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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/098  

Betreff: Umsetzungsstrategie Radschnellweg Lüneburg-Winsen-Hamburg
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Masemann, Inga  Straßenverkehr
   Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
Produkte:25. 02 Kreisentwicklung / Wirtschaftsförderung/ Klimaschutz
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
25.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität zurückgestellt   
06.06.2023 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
26.06.2023    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20220502 RSW LG-HH Stellungnahme 42+SBU 2  
Sachstandsbericht für 14.07.2021 NEU  
streckensteckbriefe-lueneburg  
Karte radschnellweg  
2018085_Machbarkeitsuntersuchung RSW Lüneburg-Hamburg_Druckversion_2021-08-12  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Vorzugsvariante des geplanten Radschnellwegs (Karte)

Machbarkeitsstudie RSW Lüneburg- Winsen- Hamburg (Text)

Entscheidungsmatrix Vorzugsvariante

Dokumentation Befahrung der Vorzugsvariante

Stellungnahme des FD 42 mit SBU

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20220502 RSW LG-HH Stellungnahme 42+SBU 2 (116 KB)      
Anlage 2 2 Sachstandsbericht für 14.07.2021 NEU (0 KB)      
Anlage 3 3 streckensteckbriefe-lueneburg (7950 KB)      
Anlage 4 4 Karte radschnellweg (413 KB)      
Anlage 5 5 2018085_Machbarkeitsuntersuchung RSW Lüneburg-Hamburg_Druckversion_2021-08-12 (417758 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Es wird eine Planung für die Umsetzung des Radschnellwegs im Landkreis Lüneburg beauftragt. Basis ist ausschließlich die vom Büro ARGUS (Hamburg) erarbeitete Vorzugsvariante.

Eine Vereinbarung für das gemeinsame Trassenbündnis mit dem Landkreis Harburg zur gemeinsamen Umsetzungsbegleitung wird parallel dazu erarbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Aktualisierte Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich seit ein paar Jahren gemeinsam mit dem Landkreis Harburg am Metropolregion Hamburg Projekt „Das Radschnellnetz in der Metropolregion Hamburg“ sowie am Nachfolgeprojekt: „Das Radschnellnetz in der Metropolregion Hamburg: Wege in die Umsetzung.

 

Im ersten Projekt der MRH, das zwischen 2018 und 2021 umgesetzt wurde, ist die Machbarkeit eines Radschnellwegs zwischen Lüneburg und Hamburg (über Winsen) geprüft worden. Aus einem groben Trassenkorridor wurden vier möglich Strecken erarbeitet und die auf Herz und Nieren geprüft. Eine Strecke davon wurde in diesem Prüfverfahren (auch unter Beteiligung aller Fachabteilungen der Landkreise sowie der Öffentlichkeit) zur Vorzugsvariante der Gutachter bestimmt. Eine Übersicht der Entscheidungskriterien sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die beauftragten Machbarkeitsstudien sind zwischenzeitlich abgeschlossen und liegen der Kreisverwaltung sowie der Öffentlichkeit vor (siehe hierzu Vorlage 2017/137 und 2019/421).

r den Korridor Lüneburg- Winsen- Hamburg liegt eine, vom Planungsbüro ARGUS aus Hamburg erarbeitete, sogenannte Vorzugsvariante für den geplanten Radschnellweg vor.

 

Es gilt nun, gemeinsam die nächsten Schritte der Umsetzung für einen gemeinschaftlichen Radschnellweg zu gehen. Hierfür wurde ein Nachfolgeprojekt bei der Metropolregion Hamburg gestartet, das die Kommunen aktiv bei der Umsetzung unterstützt. Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an diesem Projekt (siehe dazu Vorlage 2020/387 sowie Sachstandsbericht/ Vorlage 2023/176). 

 

Ziel der erarbeiteten Machbarkeitsstudie war es, für die zunächst noch vagen Trassenkorridore, die Machbarkeit für eine ganz konkrete Strecke zu prüfen.

Die folgende Abbildung zeigt die Ausgangsbasis mit vier verschiedenen Trassen.

 

 

Die nächste Abbildung zeigt dann die Vorzugsvariante, die am Ende der Prüfung der Machbarkeitsstudie steht.

 

 

 

Folgende neun Kriterien wurden für die Prüfung der Vorzugsvariante herangezogen.

 

Die nächste Abbildung zeigt die Entscheidungs- Matrix für die Vorzugsvariante.

 

 

Wie geht es nun konkret im Verfahren weiter?

In der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie wurden bereits erste Vorschläge und Ideen zur Umsetzung erarbeitet, diese gilt es in der konkreten Planung auf Umsetzbarkeit zu prüfen.

Als nächster Schritt müsste daher demnach diese Strecke (Vorzugsvariante des Radschnellwegs) auf die konkrete Umsetzbarkeit vor Ort geprüft werden. Basis dieser Untersuchung sollte aus Sicht der Kreisverwaltung alleinig die vom Planungsbüro ARGUS (Hamburg) erarbeitete und empfohlene Vorzugsvariante des Radschnellwegs sein.

 

Im Zuge der Prüfung der Umsetzbarkeit sollte daher nun zum jetzigen Zeitpunkt eine entsprechende Planung beauftragt werden.

Diese sollte r den gesamten Streckenverlauf und damit straßenbaulastträgerunabhängig beauftragt werden. Die Umsetzung, die sich dann an die Vorplanung anschließt, erfolgt dann durch und in alleiniger Verantwortung durch die jeweiligen Straßenbaulastträger. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür bereitzustellen.

 

Es wurde im Vorfeld und während des gesamten Verfahrens mit allen Beteiligten gesprochen und das Vorgehen abgestimmt. Sowohl mit den betroffenen Kommunen (Hansestadt Lüneburg, Gemeinde Bardowick, Gemeinde Radbruch) als auch dem Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung wurden Gespräche geführt. Stellungnahmen aller Beteiligten wurden im Rahmen des Verfahrens eingeholt. Der SBU war, wie auch die beteiligten Kommunen, in die Abstimmungen der Vorzugsvariante aktiv eingebunden.

Eine Stellungnahme von SBU und FD 42 zur Vorzugsvariante ist dieser Vorlage beigefügt. 

 

Die Beauftragung der Planung/ Entwurfsplanung sollte abgestimmt von zentraler Stelle im Rahmen des Trassenbündnisses mit dem Landkreis Harburg erstellt werden. Das Trassenbündnis ist Teil des MRH- Projektes und ist aktuell in der Planung. Hier finden regelmäßige Austauschtreffen statt. Die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Harburg ist ebenfalls sehr eng.

 

Was ist ein Trassenbündnis?

Um Planung und Umsetzung des Radschnellwegs voranzutreiben, soll unter Federführung der Kreise Lüneburg und Harburg ein Trassenbündnis geschlossen werden. Darin vertreten sein sollen die beteiligten Kommunen im Kreisgebiet, die Kreise Lüneburg und Harburg sowie die Freie und Hansestadt Hamburg. Mit dem Bündnis soll eine reibungslose und lückenlose Umsetzung auch über Verwaltungsgrenzen hinweg sichergestellt werden.

 

Folgende Schwierigkeiten bzw. Herausforderungen wurden in der Machbarkeitsstudie festgestellt: 

 

Als problematisch werden die Ortsdurchfahrten in Bardowick und Radbruch angesehen. Eine entsprechende Stellunganahme des FD 42 mit SBU liegt der Vorlage mit bei.

Es kann unter Umständen sein, dass der Radschnellwegstandard hier nicht erreicht wird. Dies wird auch in der folgenden Abbildung noch einmal visualisiert.

 

Es wird gerade mit dem Land Niedersachsen geklärt, ob dies Folgen für die Förderung der Umsetzung nach sich ziehen kann. Die Prüfung läuft, eine Antwort steht noch aus.

 

Hierauf muss in der Vorplanung ein besonderes Augenmerk gelegt werden.

 

Das vorgeschlagene Vorgehen der Beauftragung einer einheitlichen Vorplanung wurde verwaltungsintern umfassend in den verschiedenen Fachdiensten diskutiert und abgestimmt. Die bereits etablierten Arbeitsstrukturen innerhalb der Verwaltung und mit den Kommunen können so bestehen bleiben und weiter zusammenarbeiten. Eine aktive Beteiligung der betroffenen Fachabteilungen und Kommunen kann so kontinuierlich sichergestellt werden.

 

Eine Vereinbarung für das gemeinsame Trassenbündnis mit dem Landkreis Harburg wird derzeit erarbeitet.

 

 

 

 

Die Langversion der Machbarkeitsstudie ist hier unter folgendem Link herunterzuladen.

https://metropolregion.hamburg.de/radschnellwege/15310408/mediathek-radschnellweg-lueneburg-hamburg/

 

Der Radschnellweg Lüneburg- Hamburg (Teilstück im LK Lüneburg) wird auf den Seiten 92-113 sowie Seite 212-229 behandelt.

 

 

Die Verwaltung trägt zur Umsetzungsstrategie des Radschnellweges Lüneburg- Hamburg vor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: CO2-Reduzierung durch Möglichkeit der Nutzung einer anderen Mobilitätsform. Stärkung des Radverkehrs.

 

 

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