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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/080  

Betreff: Förderung des Vereins checkpoint queer e.V. im Jahr 2022
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
15.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
28.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2022-080 Anlage checkpoint queer Anschreiben Antrag für 2022  

 

Anlage/n:

      Antrag auf Förderung im Jahr 2022

      Finanzierungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 2022-080 Anlage checkpoint queer Anschreiben Antrag für 2022 (121 KB)      

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verein checkpoint queer e.V. wird für das Jahr 2022 ein Betrag von 18.000,- € für das „Selbsthilfe und Kommunikationszentrum für LSBTIQ“ als nicht rückzahlbare Zuwendung bewilligt.

 

Sachlage:

Der gemeinnützige Verein checkpoint queer e.V. hat für das Haushaltsjahr 2022 einen Antrag auf Förderung in Höhe von 41.000,- € gestellt. Bereits für die vergangenen drei Jahre wurden Anträge auf eine Förderung gestellt. Auf die beantragte Fördersumme von 48.250,- € (2019), 41.000,- € (2020) und 43.426,53 € (2021) wurde seitens des Landkreises jeweils eine Förderung in Höhe von 18.000,- € bewilligt.

 

Der Verein checkpoint queer e. V. kooperiert mit dem Verein SCHLAU Lüneburg e.V. Dieser ist in den vergangenen Jahren, da sich seine Informations- und Aufklärungsarbeit im Wesentlichen auf Schulen bezog, regelmäßig aus Mitteln des Schuletats des Landkreises gefördert worden. Das Beratungsangebot von checkpoint queer e. V. stellt sich allerdings sehr breit auf und beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Schulen. Insoweit erfolgte zuletzt eine Förderung aus dem Sozialetat. Entsprechende Haushaltsmittel wurden in die Haushaltsplanung in Höhe von 18.000,- € aufgenommen.

 

Der Trägerverein checkpoint queer e.V. dient seit August 2017 als Dachverband des Engagements im Bereich LSBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*Menschen, Inter*Personen, Queere Menschen) für Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Der Verein verfolgt mit seinem Zentrum im „checkpoint queer“ die Zielsetzung, Menschen aus dem LSBTIQ-Spektrum als Bildungs-, Veranstaltungs und Begegnungszentrum zu dienen. Bis zum Ende des Jahres 2018 erfolgte die Finanzierung aus dem Landesprogramm „Für sexuelle Vielfalt* in Niedersachsen“.

 

Der Antrag des Vereins mit der genauen Ausführung zum Zuwendungszweck und zur Zielgruppe, Finanzierungsplan, Konzept von SCHLAU e.V. sind der Vorlage beigefügt. Im Rahmen Förderung der freien Wohlfahrtspflege erhält checkpoint queer e. V für die AIDS-Beratung über den Budgetierungsvertrag des Landkreises mit dem Paritätische Lüneburg eine jährliche Zuwendung von 4.857,26 €. Der Verein checkpoint queer e.V. wird seine Arbeit und sein Anliegen in der Ausschusssitzung vorstellen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

18.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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