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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/075  

Betreff: Jahresprogramm 2022 - Vorstellung der im Haushaltsjahr 2022 geplanten bzw. fortzuführenden größeren Baumaßnahmen
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Welz, Franziska
Federführend:Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: Wiermann, Andrea
Produkte:6. 35 Gebäudewirtschaft
 6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Hochbau
08.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
14.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2022-02-10_Jahresprogramm 2022  

 

 

 

Anlage/n:

 

1 Übersicht Jahresprogramm 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-02-10_Jahresprogramm 2022 (974 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem vorgestellten Programm der im Haushaltsjahr 2022 geplanten und fortzuführenden größeren Baumaßnahmen wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts zugestimmt.

 

 

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung hat im beigefügten Jahresprogramm alle in 2022 geplanten bzw. fortzuführenden größeren Baumaßnahmen mit einem Auftragswert von über 25.000 € zusammengestellt.

 

Nachrichtlich aufgenommen sind in den letzten beiden Zeilen auch die Gesamtwerte der kleineren Baumaßnahmen, die zu einem kleinen Teil aus dem Investitionshaushalt und zum größten Teil aus dem Bauunterhaltungsetat finanziert werden. Dies betrifft insbesondere die Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung. Die Finanzierungstöpfe für die einzelnen Maßnahmen sind in der zweiten Spalte der Tabelle dargestellt.

 

Insgesamt ist danach in diesem Jahr von der Gebäudewirtschaft exklusive der Reste aus dem Vorjahr ein Investitionsvolumen von 26.011.200,- € umzusetzen. Bei den fortzuführenden Maßnahmen sind die Arbeiten schon ausgeschrieben oder beauftragt.

 

Anzumerken ist, dass die Gebäudewirtschaft neben den eigenen Maßnahmen und dem Bau der LKH Arena zusätzlich den Fachdienst Bildung und Kultur bei der Umsetzung des Digitalpaktes unterstützt. Dieser muss bis Ende 2024 umgesetzt sein.

 

Die Planungsleistungen für die kleineren Baumaßnahmen werden von den technischen Mitarbeitern der Gebäudewirtschaft erbracht. Dies trifft auch auf einen nicht unerheblichen Anteil der größeren Baumaßnahmen zu. Eine Unterstützung durch externe Architekten und Fachingenieure bleibt dennoch erforderlich. Im Jahresprogramm sind die von der Verwaltung in die Planung und Bauausführung eingebundenen Architekten und Fachingenieure in den letzten beiden Spalten der Tabelle aufgeführt.

 

In der Sitzung werden die einzelnen Maßnahmen und deren Planungs- bzw. Umsetzungsstand ausführlicher vorgestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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