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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/042  

Betreff: Anfrage der Kreistagsgruppe DIE LINKE./ Die PARTEI vom 21.01.2022 zu Möglichkeiten der Einrichtung von einer Bürgerenergiegesellschaft
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:Burkhardt, JanineGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Regional- und Bauleitplanung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung
09.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Raumordnung zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Sachverhalt

 

Anlage/n:
keine

 

Sachlage: 

Bei den Bürger:innen, die von der Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in der Teilgemeinde Südergellersen betroffen sind, macht sich Unmut darüber breit, dass keine Beteiligung der Bürger:innen an den durch die WEA zu erwirtschaftenden Profiten vorgesehen ist.

Die Errichtung einer Bürgerenergiegesellschaft bringt den Vorteil, dass WEA nicht von Einzelpersonen oder anonymen Projektträger:innen, sondern von Bürger:innen der Region selbst in Form einer Gesellschaft betrieben werden. Der dahinterstehende Grundgedanke ist die Beteiligung aller von den WEA betroffenen Anwohner:innen an den Gewinnen der Gesellschaft auch zur Akzeptanzsicherung betroffener Akteure für Technologien (z.B. WEA), die für die Einhaltung der vom Bund beschlossenen Klimaziele und damit einhergehenden Energiewende maßgeblich sind.

Im Regionalen Raumordnungsprogramm von 2003 (geändert 2016) steht im Begründungsteil S. 58, dass der Landkreis explizit Windparks mit Anwohner:innenbeteiligung.begrüßt und unterstützt.

Nach §3 Nr. 15 EEG ist eine Bürgerenergiegesellschaft eine jede Gesellschaft:

i) die aus mindestens zehn natürlichen Personen besteht,

ii) bei der mindestens 51% der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die in der betreffenden Stadt oder dem betreffenden Landkreis wohnen, und

iii) bei der kein Mitglied der Gesellschaft mehr als zehn Prozent der Stimmrechte hält.

Eine finanzielle Einbindung der Gemeinde (10%), in der die WEA errichtet wird, sollte zudem Berücksichtigung finden, da diese Möglichkeit von einer Bürgerenergiegesellschaft zu profitieren, auch die Akzeptanz der Gemeinde für den Ausbau von WEA zusätzlich steigert. 

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