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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/047  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN und der Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI vom 25.01.2022 zur 5. Änderungssatzung der Betriebssatzung vom 28.12.2001 für den Eigenbetrieb SBU (Im Stand der 2. Aktualisierung der Verwaltung vom 14.11.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Findeis, LeaKruse-Runge, PetraBösehans, ArneBÜNDNIS 90/DIE GRÜNENGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Betriebs- und Straßenbauausschuss
08.02.2022 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses zurückgestellt     
29.11.2022 
Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschusses abgelehnt     
Betriebs- und Straßenbauausschuss
Kreistag
22.12.2022 
Sitzung des Kreistages abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

Anlage/n:

 

keine

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Der Betriebs- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, dass die Betriebssatzung des Straßen- und Betriebsunternehmen des Landkreises Lüneburg im § 2 zum Gegenstand des Eigenbetriebs wie folgt geändert wird:

in Paragraph § 2, Absatz (1) wird ergänzt:
Zu den zentralen Aufgaben des Eigenbetriebs zählen des Weiteren die Neupflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Dazu gehören der Straßenbaumbestand und alle anderen zum Verkehrsweg gehörenden Gehölzpflanzungen und Grünflächen.

 

 

 

Sachlage:

 

Alleen und anderes Straßenbegleitgrün prägen nicht nur das Landschaftsbild, sondern erfüllen zentrale ökologische Funktionen: Sie sind strukturgebender Teil von Ökosystemen, vernetzen Lebensräume und vermindern somit den negativen Einfluss von Verkehrsinfrastruktur auf natürliche Ökosysteme. Zudem sind sie wichtig für das Mikroklima, tragen maßgeblich zur Luftfilterung und Reduktion der emittierten Feinstäube bei.

Im Ausschuss am 14.12.2021 wurde darauf verwiesen, dass Baumpflanzungen und -pflege zwar vom Straßen- und Betriebsunternehmen übernommen werden, jedoch oft das dafür benötigte Personal oder die Mittel fehlen und dieses Aufgabenfeld entsprechend auch nicht im Wirtschaftsplan 2022 des Unternehmens aufgeführt wurde.

Daher empfehlen wir, die Pflanzung und Pflege von Straßenbegleitgrün ausdrücklich in die Betriebssatzung aufzunehmen, um das Aufgabenprofil des Straßen- und Betriebsunternehmens entsprechend zu schärfen, eine frühzeitige Planungsgrundlage für den Wirtschaftsplan 2023 zu schaffen und künftig Missverständnisse sowie Kapazitätsengpässe zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,

r die Gruppe DIE LINKE / DIE PARTEI und die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Arne Bösehans, Petra Kruse-Runge und Lea Findeis

Stellungnahme der Verwaltung vom 14.11.2022

Der Betriebs- und Straßenbauausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 08.02.2022 ausgiebig mit der Thematik befasst (siehe Protokoll).

Der Antrag wurde zurückgestellt. Es sollten zunächst weitere Informationen eingeholt werden und in den Fraktionen die weiteren Beratungen erfolgen. Darüber hinaus sollte im Rahmen einer Kreisbereisung den Ausschussmitgliedern sowohl die kreiseigene Infrastruktur als auch das Aufgabenspektrum des SBU vorgestellt werden. Diese Bereisung hat am 22.09.2022 stattgefunden.

Seitens der Betriebsleitung wird inhaltlich auf die nachstehende Stellungnahme zum Antrag und auf den mündlichen Vortrag in der Sitzung vom 08.02.2022 verwiesen.

Stellungnahme der Verwaltung vom 28.01.2022

In der Antragsbegründung ist darauf verwiesen worden, dass durch die Ergänzungen in der Betriebssatzung das Aufgabenprofil des SBU entsprechend geschärft werden solle und dadurch eine frühzeitige Planungsgrundlage für den Wirtschaftsplan 2023 geschaffen werden solle und um künftig Missverständnisse sowie Kapazitätsengpässe zu vermeiden.

§ 2 Abs. 1 der gültigen Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Betrieb Straßenbau und -unterhaltung (SBU)" des Landkreises Lüneburg, in der Fassung vom 16.07.2012, beinhaltet folgende Regelungen:

Aufgabe des Eigenbetriebs ist die Wahrnehmung der Aufgaben des kreislichen Straßenwesens nach dem Nds. Straßengesetz als Amtspflicht in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit. Dazu gehören alle die mit der Planung, dem Bau, der Unterhaltung und der Erhaltung der Verkehrssicherheit von Kreisstraßen und Brücken im Kreisgebiet zusammenhängenden Aufgaben sowie die Rechtsaufsicht über das gemeindliche Straßenwesen, die sich aus dem Nds. Straßengesetz ergeben. Bei der Durchführung der Aufgaben sind neben den Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen die Belange der Verkehrssicherheit von primärer Bedeutung.

Dem SBU sind danach die gesetzlichen Pflichtaufgaben eines Straßenbaulastträgers für die kreiseigene Infrastruktur übertragen worden.

Wie dem § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung zu entnehmen ist, sind im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung die Belange der Verkehrssicherheit von primärer Bedeutung.

Die Organisationsstruktur des SBU ist dementsprechend ausgerichtet worden. Neben dem Bereich Straßenplanung und -bau liegt der weitere Schwerpunkt auf dem Bereich Unterhaltung und Instandsetzung mit entsprechendem Straßenbetriebsdienst. Zentrale Aufgabe des Straßenbetriebsdienstes ist die Bereitstellung von Verkehrsräumen bei gleichzeitiger Minimierung von Risiken für den Verkehrsteilnehmer. Hierfür steht entsprechend ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung.

Die mit dem Antrag angestrebte Erweiterung der zentralen Aufgaben des SBU würde bedeuten, dass hierfür seitens des Landkreises die erforderlichen finanziellen Ressourcen für Aufgaben, die über die vom Nds. Straßengesetz normierten Pflichtaufgaben hinausgehen, zur Verfügung gestellt werden müssten.

Im SBU müsste ein weiterer Fachbereich als "Grünabteilung" mit entsprechender Fachkompetenz eingerichtet werden.

Hierfür wären sowohl zusätzliche personelle (Landschaftsplaner, Gärtner) als auch sächliche Ressourcen (Fahrzeuge, Gerätschaften, Räumlichkeiten, Pflanzmaterial) erforderlich.

In welchem Umfang dieses für die Pflege und Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns an 381 km Kreisstraßen und 185 km Radwegen erforderlich ist, müsste noch detailliert ermittelt werden.

Beispielsweise würden die Raumkapazitäten des im Juli 2020 bezogenen Betriebshofneubaus in Scharnebeck nicht mehr ausreichen, so dass eine Aufstockung erforderlich wäre.

Nach ersten Einschätzungen wäre für die dauerhafte Aufgabenerweiterung von einem deutlich sechsstelligen Betrag p.a. auszugehen.

Die Thematik Pflege und Nachpflanzungen von Alleen und Straßenbaumreihen im Zuge von Kreisstraßen, mit der Zielrichtung der Umsetzung eines Alleenprogramms, ist in diversen Sitzungen des Betriebs- und Straßenbauausschusses (BA) in den Jahren 2018 bis 2021 erörtert worden.

In der Sitzung vom 26.11.2019 hat der BA festgelegt, dass in Anbetracht der zu erwartenden hohen finanziellen Auswirkungen sowie fehlender Kapazitäten im SBU, kontinuierlich Nachpflanzungen an geeigneten Stellen erfolgen sollen.

Hierbei sind insbesondere Aspekte der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Die Vermeidung von Baumunfällen steht bundesweit seit Jahren im Fokus, so dass die Nachpflanzung von Straßenbäumen grds. nur an geeigneten Stellen und unter Einhaltung von Mindestabständen zur Fahrbahn empfohlen wird. Diese Mindestabstände können an den hiesigen Kreisstraßen nicht eingehalten werden, so dass lediglich Lückenbepflanzungen möglich sind oder aber Grunderwerb notwendig wäre. Anderenfalls sind zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit geeignete Schutzmaßnahmen, wie Schutzplanken, zu errichten.

Die im BA am 26.11.2019 festgelegte Vorgehensweise wird seitens des SBU konsequent umgesetzt und hierfür ein jährliches Budget von ca. 30.000,- € eingeplant. Die jeweiligen Standorte für Nachpflanzungen werden in den Sitzungen benannt. 

Darüber hinaus werden kontinuierlich Pflegemaßnahmen, wie beispielsweise das regelmäßige Wässern von Straßenbäumen in den Sommermonaten vom Straßenbetriebsdienst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten durchgeführt.

Um diese Tätigkeiten effizienter erledigen zu können, ist im Jahr 2021 ein 5000l-Wasserfass auf einem Einachsfahrgestell angeschafft worden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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