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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/071  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion und der Gruppe Die Linke / Die Partei vom 08.02.2022 zum Thema Entsieglung von Flächen im Bereich der kreiseigenen Schulen (im Stand der 1. Aktualisierung vom 27.06.2022)
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Brandt, Sebastian   
Produkte:6. 35 Gebäudewirtschaft
 6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
08.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau geändert beschlossen   
Ausschuss für Hochbau
12.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag Entsieglung CDU & Die Linke & Die Partei vom 08.02.2022  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

-1-

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Entsieglung CDU & Die Linke & Die Partei vom 08.02.2022 (46 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der zuständige Fachausschuss möge dem Kreistag empfehlen:

 

Entsiegelung ist gerade im Hinblick auf den Klimaschutz ein wichtiger Aspekt. Die Verwaltung bittet die Schulleiterinnen der kreiseigenen Schulen, gemeinsam mit, Schülerinnen, Eltern und Lehrerinnen, Flächen festzulegen, die aus Sicht der Schulen entsiegelt werden könnten.

 

In welcher Form diese Aktion umgesetzt wird (Projekttag, Projektwoche, AG, usw.) obliegt der jeweiligen Schule. In diesem Zusammenhang sollte auch gleich eine barrierefreie Umgestaltung der Schulhöfe eingebunden werden.

Ferner bespricht die Verwaltung mit den Schulen den Zeitrahmen, innerhalb dessen dieses Projekt umgesetzt werden kann.

 

Die derzeit großen Belastungen der Schulen durch die Corona-Pandemie, durch die Umsetzung von digitalen sungen u.a. sind dabei unbedingt zu berücksichtigen. Die anfallenden Umsetzungskosten fallen nicht ins Budget der Schulen.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Mit Ausweitung der Verkehrs- und Siedlungsflächen nimmt die Bodenversiegelung zu.                                Dadurch steigt nicht nur die Lufttemperatur, sondern es geht auch Lebensraum für Tiere und Pflanzen verloren und die Grundwasserneubildung geht zurück, da Niederschlagswasser abgelenkt und dem Boden nicht mehr ausreichend zugeführt wird. Angesichts des voranschreitenden Klimawandels obliegt es auch dem Landkreis Lüneburg, diesen Prozessen entgegenzuwirken und Flächen zu entsiegeln, die nicht dringend der Versiegelung durch Betonierung, Asphaltierung, Bepflasterung und anderweitige Befestigung bedürfen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Am 14. März 2022 hatte der Landrat zu einer Besprechung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der kreiseigenen Schulen eingeladen. Hier wurde der Antrag vorgestellt und um Interessensbekundungen zur Umsetzung im Jahr 2023 gebeten. Eine Rückmeldung erfolgte von folgenden Schulen:

 

 Hugo-Friedrich-Hartmann-Oberschule Bardowick

 rg-Immendorf Hauschule und Realschule Bleckede

 Integrierte Gesamtschule Embsen.

 

Auf dem Schulhof in Bleckede fand am 23.05.2022 ein Vororttermin mit den beiden Schulleiterinnen statt, in dem sie ihre Vorstellungen zur Entsiegelung darstellten. Diese wurden einer ersten Kostenschätzung durch einen Garten- und Landschaftsbauer zugrunde gelegt.

 

r die Errichtung eines rd. 90 m² großen Schulgartens sind inklusive aller dazugehörigen Arbeiten (Betonplatten aufnehmen, Auskoffern, Einzäunen, etc.) etwa 15.000 € im Ergebnishaushalt 2023 zu veranschlagen. Die Haupt- und Realschule Bleckede bietet hierbei die Besonderheit 10.000 € durch eine Zuwendung der Sparkasse selbst bestreiten zu können.

 

Um den Schulen einen Gestaltungsspielraum zu ermöglichen wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen für je 2 Schulen pro Haushaltsjahr je 20.000 €r die Entsiegelung von Schulhofflächen in den Haushalt einzustellen.

Die hieraus ggf. entstehenden Folgekosten, beispielsweise für spätere Grünpflegearbeiten,nnen zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Individualität der Einzelvorhaben nicht beziffert werden.

 

r die IGS Embsen wird die Maßnahme im Zuge des Neubaus und der Erweiterung voraussichtlich in 2024 / 2025 umgesetzt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

40.000

 p.a.

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

X

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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