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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/058  

Betreff: Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 31.01.2022 zum Sachverhalt Vorsteuerabzug Arena Lüneburger Land gem. §17 der Geschäftsordnung und gem. § 56 NKomVG zur nächsten Kreistagssitzung (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 23.02.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
Verantwortlich:BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte
Produkte:24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
23.02.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung zur Kenntnis genommen   
Kreistag
03.03.2022 
Sitzung des Kreistages zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss

Anlage/n
Sachverhalt
Anlagen:
2022-02-23 Beantwortung der Fragen B90-Die Grünen zur Umsatzbesteuerung Arena  

 

 

 

 

 

Anlage/n:
 

keine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-02-23 Beantwortung der Fragen B90-Die Grünen zur Umsatzbesteuerung Arena (124 KB)      

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der nächsten Kreistagssitzung:

 

  1. Welche Kosten sind bis heute im Zusammenhang mit dem Sachverhalt zum Vorsteuerabzug entstanden?

Bitte im Detail einzeln aufschlüsseln.

 

  1. Welche weiteren Kosten werden nach Einschätzung der Verwaltung künftig noch zur Klärung einer glichen Vorsteuerabzugserechtigung entstehen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Wechsel der Steuerkanzlei?

 

  1. Hat die Verwaltung gegenüber der bisherigen Steuerkanzlei bhp Schadensersatzansprüche bzw. Haftungsansprüche geltend gemacht? Wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Die Steuerkanzlei AMP aus Lüneburg wurde bezüglich der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH und Co KG Lüneburg mit der Erstellung der Jahresabschlüsse sowie der Wirtschaftspläne  beauftragt. Warum wurde diese Lüneburger Kanzlei auch nicht gleichzeitig mit der Klärung der Vorsteuer- abzugsberechtigung beauftragt? Bitte im Detail begründen.

 

  1. Der Landkreis Lüneburg hat das Mandat für die Klärung der Vorsteuerabzugsberechtigung an eine neue Kanzlei vergeben. Auf welcher Grundlage und mit welcher expliziten Begründung ist die neue Vergabe erfolgt? Liegen hierzu Beschlüsse der Kreistagsgremien bzw. der Betriebsgesellschaft vor und wann wurden die entsprechenden Beschlüsse gefasst?

 

  1. Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Detlev Schulz-Hendel in der Kreistagssitzung am 24.06.21 antwortete Frau Vossers, dass es keinen neuen Sachverhalt gibt. Warum wurde dort nicht explizit auf die offenbar bereits bestehenden Kommunikationsprobleme mit der Steuerkanzlei bhp hingewiesen?

 

  1. Warum wurde der Kreisausschuss trotz der offenbar größeren Abstimmungsschwierigkeiten mit der Kanzlei bhp erst am 08.11.2021 informiert? Wann wurden die Gremien der Betriebsgesellschaft über den Vorgang informiert?

 

  1. Das Schreiben des Finanzamtes vom 01.06.2021 liegt der Verwaltung ebenso vor, wie der Umsatzsteuer- bescheid 2020 und das in diesem Zusammenhang gefertigte Einspruchsschreiben. Warum wurden diese Unterlagen den Kreistagsmitgliedern nicht in einer Informationsvorlage transparent zur Verfügung gestellt? Liegen diese Unterlagen den Gremien der Betriebsgesellschaft vor, wenn ja seit wann?

 

  1. Wie bewertet die Verwaltung den Umsatzsteuerbescheid 2020 in Hinblick auf die Chancen, dass eine Vorsteuerabzugsberechtigung realistisch besteht?

 

  1. Wann ist Stand heute mit einer finalen Klärung zur Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung zu rechnen und welche konkreten Fragestellungen zur Klärung der Vorsteuerabzugsberechtigung enthält das Schreiben vom 01.06.2021 des Finanzamtes.

 

Wir beantragen eine entsprechende Beantwortung in öffentlicher Sitzung. Sollte dieses aus der Sicht der Verwaltung nicht möglich sein, bitten wir dieses explizit zu begründen.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

Detlev Schulz-Hendel

stellv. Fraktionsvorsitzender

 

Stellungnahme der Verwaltung vom 23.02.2022:

 

Vorbemerkungen:

Es ist zwischen der Besteuerung des Landkreises Lüneburg und der Arena Lüneburger Land Betriebsgesellschaft GmbH & Co. KG zu unterscheiden:

Die LKH-Arena wird derzeit vom Landkreis und aus Mitteln des Landkreises errichtet. Daher berücksichtigt der Landkreis in seinen Umsatzsteuererklärungen auch alle Umsätze im Zusammenhang mit der Errichtung der Arena, z. B. die Baukosten und Kosten der Projektsteuerung. Die vom Landkreis abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen beziehen sich dabei nicht nur auf den Teilbereich "Arena", sondern auf alle Bereiche, in denen der Landkreis im Sinne des Umsatzsteuergesetzes unternehmerisch tätig ist. Die Steuerbescheide des Finanzamtes gehen an den Landkreis und dieser führt auch das Einspruchsverfahren bezüglich des Vorsteuerabzugs.

Steuerangelegenheiten der Betriebsgesellschaft, das sind solche, die den laufenden Betrieb der KG betreffen, werden von der Geschäftsführerin wahrgenommen.

 

Die in der o. g. Vorlage aufgeworfenen Fragen werden nachstehend beantwortet:

 

zu Frage 1.:

Zwischen 2017 und 2019 sind Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit dem damals geplanten Modell (der Landkreis als Eigentümer der Arena verpachtet diese an einen externen Betreiber) Steu-erberatungskosten in Höhe von 33.960 angefallen.

 

Am 08.11.2019 wurde die Kanzlei bhp, Frankfurt am Main, mit der Begleitung der Umsetzung der Maßnahmen zur Realisierung eines Vorsteuerabzugs für die Arena, für ein Pauschalhonorar von 12.000 € netto beauftragt. Das vereinbarte Honorar beinhaltete u. a. auch die Erarbeitung des neuen Betreibermodells sowie der Entwürfe für den Dienstleistungs- und den Gastronomievertrag. Bisher sind dem Landkreis von bhp keine Kosten in Rechnung gestellt worden.

 

zu Frage 2.:

Mit der im Dezember 2021 beauftragten BDO Concunia GmbH sind bisher drei Beratertage mit einem Gesamtauftragsvolumen von 4.320 € netto vereinbart worden.

 

Weitere Kosten im Laufe des Einspruchsverfahrens sind zu erwarten. Diese sind abhängig vom Bera-tungsaufwand und können noch nicht konkret beziffert werden.

 

zu Frage 3.:

Nein, Haftungsansprüche sind bisher nicht geltend gemacht worden, da kein Schaden entstanden ist. Weder wurden von bhp bisher Steuerberatungskosten in Rechnung gestellt noch hatte die Verzöge-rung des Einspruchsverfahrens Einfluss auf die Vorsteuerabzugshigkeit.

 

zu Frage 4.:

Hier ist zwischen Steuerberatung für den Landkreis und Steuerberatung für die Arena-Gesellschaften zu unterscheiden.

 

Der Landkreis ist als Steuerpflichtiger auf eine Steuer- und Rechtsberatung angewiesen, die Spezial-kenntnisse in der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand vorweisen kann (Stichwort: § 2b UStG).

 

Die Arena-Gesellschaften benötigen einen Steuerberater für die laufende Buchführung, die Erstellung des Jahresabschlusses und die Vorbereitung von Steuererklärungen für privatrechtliche Gesellschaf-ten. Dieser sollte als Ansprechpartner möglichst vor Ort sein.

 

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass AMP nicht mit der Erstellung der Wirt-schaftspläne der Arena-Gesellschaften betraut worden ist. Diese werden von der Geschäftsführerin aufgestellt.

 

zu Frage 5.:

Die Entscheidung, den Steuerberater zu wechseln, erfolgte vom Landrat im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Gleichwohl wurde der Kreisausschuss am 08.11.2021 bereits im Vorwege über den geplanten Wechsel der Steuerberatungsgesellschaft unterrichtet. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorlage 2021/491 verwiesen.

 

Da es sich um eine Steuerangelegenheit des Landkreises handelt, waren die Organe der Betriebsge-sellschaft nicht zu beteiligen.

 

zu Frage 6:

Am 24.06.2021 lagen dem Landkreis noch keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Steuerkanzlei bhp die Steuerangelegenheit nicht zügig voranbringen würde. Es wird auf die Vorlage 2021/491 ver-wiesen, in dem die Sachlage ausführlich erläutert wird.

 

zu Frage 7.:

Der Landkreis Lüneburg hat trotz regelmäßiger Nachfragen bei bhp erst im Oktober 2021 davon er-fahren, dass es eine Nachfrage des Finanzamtes zur Einspruchsbegründung durch bhp gab (siehe Vorlage 2021/491). Anschließend wurde der Kreisausschuss unverzüglich über die Sachlage infor-miert.

 

Da es sich um eine Steuerangelegenheit des Landkreises handelt, waren die Organe der Betriebsge-sellschaft nicht zu beteiligen.

 

zu Frage 8.:

Die Sachlage ist den Kreistagsmitgliedern ausdrücklich erläutert worden, insbesondere in den Kreis-ausschusssitzungen am 08.11.2021 und am 13.12.2021, zu der auch Herr Overkamp, Rechtsanwalt und Steuerberater der BDO Concunia GmbH, per Videoübertragung zugeschaltet war.

 

Da es sich um eine Steuerangelegenheit des Landkreises handelt, waren die Organe der Betriebsge-sellschaft nicht zu beteiligen.

 

zu Frage 9.:

r den Zeitraum ab dem 16.10.2019 sieht die Steuerberatungsgesellschaft des Landkreises, die BDO Concunia GmbH, gute Erfolgsaussichten für einen Vorsteuerabzug.

 

Herr Overkamp, BDO Concunia GmbH wird in der Sitzung des Ausschussesr Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung per Videoübertragung zugeschaltet werden und die Er-folgsaussichten erläutern.

 

zu Frage 10.:

Die BDO Concunia GmbH wird kurzfristig ein Schreiben an das Finanzamt verfassen und Fragen des Finanzamtes beantworten. Der Landkreis erhofft sich, dass das Finanzamt anschließend zügig über das Einspruchsverfahren entscheidet.

 

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