Vorlage - 2022/077
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag_Zirkus.pdf (103 KB) |
Beschlussvorschlag Antragsteller:
Der Landkreis wird aufgefordert – in Gesprächen mit den Samtgemeinden, Einheitsgemeinden und Städten im Landkreis Lüneburg – eine geeignete Fläche zu finden, auf der der Zirkus Gallini vorübergehend verbleiben kann.
Parallel prüft die Kreisverwaltung, ob kreiseigene Flächen zur Verfügung stehen (z.B. in Embsen oder auf dem Parkplatz der FTZ in Scharnebeck).
Sachlage:
Seit 2020 steht der Zirkus Gallini auf einem privaten Gelände in Brietlingen. Jetzt droht der Landkreis mit Bußgeld und Räumung ab Ende März 2022.
Der Landkreis unterstützt über die Coronahilfen Vereine, Verbände, Privatpersonen, damit finanzielle Engpässe währen der Corona-Pandemie finanziell überbrücken werden können. Zirkusse haben laut Entschluss des Europäischen Parlaments vom 13. Oktober 2005 den Rang europäischen Kulturguts. EU-Mitgliedsstaaten sind laut dieses von der Europa-Abgeordneten Doris Pack (CDU) ausgearbeiteten und begründeten Beschlusses aufgefordert, den Zirkus als Teil der Kultur Europas anzuerkennen. Auch der Landkreis Lüneburg fördert die Kultur und steht somit in der Verantwortung, den Zirkus Gallini nicht einfach abzuweisen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 21.02.2022:
Laut Auskunft der Samtgemeinde Scharnebeck hat der Zirkus auf der in Rede stehenden Fläche bereits im Herbst 2019 sein Lager aufgeschlagen.
Dem Landkreis Lüneburg ist der Sachverhalt seit September 2020 bekannt. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der Landkreis Lüneburg zunächst nicht tätig geworden. Dem Zirkus sollte die Chance gegeben werden, die Corona-Zeit dort zu überbrücken.
Aufgrund massiver Beschwerden aus der Nachbarschaft wurde in der Folge eine Kontrolle durch den Fachdienst Bauen durchgeführt. Bei der Kontrolle wurden neben der baurechtlichen Unzulässigkeit auch Verstöße gegen das Wasser -und Naturschutzrecht festgestellt. Zudem ist die Erschließung (Abwasser, Frischwasser) nicht gesichert.
Normalerweise handelt es sich bei einem Zirkus um sogenannte fliegende Bauten. Diese sind so konzipiert, dass sie wiederkehrend auf- und abgebaut werden können. Sie sind als dauerhafte bauliche Anlagen nicht geeignet. Da der Zirkus hier mittlerweile derart lange campiert, ist hier jedoch von einer Dauerhaftigkeit und somit auch von einer unzulässigen Inanspruchnahme des Außenbereiches auszugehen.
Diese festgestellten Rechtsverstöße decken sich mit den Beschwerden aus der Nachbarschaft. Der Zirkus wusste bereits seit 2020 davon, dass die Fläche keine dauerhafte Bleibe sein kann.
Beseitigungs- bzw. Räumungsanordnungen sind gängige Maßnahmen einer Bauaufsichtsbehörde und darüber hinaus die einzigen Maßnahmen, die geeignet sind, die baurechtswidrigen Zustände zu beseitigen.
Hinzu kommt, dass die coronabedingten Einschränkungen lange nicht mehr so drastisch sind, wie sie es 2020/2021 waren, sodass davon auszugehen ist, dass der Zirkus ab April 2022 auch wieder reisen und Einnahmen erzielen kann. Der Landkreis Lüneburg ist dem Zirkus Gallini bereis durch den Aufschub der Räumung bis Ende März 2022 in hohem Maße entgegenkommen.
Die Suche nach einer geeigneten Fläche für den Zirkus Gallini fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Lüneburg. Der Landkreis Lüneburg kann nicht für Private oder Dritte bei der Suche nach geeigneten Flächen maklerisch tätig werden. Der Landkreis Lüneburg verfügt zudem über keine Flächen, die dem Zirkus Gallini zur Verfügung gestellt werden könnten. Der ehemalige Standort des Betriebes Straßenbau und -unterhaltung in Embsen wird als fester Standort für die Moboilen Impfteams genutzt. Der Parkplatz der FTZ in Scharnebeck wird für die wahrzunehmenden Aufgaben der Feuertechnischen Zentrale wie z.B. bei der Ausbildung der Kreisfeuerwehren benötigt. Auch hier würde eine Ansiedlung zu einer baurechtlichen Unzulässigkeit führen. Die Erschließung wäre ebenfalls nicht gesichert (Abwasser, Frischwasser).
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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