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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/054  

Betreff: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 27.1.2022 zum Thema: "Entgeltfreie Tierrettung durch die Feuerwehr" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 01.02.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Stumpe, LarissaBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Ordnung
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:12.1. 126-000 Abwehrender Brandschutz
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
10.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten zurückgezogen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antwort_Anfrage_Miriam-Staudte_Tierrettung.pdf  

 

 

 

Anlage/n:
 

Eine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antwort_Anfrage_Miriam-Staudte_Tierrettung.pdf (102 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

 

Hiermit stelle ich im Namen der Fraktion Bündnis 90 die Grünen folgenden Antrag:

Der Landkreis Lüneburg übernimmt zukünftig die Kosten für Feuerwehreinsätze, in denen die Feuerwehr Tiere aus lebensbedrohlichen Notsituationen befreit, sofern es keinen Halter oder Halterin gibt oder diese nicht ausfindig gemacht werden können.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Niedersachsen ist eines der wenigen Bundesländer, in denen die Tierrettung nicht zur Pflichtaufgabe, sondern zu den freiwillig übernommenen Aufgaben der Feuerwehr zählt.

Dies führt dazu, dass immer wieder Privatpersonen, die in gutem Gewissen die Feuerwehr rufen, um einem Tier aus einer lebensbedrohlichen Notsituation zu helfen, der Feuerwehreinsatz privat in Rechnung gestellt wird.

Ist ein Tierhalter oder eine Tierhalterin ausfindig zu machen, so werden die Einsatzkosten dieser Person in Rechnung gestellt. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich. Ist beispielsweise ein Wildtier in eine Notsituation geraten und eine dies zufällig beobachtende Person alarmiert die Feuerwehr, so erhält die anrufende Person die Rechnung.

Die bisherige Regelung führt dazu, dass Menschen entweder zögern, einem Tier in einer Notsituation zu helfen oder unerwartet von einer hohen Rechnung überrascht werden, zumal die meisten Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen, dass Kosten von Feuerwehreinsätzen immer durch den Landkreis oder das Land übernommen werden.

Im Landkreis Lüneburg kam es im Zeitraum von 2016 bis 2020 zu jährlich sieben bis 26 Tierrettungs – Einsätzen. Im Jahre 2020 beispielsweise wurden von 26 Einsätzen fünf den Anrufenden in Rechnung gestellt. Bei Kosten von 500€ pro Einsatz würden sich hierbei jährliche Kosten von 2500€ ergeben. Da es in den Vorjahren zu weniger Einsätzen gekommen war, ist eher mit einer geringeren Summe zu rechnen. Für eine einzelne Privatperson sind derartige plötzlich zu zahlende Summen sehr hoch, für den Landkreis würden die genannten Beträge jedoch nur einen äußerst geringen Anteil vom Jahreshaushalt ausmachen.

Die genannten Zahlen zu der Anzahl der Einsätze der vergangenen Jahre sind der beigefügten Antwort der Landesregierung des Landes Niedersachsen auf die kleine schriftliche Anfrage der Landtagsabgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE) zu entnehmen.

 

Vielen Dank und freundliche Grüße,

Larissa Stumpe

stellv. Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 01.02.2022:

 

Den Gemeinden als Träger des Brandschutzes können gem. § 29 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) für freiwillige Leistungen der Feuerwehren Gebühren erheben. Unter diese freiwilligen Leistungen fallen auch Einsätze zur Tierrettung.

 

Im Landkreis Lüneburg haben alle Gemeinden die Gebührenerhebung für freiwillige Leistungen in einer Feuerwehrgebührensatzung geregelt. Dabei wurde in allen Satzungen eine Regelung aufgenommen, die einen Verzicht auf die Kostenerhebung aus Billigkeitsgründen ermöglicht.

 

Die Gemeinden könnten somit durchaus auf die Kosten eines Tierrettungseinsatzes verzichten, wenn die anrufende Person nicht auch gleichzeitig die Tierhalterin oder der Tierhalter ist. Derzeit werden diese Einsatzkosten in fünf kreisangehörigen Gemeinden auch prinzipiell nicht abgerechnet.

 

Eine Übernahme der Einsatzkosten für die Tierrettung durch den Landkreis Lüneburg würde letztlich nur dazu dienen, einen möglichen Gebührenausfall in den Finanzhaushalten der Gemeinden zu kompensieren.

 

Ca. 0 - 2500€ (errechnet an der minimalen sowie maximalen Anzahl der jährlichen Einsätze in den vergangenen fünf Jahren bei Einsatzkosten in Höhe von 500€ pro Einsatz)

 

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