Vorlage - 2022/032
|
|
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag_Kreistag_mobile_Schlachteinheiten.pdf (58 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Kreistag fordert die Kreisverwaltung auf:
- Ein Förderprogramm für Weideschlachtung im Landkreis Lüneburg durch mobilen Schlachteinheit von regionalen Betrieben auf Basis der Ausnahmegenehmigung nach § 12 Abs. 2 der nationalen TierLMHV aufzulegen.
- Hierzu weitere Fördermöglichkeiten durch das Land Niedersachsen der EU zu prüfen und diese ggf. zu bündeln.
- Hierzu Stellungnahmen der relevanten Landwirtschaftsverbände, sowie dem Landschaftlichen Bildungszentrum Echem einzuholen und ausreichende finanzielle Mittel im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Begründung:
Durch mobile Schlachteinheiten die mit ethisch einwandfreier handwerklicher Arbeit die fachgerechte Schlachtung vor Ort durchführen und dem Schlachttier dadurch Angst und Qualen durch den Transport ersparen kann der Landkreis Lüneburg eine klares Zeichen für das Tierwohl setzen. Die aktuelle Situation in vielen industriellen Schlachtbetrieben haben durch Landesweite Berichterstattung für großes Entsetzen gesorgt. Selbstverständlich kann ein Landkreis aktuelle die Umstände um die industrielle Fleischverarbeitung ändern. Dennoch gilt es auch im Landkreis Lüneburg Zeichen zu setzen und andere Wege gemeinsam mit den regionalen Betrieben zu gehen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 31.01.2022:
Nach Auskunft des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums wird das Land das Schlachten außerhalb von Schlachthöfen vor Ort finanziell fördern. Die Förderrichtlinie ist noch in Arbeit. Sie ist aber schon weit vorangeschritten. Eine Förderung durch den Landkreis Lüneburg würde angerechnet werden und damit die staatliche Förderung reduzieren. Das wäre mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Landkreises wenig sinnhaft.
.