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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/081  

Betreff: Kreiszuschuss für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Ratzeburg, Christian
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:14.15. 351-700 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger - (FD 50)
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
15.03.2022 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
28.03.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2022-081 Anlage Antrag AD-Beratung LK_Lüneburg 2021-09-02  

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Antrag diversu e.V. vom 02.09.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-081 Anlage Antrag AD-Beratung LK_Lüneburg 2021-09-02 (489 KB)      

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verein diversu e.V. wird für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg für das Jahr 2022
einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € gewährt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Verein diversu e.V. beantragt für die Antidiskriminierungsberatungsstelle Lüneburg für das Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €.

 

Im Jahr 2020 wurde beim Verein diversu in Lüneburg eine Antidiskriminierungsberatungsstelle eingerichtet. Der Gedanke der Errichtung einer Antidiskriminierungsberatungssteller den Landkreis Lüneburg ist im gemeinsamen Integrationsbeirat für den Landkreis und der Hansestadt gewachsen.

 

Die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungssstelle umfasst u.a. 

 

  • die individuelle fallbezogene Antidiskriminierungsberatung von Einzelpersonen
  • die Antidiskriminierungsberatung von Institutionen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • den Ausbau eines Antidiskriminierungsnetzwerks und -begleitung im Landkreis
  • Bildungsarbeit
  • eine Vernetzungsarbeit lokal und landkreisübergreifend

 

 

 

 

Der Verein beantragt diese Förderung für eine finanziell gesicherte Grundlage, um auch in diesem Jahr verlässlich eine Antidiskriminierungsberatung anbieten zu können.

 

Da die Gepflogenheit des Ausschusses besteht, dass erstmalig gestellte Anträge zunächst dem Ausschuss vorgestellt werden und anschließend in eine der darauffolgenden Sitzungen über den Antrag entschieden wird, informierte Frau Dr. Angela Gottschlich von diversu e.V. den Ausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2021 ausführlich über die Aufgaben und die Arbeit der Antidiskriminierungsberatungsstelle. Diesbezüglich wird auch auf die dem Protokoll der Ausschusssitzung vom 05.10.2021 beigefügte Präsentation verwiesen. Es ist nun über den gestellten Antrag zu entscheiden.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2022 berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

5.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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