Vorlage - 2022/083
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Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg unterstützt seit Jahrzehnten durch freiwillige Zuwendungen den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses. Mit der Förderung wird die Beratung, Unterbringung und Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder in Zufluchtsstätten unterstützt. Hierdurch leistet der Landkreis einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Zur Sicherung der Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses zuletzt für fünf Jahre verbindlich vertraglich geregelt. Hiernach erhielt der Verein eine Zuwendung vom Landkreis Lüneburg in Höhe von jährlich 27.000,00 €. Der Landkreis hat das Frauenhaus in der Vergangenheit jeweils in der beantragten und somit zu 100% in der gewünschten und erforderlichen Höhe unterstützt. Zur Sicherung der Liquidität wurde auch für das Jahr 2022 bereits ein Betrag in Höhe von 27.000,00 € bewilligt.
Der Verein beantragt für das Jahr 2022 die Erhöhung der jährlichen Pauschale zur Anpassung aktueller Betriebskosten und angemessener Ausstattung. Hierbei wird von einem Fehlbetrag bei den Betriebskosten von 67.929,39 € und Aufwendungen für eine zusätzliche Stelle von 79.963,00 € ausgegangen. Die Unterstützung des Frauenhauses wurde in der Vergangenheit jeweils zur Hälfte vom Landkreis und der Hansestadt durchgeführt, sodass auf den Landkreis ein Förderbetrag von 73.946,20 € entfällt.
Am 09.02.2022 ist die neue „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ durch Erlass des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 31.01.2022 veröffentlicht worden und zum 01.01.2022 rückwirkend in Kraft treten. Sie regelt bis Ende 2026 die finanzielle Förderung des Landes für Frauenhäuser, Gewaltberatungsstellen sowie die Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS). Das Frauenhaus geht bei der Kalkulation von einem Bestandschutz bei der Förderung durch das Land aus, da es nicht alle aktuell erforderlichen Förderkriterien erfüllt.
Die Verwaltung schlägt eine zusätzliche Förderung des Frauenhauses in Höhe von 73.946,20 € für das Jahr 2022 vor. Entsprechende Mittel sind bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Da das Frauenhaus zunehmend aufgrund derzeitiger begrenzter räumlichen Kapazitäten nicht in der Lage ist, allen Schutz suchenden Frauen eine Unterkunft zu bieten, ist es bereits im Jahr 2020 auf den Landkreis Lüneburg zugekommen und hat über seine Planungen zur Vergrößerung bzw. über einen Neubau des Frauenhauses im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und eine beabsichtigte Antragstellung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben informiert. Der Verein plant für das nächste Jahr, ein neues Gebäude für das Frauenhaus zu bauen. Hierzu hatte Frau Lambertz vom Verein Frauen helfen Frauen e.V. bereits in der Ausschusssitzung am 05.10.2021 berichtet. Der Verein beantragt folgendes:
Investitionskostenzuschuss bzw. -übernahme für das Frauenschutzzentrum
die Überprüfung und erneute Anpassung der Betriebskosten
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Frau Lambertz wird in der Ausschusssitzung ihr Anliegen und zum aktuellen Stand des Projekts „Frauenschutzzentrum Lüneburg“ vortragen.
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 73.811,00 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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