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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/033  

Betreff: Antrag der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 18.01.2022 zum Thema: "Hybridsitzungen auch für Gäste online bereitstellen" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 20.01.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Informations- und Kommunikationstechnik
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:4.1. 111-610 IT-Service
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
24.01.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
04.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zurückgestellt     
29.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zurückgestellt     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlagen:

 

keine

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Die Gruppe DIE LINKE/ Die PARTEI stellt zur nächsten Kreisausschusssitzung am 24.01.2022 folgenden Dringlichkeitsantrag: 

 

Hybridsitzungen auch für Gäste online bereitstellen. Die Möglichkeit online an Sitzungen teilzunehmen, soll nicht nur für Kreistagsabgeordnete sondern auch für Gäste ermöglicht werden.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Aufgrund der aktuellen Coronalage ist es für viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, als Gäste in Präsenz an Sitzungen teilzunehmen. In den letzten Wochen wurde eine Hybridvariante für KTA umgesetzt. Es gibt keinen plausiblen Grund, warum diese nicht auch für interessierte Gäste zur Verfügung gestellt werden sollte,um Ihnen weiterhin eine Teilnahme zu ermöglichen.

Stellungnahme der Verwaltung vom 20.01.2022:

 

Die Verwaltung bietet den Kreistagsabgeordneten seit dem 06.01.2022 die Möglichkeit, über eine Videokonferenz über die Videokonferenzplattform "BigBlueButton" an den Sitzungen der Fachausschüsse und Kreisausschusses teilzunehmen.

 

Auf Grundlage von § 182 Abs. 2 NKomVG kann der Hauptverwaltungsbeamte im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden der Vertretung in der Ladung anordnen, dass alle oder einzelne Abgeordnete per Videokonferenztechnik an der Sitzung der Vertretung teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist; dies gilt für Sitzungen des Hauptausschusses und der Ausschüsse entsprechend. Diese Regelung gilt solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes, eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst oder die Anwendbarkeit des § 28a Abs. 1 bis 6 IfSG nach § 28a Abs. 8 IfSG festgestellt ist.

 

Die Durchführung von Ausschusssitzungen per Videokonferenztechnik stellt die Verwaltung vor große Herausforderungen im Hinblick auf die Vorbereitung und Planung, die technische Durchführung und den rechtssicheren Ablauf derartiger Sitzungen.

 

Eine Videokonferenz setzt voraus, dass die eingesetzte Technik die Sitzung einschließlich der Beratungen und Beschlussfassungen in Bild und Ton synchron überträgt. Nur so ist sichergestellt, dass die Identität der Teilnehmer festgestellt und eine ordnungsgemäße Sitzungsleitung durchgeführt werden kann. Die wirksame Ausübung der mitgliedschaftlichen Rechte, insbesondere die Wahrnehmung des Rede- und Stimmrechts, ist sicherzustellen. Grundvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung von Sitzungen als Videokonferenz sind das Vorhandensein geeigneter Endgeräte bei den Mitgliedern des jeweiligen Gremiums sowie eine hinreichend leistungsfähige und stabile Internetverbindung.

 

Die Verwaltung nutzt aktuell für die Durchführung der Sitzungen per Videokonferenz die Feuertechnische Zentrale (FTZ) in Scharnebeck oder die Ritterakademie in Lüneburg. Für die Sitzungen in der FTZ in Scharnebeck entstehen der Verwaltung keine zusätzlichen Kosten, da es sich hierbei um eine kreiseigene Liegenschaft mit entsprechender technischer Ausstattung handelt. Die anderen Liegenschaften und Räumlichkeiten der Verwaltung verfügen nicht über die benötigte Raumgröße oder die benötigte technische Ausstattung. Für die Sitzungen in der Ritterakademie entstehen der Verwaltung zusätzliche Kosten für Raummiete, Bewirtungskosten sowie durch die hier erforderliche technische Unterstützung der Firma Amphire. Die entsprechenden Kosten belaufen sich pro Sitzung auf einen Betrag zwischen 3.000 € und 4.000 €. 

 

Der Sitzungsraum in der FTZ in Scharnebeck verfügt lediglich über zwei installierte Beamer. Der eine Beamer wird dabei für die Darstellung von Präsentationen und Sitzungsunterlagen genutzt. Über den anderen Beamer wird die Videokonferenz mit den zugeschalteten Kreistagsabgeordneten übertragen. Die Zuschaltung von Bürgerinnen und Bürgern wäre in der FTZ in Scharnebeck umlich und technisch nicht umsetzbar, da diergerinnen und Bürger nicht sichtbar für die anwesenden Kreistagsabgeordneten dargestellt werden könnten. Dies wäre für eine Interaktion mit den Bürgerinnen und Bürgern jedoch zwingende Voraussetzung.

 

Dem Landkreis Lüneburg fehlt es an entsprechender technischer Ausstattung für die Durchführung von Videokonferenzen in derartiger Größenordnung. Dies würde sich negativ auf die Qualität der Audio- und Videoübertragung auswirken. Hier wäre zu befürchten, dass dies eher zu negativen Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger führen würde. 

 

In der Ritterakademie ließe sich die Einführung von Videokonferenzen für die Bürgerinnen und Bürger mit technischer Unterstützung durch die Firma Amphire realisieren. Dies rde jedoch zu hohen zusätzlichen Kosten für die Verwaltung führen. In den überwiegenden Ausschüssen nehmen nur wenige Bürgerinnen und Bürger an den Sitzungen teil. Auch die umliegenden Landkreise Harburg und Uelzen, welche bereits das Streaming eingeführt haben, haben auf Nachfrage berichtet, dass nur sehr wenige Bürgerinnen und Bürger in digitaler Form an entsprechenden politischen Gremiensitzungen teilnehmen. Es ist daher fraglich, ob die hohen zusätzlichen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den voraussichtlich wenigen Nutzerinnen und Nutzer stehen würden. 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

je Sitzung 3.000 4.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

keine haushaltsrechtliche Sicherung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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