Vorlage - 2022/064
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Zwischenbilanz 2016- 2021 (1394 KB) |
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg hat gemeinsam mit den Kommunen und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Stadt und Landkreis Lüneburg (W.LG) in der vergangenen EU- Förderperiode (2014 - 2020) sehr erfolgreich das Programm „Produktion+“ zum Wissens- und Technologietransfer eingeführt. Die bereits bewilligten Finanzierungsmittel können nach bewilligter Verlängerung durch die NBank für eine kostenneutrale Förderung bis zum 31.12.2022 eingesetzt werden. Diesbezüglich wird auf die Vorlagen 2015/023 und 2020/027 verwiesen.
Im Interesse einer Fortsetzung des Programms "Produktion+" wird hiermit eine Antragstellung für die folgende Förderperiode, d.h. bis zum 31.12.2027, vorgeschlagen.
Ziel des Programms "Produktion+" ist eine Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Anwendung von neuem Wissen und neuen Technologien. Hierfür erhalten KMU eine qualifizierte und passgenaue Beratungs- und Umsetzungsunterstützung. Durch den Wissens- und Technologientransfer werden Innovationen von Produkten und Prozessen in Unternehmen befördert, beschleunigt und erleichtert.
Hierdurch sollen Wertschöpfung und nachhaltige Arbeitsplatzeffekte ausgelöst werden.
In den ersten beiden Programmphasen, seit April 2016, konnten bislang 45 Unternehmen im Landkreis Lüneburg von einer qualifizierten Unterstützung ausgewählter Technologieexperten im Rahmen von "Produktion+" profitieren. Laut Selbstauskunft der begleiteten Unternehmen war damit eine Kostenreduktion um 265.000 EUR/ Jahr verbunden. Ferner konnten zusätzliche Fördermittel für Innovationen und Digitalisierungs- Projekte im Umfang von rund 770.000 EUR eingeworben werden.
Die durch "Produktion+" bisher unterstützten 45 Unternehmen verteilen sich auf die Branchen Verarbeitendes Gewerbe (15), Handwerk (10), Handel (8), Gesundheit (5) und Dienstleistungen (7). In 36 Fällen ging es um Themen der Digitalisierung und Prozessinnovation, in den verbleibenden 9 Fällen wurden Innovationen wie neue Produkte oder Produktionsverfahren befördert. Für die qualifizierte Begleitung durch Technologieexperten sind dabei 213.300 EUR eingesetzt worden.
Die Zwischenbilanz in der Anlage weist einige Beispiele der geförderten Projekte aus.
Der Landkreis Lüneburg kooperiert bei der Umsetzung des Projektes "Produktion+" seit April 2016 mit dem Landkreis Emsland sowie mit der Region Hannover. Die Kooperation soll auch in der laufenden Förderperiode fortgeführt werden.
Für den Landkreis Lüneburg wird über die Planung für die dritte Programmlaufzeit (60 Monate) von Ausgaben in Höhe von insgesamt ca. 212.500 EUR ausgegangen. Der Anteil der kommunalen Kofinanzierung beträgt danach ca. 85.000 EUR (40 %). Dies bedeutet, das kommunale Kofinanzierungsmittel in Höhe von
17.000 EUR/ Jahr aufgewendet werden müssten. Hiervon übernimmt der Landkreis Lüneburg 50 % =
8.500 EUR/ Jahr. Über die Programmlaufzeit entspricht das einem Betrag von 42.500 EUR. Die zweite Hälfte der kommunalen Kofinanzierung erfolgt durch die Städte, Einheits- und Samtgemeinden.
Entsprechende Haushaltsmittel zur Finanzierung des Programms sind eingeplant.
Bewährt hat sich das bislang angewandte Verfahren, die Kofinanzierung von der Kommune einzufordern, in der der geförderte Betrieb seinen Sitz hat. Daraus ergäbe sich nachfolgende Finanzierung je Förderfall:
Zuschuss: 4.760 EUR (netto)
Finanzierung:
EU-Mittel 2.856 EUR
Landkreis Lüneburg 952 EUR
betroffene Kommune 952 EUR
Bisher haben Unternehmen aus verschiedensten Teilen des Landkreises von "Produktion+" profitiert, es sollten also weiterhin alle Kommunen entsprechende Kofinanzierungsmittel in ihren Haushalten berücksichtigen. Planungsgrundlage ist die Realisierung von 44 Förderfällen über den gesamten Förderzeitraum , d.h. ca. 9 pro Jahr.
Da die Fortführung des Förderprogramms "Produktion+" ab Januar 2023 erfolgen soll, ist die Bereitstellung der Kofinanzierungsmittel bis zu diesem Zeitpunkt erforderlich. Die Vorgehensweise zur kommunalen Kofinanzierung wird mit den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen abgestimmt.
Sofern der Förderantrag bewilligt wird, soll die Durchführung von "Produktion+" über die WLG erfolgen.
Herr Enkelmann von der W.LG steht dem Ausschuss am 29.03.2022 für eventuelle Fragen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 8.500 € | / Jahr |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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