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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/074  

Betreff: Antrag der Gruppe DIE LINKE./Die PARTEI vom 10.02.2022 auf Einladung der Lebenshilfe Lüneburg / Harburg in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit (im Stand der 1. Aktualisierung)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an Fachausschüsse
Verantwortlich:Burkhardt, JanineGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Fachbereich Soziales
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte  Senioren und Behinderte
Produkte:16. 52 Senioren und Behinderte
 16.5. 311-300 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
15.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlage/n: Antrag

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller/in: 
Eine Vertreterin/ ein Vertreter der Lebenshilfe Lüneburg/Harburg wird zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit eingeladen, um die Lebenshilfe vorzustellen. Besonderer Schwerpunkt sollte eine mögliche Zusammenarbeit in Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung beim Landkreis (als Arbeitgeber) sein. 

 

 

Sachlage:
Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Inklusion darf aber nicht nach Beendigung der Schulzeit vergessen werden, vielmehr muss auch im Berufsleben Inklusion selbstverständlich sein.

 

Aktualisierte Sachlage vom 31.05.2022:

Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 15.03.2022 hat die Verwaltung Vertreterinnen der Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH und der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen eingeladen. Diese werden den Mitgliedern des Ausschusses ihre Arbeit vorstellen und hierbei auf eine mögliche Zusammenarbeit im Hinblick auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen eingehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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