die Gesundheitsaufseher/Hygienekontrolleure aus dem Bereich Infektionsschutz sind voll im Corona Team eingesetzt worden. Der Gesundheitsingenieur und die Hygienekontrolleurin, die den Bereich Trinkwasser bearbeitet haben, mussten auch den Bereich Infektionsschutz übernehmen.

Das Hygienenetzwerk, in dem Pflegeeinrichtungen, Krankenhaus und ambulante Praxen organisiert sind, konnte nicht die üblichen Treffen und Veranstaltungen (Hygienetag) anbieten.

 

Das führte dazu, dass die in den Jahren vor der Pandemie erzielten Fortschritte in Sachen Hygiene in vielen Einrichtungen verlorengegangen sind. Dadurch kommt es nun häufiger zu Ausbrüchen anderer Krankheiten wie Durchfallerkrankungen (Norovirus) und Krätze (Scabies).

 

Eingliederungshilfe: 

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ist nicht bzw. nur in Ansätzen erfolgt. Dadurch werden die Aufgaben nicht so wahrgenommen wie vorgeschrieben.

Aufgrund der Tatsache, dass sowohl die Fachdienstleitungen Frau Dr. Wunderlich, als auch die Ver-waltungsleitung, Frau Böther, stark in das Coronageschehen eingebunden sind, bleibt für planerische Tätigkeiten zur Neuausrichtung des Gesundheitsamtes und die damit verbundene Personalplanung kaum Zeit.

Die Fallzahlen der Eingliederungshilfe sowohl im Kinder- und Jugendbereich als auch im Erwachse-nenbereich sind so hoch, dass eine Abarbeitung durch die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen nicht zu leisten ist.

Auch hier wurden Aufgaben priorisiert. Neuanträge werden bearbeitet, auch im Krisenfall wird reagiert. Alle anderen Aufträge wie z.B. Überprüfung der Hilfeplanung bei Weitergewährung, können im Moment nicht in einer angemessenen Frist bearbeitet werden.

Die schlechte Personalausstattung im Bereich Eingliederungshilfe führt dazu, dass häufig Stellung-nahmen nach Aktenlage abgegeben werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass hierdurch häufig zu teure und nicht passgenau Hilfen weiter bewilligt werden, da nicht die Zeit ist, die Bedarfs-ermittlung entsprechend den Anforderungen der Verfahrensvorschriften des SGB IX durchzuführen.

 

Dieses wurde den „Auftraggebern, also den Trägern der Eingliederungshilfe Hansestadt und Landkreis Lüneburg, auch mitgeteilt.

 

Amtsärztliche Gutachten z.B. nach Beamtenrecht:

Durch den verstärkten Einsatz der Ärzte im Coronateam kommt es dazu, dass auch Gutachtenaufträge für Beamte nicht so zeitnah bearbeitet werden können, wie es vor der Corona der Fall war.

 

Verwaltungsaufgaben:

Auch die Verwaltung wurde im Rahmen der Stellenbemessung durch den FD Interne Dienste unter-sucht. Hier wurde ebenfalls ein bereits vor der Coronapandemie bestehender Personalbedarf festge-stellt.

Im Verwaltungsbereich können Aufgabe ebenfalls nicht so abgearbeitet werden, wie es vor der Coronapandemie der Fall war, da auch die Verwaltungsmitarbeiterinnen stark in die Arbeiten im Zu-sammenhang mit Corona eingebunden sind.

Das Gesundheitsamt hat in den letzten Jahren einige Aufgaben dazu bekommen, die durch die verwal-tungsmitarbeiterinnen bearbeitet werden:

 Meldepflicht für Heilpraktiker

 Masernimpfpflicht

 Aufgaben nach dem Strahlenschutzgesetz und der dazu erlassenen Verordnungen wie z.B. die Überwachung von Solarien

 

Die ständig geänderten Vorschriften im Zusammenhang mit der Coronapandemie stellen eine große Herausforderung dar.

 

Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird zu einem großen Arbeitsaufkommen führen.

Bei 240.000 Beschäftigten in Niedersachsen, die der Impfpflicht unterliegen, (Zahl stammt vom Land Niedersachsen) und einer Impfquote von durchschnittlich 75% und 45 Gesundheitsämtern wird jedes Gesundheitsamt ca. 1.300 Meldungen über Ungeimpfte bearbeiten müssen, die ab 16.03. eingehen werden.

 

 

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