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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/036  

Betreff: Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (2023 - 2027) für Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (Niedersächsisches Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz - NGVFG)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage (SBU)
Verantwortlich:Seegers, Jens-Michael
Federführend:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Bearbeiter/-in: Seegers, Jens-Michael
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
08.02.2022 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses ungeändert beschlossen     

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
~5911032  

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Mehrjahresprogramm 2023 bis 2027

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 ~5911032 (507 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2023 bis 2027 für den Straßen-, Brücken- und Radwegbau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Für die Erstellung der Straßen-, Brücken- und Radwegebaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß NGVFG bei der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises Lüneburg erforderlich.

Die Betriebsleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung (siehe Anlage) vor. Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des NGVFG.

Das MJP 2023 bis 2027 weist folgende Veränderungen gegenüber dem vorherigen MJP (Vorlage 2021/025) auf:

  • der zunächst für das Jahr 2021 und dann auf das Jahr 2022 verschobene Radwegbau an der      L 221 von Lüneburg bis zum Nutzfelder Kreisel mit dem Bau einer Radwegspanne an der K 28, wird nun, nach Auskunft durch die NLStBV, voraussichtlich erst 2023 realisiert werden können,
  • die geplanten 3 Bauabschnitte zum Bau der Elbbrücke verschieben sich jeweils um ein Jahr (2025; 2026 und 2027), da aktuell von einer Antragstellung auf Planfeststellung im Sommer 2023 ausgegangen wird. Darüber hinaus ist aufgrund des unter TOP 5.) (Vorlage 2022/044) behandelten aktuellen Stands der Vorplanung eine Kostenanpassung erfolgt,
  • neu mit aufgenommen wurden die laufenden Nummern 5.) und 6.) zum Neubau eines Radwegs an der K 28 von Nutzfelde bis Barendorf. Diese Maßnahmen korrespondieren mit der aktualisierten und erweiterten Prioritätenliste für Radwege (siehe Vorlage 2022/043). Diese Neubaumaßnahmen sind in das MJP mit aufgenommen worden, da hierfür NGVFG-Förderungen beantragt werden sollen. 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Siehe Mehrjahresprogramm

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

X

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Die Maßnahmen, insbesondere der Neubau von Straßen, Brücken und Radwegen haben aufgrund der einhergehenden zusätzlichen Flächenversiegelungen und der einzusetzenden Baustoffe sowie des Maschinen- und Fahrzeugeinsatzes zunächst negative Auswirkungen auf die C02- Bilanz. Mittel- bzw. langfristig sollen die Verbesserungen in der Infrastruktur Anreize zum Verkehrswandel schaffen.

 

 

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