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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/147  

Betreff: Richtlinie Radverkehrsförderung Landkreis Lüneburg: Verteilung der Haushaltsmittel 2022
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Masemann, Inga
Federführend:Kreisentwicklung/ Wirtschaft/ Klimaschutz Beteiligt:Mobilität
Bearbeiter/-in: Masemann, Inga   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
10.11.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
05.12.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag Bardowick  
Antrag Bardowick Karte  
Antrag Hansestadt Lüneburg  
Antrag Adendorf  
Antrag Scharnebeck  
Antrag Handorf  
Antrag Hansestadt Kostenschätzung  
Antrag Hansestadt Karte  

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Antrag Hansestadt Lüneburg

Antrag Samtgemeinde Bardowick

Antrag Gemeinde Handorf

Antrag Samtgemeinde Scharnebeck

Antrag Gemeinde Adendorf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bardowick (1613 KB)      
Anlage 2 2 Antrag Bardowick Karte (490 KB)      
Anlage 3 3 Antrag Hansestadt Lüneburg (1692 KB)      
Anlage 4 4 Antrag Adendorf (556 KB)      
Anlage 5 5 Antrag Scharnebeck (2176 KB)      
Anlage 6 6 Antrag Handorf (1507 KB)      
Anlage 7 7 Antrag Hansestadt Kostenschätzung (740 KB)      
Anlage 8 8 Antrag Hansestadt Karte (596 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2022 werden wie folgt verteilt:

 

Nr.

Antragsteller

Vorhaben

Gesamtkosten

Beantragter Zuschuss/ Förderung LK

1

Samtgemeinde Bardowick

 

360.000 EUR

  41.158,69 EUR

2

Hansestadt Lüneburg

 

158.000 EUR

118.500 EUR

3

Gemeinde Handorf

 

  85.600 EUR

  21.400 EUR

4

Samtgemeinde Scharnebeck

 

  30.500 EUR

 15.250 EUR

5

 

Gemeinde Adendorf

 

150.000 EUR

 112.500 EUR

 

 

 

 

 

 

 

SUMME

784.100 EUR

308.808,69 EUR

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nr. 1

Die Samtgemeinde Bardowick beantragt den Umbau der Radwegebrücke über die Neetze in Barum.

Es wird mit Kosten in Höhe von 360.000 EUR gesamt gerechnet, ein Förderantrag wurde beim Förderprogramm „Stadt und Land“ ebenfalls beantragt. Die Förderquote liegt hier bei 75%. Eine Bewilligung steht noch aus. Der Eigenanteil der Samtgemeinde ist sichergestellt. Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.

 

 

Nr. 2

Die Hansestadt Lüneburg stellt einen Antrag für die Umsetzung der Premiumroute Lüneburg- Adendorf auf dem Gebiet der Hansestadt (1.Bauabschnitt). Die Gesamtkosten liegen hier bei 158.000 EUR.

Es handelt sich konkret um die radverkehrsgerechte Signalisierung des Knotens Lüner Weg/ Erbstorfer Landstraße sowie die Verbreiterung des Geh- und Radweges Erbstorfer Landstraße westlich des Knotens bis zur Bockelmannstraße auf insgesamt drei Meter.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine priorisierte Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg. Eine Förderung von 75% der förderfähigen Kosten wird daher von der Hansestadt beantragt. Der Eigenanteil ist sichergestellt. Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.

 

 

Nr. 3

Die Gemeinde Handorf stellt einen Antrag für die Erstellung eines Verbindungsradweges zwischen der Bäckerstraße in Richtung Radweg Oldershausen.

Die aktuelle Situation ohne Radweg stellt aktuell ein großes Gefahrenpotential dar. Ortstermine mit der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises haben bereits stattgefunden.

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 85.600 EUR. Da es sich um keine priorisierte Maßnahme des Radverkehrskonzeptes handelt, ist hier eine Förderung von 25% der Kosten beantragt worden. Die Finanzierung ist gesichert.

Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.

 

Nr. 4

Die Samtgemeinde Scharnebeck stellt einen Antrag für zwei unterschiedliche Maßnahmen. Zum einen ist die Ausschilderung einer neuen Themenroute vorgesehen und zum anderen wird ein samtgemeindeweiter Informationspfad zur Aufwertung bestehender und zukünftiger Fahrradrouten geplant.

Beide Maßnahmen zusammen kosten insgesamt 30.500 EUR. Der Anteil des Landkreises beträgt 50% der förderfähigen Gesamtkosten.

Die Finanzierung ist gesichert.

Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.

 

 

Nr. 5

Die Gemeinde Adendorf stellt einen Änderungsantrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie/ Entwurfsplanung für die Premiumroute Adendorf- Scharnebeck- Lüneburg.

Der Erstantrag wurde am 15.12.2020 gestellt und insgesamt 22.500 EUR bewilligt.

Mit fortschreitender Planung und Konkretisierung der Planungen wurde die Aufgabe erweitert und umfasst nun Arbeiten bis zur Leistungsphase 5 HOAI. Alle Partner haben sich auf dieses Vorgehen verständigt.

Hinzu kommt, dass aufgrund der allgemeinen Steigerung der Inflation auch hier mit deutlich höheren Kosten zu rechnen ist. Daher erhöhen sich die förderfähigen Gesamtkosten auf insgesamt 150.000 EUR.

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine priorisierte Maßnahme aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Lüneburg. Eine Förderung von 75% der förderfähigen Kosten wird daher beantragt. Der Eigenanteil ist durch die Partner sichergestellt. Antrag und Planunterlagen werden dieser Vorlage mit beigefügt.

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms des Landkreises werden erfüllt.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

308.808,69

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung) durch die Förderung des Radverkehrs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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