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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/122  

Betreff: Aktuelle Haushaltssituation, Beratung und Festlegung des weiteren Vorgehens (im Stand der 1. Aktualisierung vom 28.04.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mennrich, Björn
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Mennrich, Björn
Produkte:29.3. 111-300 Finanzmanagement - Haushalt, Buchhaltung, Controlling, Beteiligungsmanagement
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung
22.04.2022 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung geändert beschlossen   
Kreisausschuss
02.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - 2022-04-27 E-Mail Nds. MI Nachtragshaushalt  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

E-Mail des Nds. MI vom 27.04.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - 2022-04-27 E-Mail Nds. MI Nachtragshaushalt (683 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat  aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 32 der Kommunalhaushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) vornehmen wird.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung am 04.05.2022 einen Nachtragshaushalt vorzubereiten, um die zusätzlichen finanziellen Belastungen aufzufangen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

1. Deutliche Verschlechterung der Haushaltssituation

 

Der am 03.03.2022 vom Kreistag beschlossene Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt einen Jahresfehlbetrag von rd. 7,6 Mio. € aus.

 

Es zeichnen sich folgende Verschlechterungen gegenüber dem beschlossenen Haushalt 2022 ab:

 

a) Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen

 

Im Haushaltsplan 2022 des Landkreises Lüneburg sind Erträge aus Schlüsselzuweisungen in Höhe von 55,5 Mio. Euro veranschlagt worden. Der veranschlagte Betrag entspricht dem vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) im Dezember 2021 veröffentlichten vorläufigen Grundbetrag für den Landkreis Lüneburg, der als Orientierungshilfe zu sehen war. Nunmehr hat das LSN die endgültigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2022 bekannt gegeben. Danach betragen die Schlüsselzuweisungen für den Landkreis Lüneburg rd. 50,75 Mio. €, das sind rd. 4,75 Mio. € weniger als geplant und rd. 1,15 Mio. € weniger als die Schlüsselzuweisungen 2021 (51,9 Mio. €). Durch diese Mindererträge spitzt sich die prekäre Haushaltslage des Landkreises weiter zu.

 

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Kommunen vom Land für die Erfüllung ihrer Aufgaben Finanzzuweisungen. Die größte Summe und damit auch der bedeutendste Teil des Finanzausgleichs entfällt auf die Schlüsselzuweisungen, die finanzkraftabhängig verteilt werden.

 

Der Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2022 liegen die durchschnittlichen Soziallasten aus den Haushaltsjahren 2019 und 2020 zugrunde. Diese betrugen beim Landkreis Lüneburg 18,4 Mio. € und sind damit gegenüber den durchschnittlichen Soziallasten 2018/2019 in Höhe von 24,6 Mio. € deutlich gesunken. Grund für den Rückgang der Soziallasten war insbesondere die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II, die im Jahre 2020 umgesetzt wurde. Danach erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte rückwirkend ab Jahresbeginn 2020 eine um 25 % höhere Bundeserstattung. Für den Landkreis Lüneburg ergaben sich daraus im Haushaltsjahr 2020 Mehrerträge von knapp 8 Mio. €, die zu einem entsprechenden Rückgang der Netto-Soziallasten führten.

 

Der Rückgang der Schlüsselzuweisungen beim Landkreis Lüneburg ist aller Voraussicht nach darauf zurückzuführen, dass die Soziallasten des Landkreises weitaus stärker gesunken sind als die Soziallasten im Durchschnitt aller niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte.ren nämlich die Soziallasten bei allen Landkreisen und kreisfreien Städte im gleichen Verhältnis zurückgegangen, hätte dies keine Auswirkungen auf die Einwohnererhöhungswerte aufgrund der Soziallasten. Wie oben dargestellt, wird die Verwaltung die konkreten Ursachen noch untersuchen.

 

Ergebnis Schlüsselzuweisungen: - 4,75 Mio. €

 

b) Herrichtung, Ausstattung und Betrieb Flüchtlingsunterkunft Sumte

 

Die Herrichtungs- und Ausstattungskosten für die Flüchtlingsunterkunft Sumte betragen zurzeit rd. 400.000 €, wobei noch nicht alle Rechnungen vorliegen. Voraussichtlich werden jährliche Mietkosten in Höhe von 156.000 € anfallen.

 

ASB und DRK rechnen monatlich 83.500 € ab, für Reinigung und Wäscherei fallen 6.700 €/Monat an, das sind ab April für das Jahr gerechnet ca. 810.000 €.

 

Die Kosten für Verpflegung betragen 17,50 € pro Person und Tag. Die Einrichtung verfügt über 692 Plätze. Aktuell sind rund 80 Personen dort untergebracht. Personen werden wöchentlich zugewiesen, aber dann an die Kommunen verteilt. Bei einer Mindestbelegung von durchschnittlich 100 Personen in der Einrichtung ergäben sich von April bis zum Ende des Jahres Verpflegungskosten i.H.v. mindestens ca. 480.000 €. Diese Zahl ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, weil die Berechnungsgrundlagen je nach Entwicklung deutlich abweichen können.

 

Hinsichtlich der Stromkosten wird auf f) verwiesen.

 

Ergebnis Sumte: Der Aufwand für Einrichtung und Betrieb der Einrichtung Sumte kann 2022 bei 1,846 Mio. € liegen.

 

c) Höhere Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Betreuung von Vertriebenen aus der Ukraine

 

Seitens des Fachbereiches 5 werden Stellenbedarfe gemeldet, um die Flüchtlinge zu betreuen. Die Grundannahmen sind nicht immer gesichert und können von der tatsächlichen Entwicklung in die eine oder andere Richtung überholt werden.

 

r Amtsvormundschaften kann mit zwei Stellen S 14 gerechnet werden, was angesichts der Zahl minderjähriger Flüchtlinge realistisch ist. Die Jahreskosten betragen 143.000 €. In diesen Zusammenhang gehört auch eine Stelle Betreuung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach S 14 mit Jahreskosten von 71.500 €.

 

r die Gewährung von Asylbewerberleistungen können vier Stellen E9 b/A10 anfallen mit Jahreskosten von ca. 313.500 € (gerechnet mit A 10). Siehe dazu auch unten d).

 

Neben den bereits vorhandenen Kräften in der Flüchtlingsbetreuung können etwa vier Stellen für Sozialarbeit mit S 11b und einem Jahresaufwand von 286.000 € erforderlich werden.

 

Ergebnis Personalaufwand: Bei halbjährlicher Dotierung kann unter Berücksichtigung aller Vorbehalte mit insgesamt ca. 407.000 € gerechnet werden.

 

d) Mehraufwand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

 

Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 7. April gehen wir bei den Mehraufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz davon aus, dass die erhöhten Aufwendungen nur bis Mai bestehen werden. Ab Juni sollen die Personen aus der Ukraine in den Zuständigkeitsbereich der Jobcenter wechseln.

 

Der Aufwand nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis dahin wird mit rund 1.000.000 € angenommen. Dies beruht auf der Annahme, dass bis dahin ca. 600 Geflüchtete einen Antrag auf Asylbewerberleistung gestellt haben werden. Sollten diese Annahmen zutreffen, ist zwar mit einer Erstattung zu rechnen, die aber aufgrund der Zahlungsmodalitäten erst im nächsten Haushaltsjahr zu erwarten wäre.

 

Ergebnis Asylbewerberleistungsgesetz: Aufwand für 2022 ggfls. bis zu 1 Mio. €

 

e) Höhere Dieselkosten im ÖPNV und Schülerverkehr

 

Die Darstellung der Finanzen im Aufgabenfeld ÖPNV ist kompliziert. Grundsätzlich fußt der ÖPNV finanziell auf einer Allgemeinen Vorschrift (AV), die einen Ausgleich dafür gewährt, dass die Verkehrsunternehmen (hauptsächlich KVG und VLP auf dem Gebiet der Gemeinde Amt Neuhaus) nicht vollkostendeckende Entgelte nehmen dürfen, sondern im Tarifverbund HVV abgesenkte Tarife anbieten müssen. Die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf stehen den Verkehrsunternehmen zu.

 

Nachdem die Einnahmen mit der Corona-Epidemie stark gesunken sind, wurden den Aufgabenträgern (Landkreis) Ausgleichsmittel von Bund und Land zur Verfügung gestellt. Diese konnten rechtssicher nur mit klassischen Verkehrsverträgen (öffentliche Dienstleistungsaufträge –ÖDA) an die Verkehrsunternehmen weitergegeben werden. Da wegen der knappen Zeit keine normalen Ausschreibungen möglich waren, wurden sogenannte Notvergaben an die bereits vorhandenen Verkehrsunternehmen erteilt. So kommt der Begriff „Not-ÖDA“ zustande. Aktuell überlagert der Not-ÖDA die AV.

 

Die Marktentwicklung seit Ende 2021, die CO²-Abgabe und der Ukrainekrieg führen zu ganz erheblich höheren Dieselkosten. Wurden Einnahmeausfälle in der Corona-Epidemie noch durch Bund und Land ausgeglichen, ist dies auf der Kostenseite (fast) nicht der Fall. Die Verkehrsunternehmen können den Mehraufwand nicht abfangen. Das gilt für eigene Fahrzeuge und für Subunternehmen.

 

Grundsätzlich gewährt die AV einen Ausgleich für schwankende Kosten. Dieser vollzieht sich nach einem Mechanismus der AV grundsätzlich über einen Zeitraum von 10 Jahren. Es geht also nicht darum, ob der Mehraufwand vom Aufgabenträger gezahlt wird, sondern wann das geschieht.

 

Die KVG hat die gegenwärtige Situation an die Landkreise herangetragen. Sie hat ein Zahlenwerk vorgelegt, das im Rahmen einer Videokonferenz am 04.04.2022 erörtert wurde. Für das vergangene Jahr 2021 wird ein Mehraufwand von ca. 590.000 € errechnet. Der entsprechende Betrag für die Subunternehmer liegt bei ca. 190.000 €. In Summe sind dies 780.000 €. Dieser Betrag wäre durch die geltende Allgemeine Vorschrift nicht abgedeckt.

 

r 2022 errechnet die KVG ein Delta von fast 1,75 Mio. €, das durch das reguläre Vertragswerk nicht zeitnah gedeckt ist. Bei den Subunternehmern kommen entsprechend ca. 400.000 € hinzu. In der Summe wären das ca. 2,15 Mio. €.

 

Grundlage der Kalkulation der KVG ist die Annahme, dass das Niveau des Dieselpreises vom März 2022 für den Rest des Jahres 2022 bestehen bleibt. Tatsächlich ist niemand in der Lage, die zukünftige Entwicklung vorauszusehen. Die getroffene Annahme kann jedoch als zu pessimistisch angenommen werden und entspricht auch nicht der derzeitigen Entwicklung.

 

Schreibt man alternativ das Preisniveau von Januar 2022 ab Mai 2022 einschließlich für den Rest des Jahres fort, ergeben sich statt der oben genannten 1,75 Mio. € nun 1,24 Mio. € und bei den Subunternehmern statt der 590.000 € nun ca. 392.000 €.  In der Summe wären das ca. 1,63 Mio. €.

 

Die Kreisverwaltung hat im Haushalt 2022 bereits höhere Dieselpreise berücksichtigt. Im Vergleich zu den aktuellen Ansätzen ergäbe sich eine Unterdeckung, wenn der Mehraufwand der KVG in 2022 aufgefangen wird. Die Unterdeckung betrüge nach der Kalkulation der KVG 980.000 € und nach der Alternative 460.000 €.

 

Die Bitte der KVG ist, den Anpassungsmechanismus der AV so zu verändern, dass er Preisschwankungen innerhalb von zwei Jahren abarbeitet. Das würde für steigende Kosten genau so gelten wie für fallende. Vereinbart wurde in der Videokonferenz am 04.04.2022, dass rechtlich noch einmal geprüft wird, ob dies möglich ist. Je nach Verhandlung men die 780.000 €r 2021 hinzu.

 

Insgesamt kann argumentiert werden, dass der KVG ein gewisses unternehmerisches Risiko aufgebürdet werden kann. Die Entwicklung der letzten Monate geht jedoch in die Richtung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage und kann Auswirkungen auf die Leistungserbringung im ÖPNV haben. Das genaue Ergebnis wird nun kurzfristig zu erzielen sein. Der Politik werden dazu gesondert Beschlussvorlagen zugeleitet. An dieser Stelle geht es um die haushaltsrechtliche Absicherung.

 

Darüber hinaus ist auf Basis erster Hochrechnungen auch im Bereich der Mietwagenbeförderung und für die Fähre Amt Neuhaus mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Für die Mietwagenunternehmen wären dies ca. 106.000 € und für die Fähre 30.000 €. Für die Bedienung im Bereich Amt Neuhaus (ÖPNV-Leistungserbringung durch die VLP) liegen bisher noch keine Zahlen vor.

 

Unabhängig von dem Anstieg der Dieselpreise zeichnet sich ab, dass der Landkreis Lüneburg auch in diesem Jahr das Sekundarstufe II-Ticket wieder anbieten wird, weil das Landesschülerticket im HVV nicht vor Anfang 2023 in den Vertrieb gehen kann. Da das Interesse immer weiter wächst, muss nun mit 1.500 Interessenten gerechnet werden, also 300 mehr als kalkuliert, was einen Mehraufwand von ca. 280.000 € ausmachen wird.

 

Folgen des angekündigten 9 €-Tickets sind nicht berücksichtigt, weil die Rahmenbedingungen noch völlig unklar sind.

 

Ergebnis ÖPNV/Schülerverkehr: -876.000 € oder -1,656 Mio. € mit Aufwand 2021

 

f) Steigerung Energiepreise in Liegenschaften

 

Der Landkreis Lüneburg verfügt bezüglich einiger Liegenschaften über Festpreisverträge, wodurch die Problemlage eingegrenzt werden kann. Eine Erhöhung des Strompreises hat der Landkreis Lüneburg deshalb nicht zu erwarten.

 

r die Wärmeversorgung muss der Landkreis Lüneburg mit Mehrkosten i.H.v. 224.000 € rechnen (33.000 €r Dahlenburg, 5.000 €r Neuhaus, 186.000 € Geb. 1, 3-6 und 12, sowie BBS II und Nebengebäude).

 

r die Einrichtung in Sumte können basierend auf dem Durchschnittspreis eines m² bei den anderen Gebäuden zusätzlich Stromkosten i.H.v. 91.000 €/p.a. geschätzt werden. Die Einrichtung ist erst Ende März in Betrieb gegangen, sodass ca. 68.000 € angesetzt werden.

 

Ergebnis Energie Gebäude: -292.000 €

 

Fazit:

Bei allen Unsicherheiten können sich im Haushalt 2022 Verschlechterungen von bis zu rd. 10 Mio. Euro ergeben.

 

2. Sofortmaßnahmen zur Begrenzung des Haushaltsfehlbetrages, haushaltswirtschaftliche Sperre

 

Da Haushaltssatzung und plan 2022 noch nicht genehmigt und dementsprechend noch nicht in Kraft getreten sind, ist derzeit nach den Bestimmungen über die vorläufige Haushaltsführung gemäß § 116 NKomVG zu verfahren. Danach darf der Landkreis nur Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen er rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Baumaßnahmen und andere Investitionen dürfen fortgesetzt werden, soweit in Vorjahren Beträge dafür vorgesehen waren.

 

Um den Anstieg des Fehlbetrages zu begrenzen, wird Herr Landrat Böther über die sich aus der vorläufigen Haushaltsführung ergebenen Einschränkungen hinaus eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 32 KomHKVO anordnen. Danach sollen nach erster Planung Aufwendungen und Auszahlungen für freiwillige Leistungen, wie z. B. Fördermaßnahmen, für die der Landkreis noch keine Zuwendungsbescheide erteilt hat, gesperrt werden. Dies gilt auch für Haushaltsreste aus dem Vorjahr. Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre sind nur nach vorheriger Einwilligung des Landrats zulässig. Auch aus dem Vorjahr noch nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen sollen nur nach vorheriger Einwilligung des Landrats in Anspruch genommen werden dürfen. Weitere Haushaltspositionen, auf die sich die Sperre beziehen soll, werden derzeit geprüft.

 

3. Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung

 

Da ein Anstieg des Jahresfehlbetrages allein durch eine haushaltswirtschaftliche Sperre nicht verhindert werden kann, schlägt die Verwaltung vor, sich parallel dazu über eine mögliche Erhöhung des Kreisumlagesatzes rückwirkend zum Beginn des Haushaltsjahres 2022 abzustimmen.

 

Die Änderung des Kreisumlagesatzes ist nur im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 115 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NFAG) möglich. Gemäß § 15 Abs. 3 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) kann eine Erhöhung der Kreisumlage mit Rückwirkung auf den Beginn des Haushaltsjahres nur bis zum 15. Mai durch Änderung der Haushaltssatzung beschlossen werden. Die kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden sind rechtzeitig vor der Festsetzung der Umlage zu hören.

 

Die aus der aktuellen Haushaltssituation abzuleitenden Maßnahmen sollen im Ausschuss r Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung erörtert werden.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 28.04.2022

 

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat sich mit E-Mail vom 27.04.2022 zum Beratungsergebnis des Ausschussesr Finanzen, Personal, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung in der Sitzung vom 22.04.2022, auf die Erhöhung der Kreisumlage und die Aufstellung eines entsprechenden Nachtragshaushalts zu verzichten, geäert (siehe Anlage). Danach hält das Nds. MI diese Entscheidung aus kommunalaufsichtlicher Sicht nur bedingt für begründet. Das Nds. MI bittet um Bericht über den Umfang und die möglichen Wirkungen der Haushaltssperre und die gegebenenfalls vorgesehenen weiteren Maßnahmen.

Die Verwaltung wird über Maßnahmen und Volumen der angekündigten Haushaltssperre berichten.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass durch eine Haushaltssperre das Volumen eines Nachtragshaushalts mit einer Erhöhung des Kreisumlagesatzes erreicht werden kann.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

Siehe  Sachlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Sonstiges: Ggf. Veranschlagung in einem Nachtragshaushalt

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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