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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/149  

Betreff: Erarbeitung von Szenarien zur Entwicklung von Vorranggebieten Windenergienutzung
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Schlag, Lena Eileen
Federführend:Regional- und Bauleitplanung Bearbeiter/-in: Blanke, Nicole
Produkte:21.1. 511-000 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung
03.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Raumordnung ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Zu 1.1: Die Windenergieanlagen müssen ausschließlich mit ihrem Mastfuß innerhalb der Grenzen der Vorranggebiete für Windenergienutzung errichtet werden. Somit dürfen die Rotoren die Gebietsgrenzen überstreichen.

 

Zu 2.: Es werden drei Szenarien entwickelt, die sich in der Ausprägung der weichen Ausschlusskriterien unterscheiden, um unterschiedlich umfangreiche Entwicklungspotenziale für den Ausbau der Windenergie zu ermitteln.

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Im baurechtlichen Außenbereich sind Windenergieanlagen aufgrund ihrer Privilegierung gemäß § 35 (1) Nr. 5 BauGB immer dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegen­stehen. Das Zulassungsverfahren erfolgt dann gemäß Immissionsschutzrecht (§ 4 ff BImSchG). Im Zuge der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes des Landkreises Lüneburg (RROP) sollen Vorranggebiete für Windenergienutzung mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt werden. Dadurch soll weiterhin eine Ausschluss­wirkung für raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) außerhalb der zeichnerisch festgelegten Vorranggebiete erwirkt werden, um eine Konzentrationswirkung zu erzielen. Außerhalb dieser Vorranggebiete stehen nach § 35 (3) Satz 3 BauGB den privilegierten Windenergieanlagen (§ 35 (1) Nr. 5 BauGB) aufgrund der Ausschlusswirkung in der Regel öffentliche Belange entgegen.

Entsprechend der rechtlichen Anforderungen, ablesbar an den Vorgaben des Nds. Windenergieerlasses[1], und der Rechtsprechung des BVerwG ist dazu ein schlüssiges und nachvollziehbares Planungskonzept für den gesamten Planungsraum auszuarbeiten. Dabei ist die tatsächliche und rechtliche Eignung der dargestellten Sonderbauflächen für Windenergieanlagen zu begründen. Zudem ist der tatsächliche, rechtliche oder nach dem Ermessen des Planungsträgers erfolgte Ausschluss von Windenergieanlagen außerhalb der Sonderbauflächen für Windenergieanlagen nachvollziehbar zu begründen.

Das zu Grunde liegende gesamträumliche Planungskonzept wird auf Grundlage einheitlich für den Planungsraum angelegter Kriterien entwickelt. Zunächst werden anhand abstrakt definierter, im Planungsraum einheitlich anzuwendender „harter“ und „weicher“ Kriterien Ausschlusszonen ermittelt, in denen die Zulassung von Windenergieanlagen nicht möglich ist bzw. ausgeschlossen werden soll.

In diesem Zusammenhang sollen zunächst drei Szenarien mit unterschiedlichen Ausprägungen der durch den LK Lüneburg festzulegenden weichen Ausschlusskriterien erarbeitet werden. Die Ergebnisse dieser Szenarien sollen im Weiteren als Grundlage der vorzunehmenden Festlegungen dienen.

In einem ersten Schritt sind grundlegende Annahmen zu treffen und die anzusetzende Referenzanlage sowie die in diesem Zusammenhang auszuarbeitenden unterschiedlichen Szenarien festzulegen. Hierzu werden folgende Erläuterungen gegeben:

  1. Grundannahmen
    1. Anlagenpositionierung

r die Festlegung von Abständen zu schutzwürdigen Nutzungen ist im Vorfeld die Frage zu klären, ob Windenergieanlagen so aufzustellen sind, dass sie sich mit allen ihren Teilen innerhalb der geplanten Vorranggebiete befinden („Rotor-in“), oder ob lediglich der Mastfuß innerhalb liegen soll, so dass der Rotor die Gebietsgrenze überstreichen kann („Rotor-out“).

In der aktuell geltenden 2. Änderung des RROP wurde dies textlich nicht festgelegt, sodass in den folgenden Genehmigungsverfahren überwiegend die „Rotor-out-Variante“ zu genehmigen war. Das im sog. Osterpaket der Bundesregierung[2] vorgesehene Flächenziel 2 % der Landesfläche für WEA zur Verfügung zu stellen, bezieht sich auf die „Rotor-out-Variante“. Je nach Flächengröße und -zuschnitt können auf diese Weise mehr WEA innerhalb einer bestimmten Fläche platziert werden als bei der „Rotor-in-Variante“. Sofern die Vorranggebiete als „Rotor-in“-Fläche festgelegt werden, müssen zur Zielerreichung somit höhere Prozententwerte der absoluten Fläche erreicht werden.

Bei der „Rotor out-Variante“ ist zu beachten, dass ein zukünftiger Windpark, der aus einem solchen Vorranggebiet entwickelt wird, optisch eine größere Fläche in Anspruch nehmen wird, da die Rotoren über die zeichnerisch festgelegte Gebietsgrenze hinausragen können. Dementsprechend erfordert eine Planung mit „Rotor-out-Variante“ eine differenziertere Betrachtung der erforderlichen und vorsorgeorientierten Abstände zu entgegenstehenden Nutzungen, wie bspw. Schutzgebieten oder Infrastruktureinrichtungen. Für jedes harte und weiche Ausschlusskriterium ist zu prüfen, ob ein Überstreichen der Fläche rechtlich zulässig ist bzw. aus regionalplanerischer Sicht hingenommen werden kann, oder ob dies durch einen Schutzabstand zu vermeiden ist. Bei einer nachfolgenden bauleitplanerischen Steuerung sind Flächennutzungspläne und Bauleitpläne als „Rotor-in-Variante“ zu erarbeiten. Sofern die Vorranggebiete im RROP als „Rotor-out“ festgelegt werden, kann es dadurch randlich zu Abweichungen zu den nachfolgenden Planwerken kommen. Die Abweichungen beträgt dabei maximal die Länge eines Rotors.

1.2.   Referenzanlage

Als Voraussetzung für die räumliche Konkretisierung von harten und weichen Ausschluss­kriterien ist eine Referenzanlage zu bestimmen. Sie dient u. a. als Planungsgrundlage zur Bestimmung der zwingend notwendigen harten sowie der aus Vorsorgegründen durch den Landkreis Lüneburg angelegten weichen Abstände zu Siedlungsgebieten. Durch die Referenzanlage wird weder eine Mindest- noch eine Maximalhöhe für WEA festgelegt, sondern ein Orientierungswert als Planungsgrundlage herangezogen. Die Anlagen­dimensionierung soll für den vorgesehenen Planungshorizont realistische Angaben vorweisen. Mindestens ist eine Gesamthöhe von 200 m (Nabenhöhe + Rotorradius) anzunehmen. Dies entspricht der Referenzanlage, die dem bisherigen Planungskonzept der 2. Änderung des RROP zu Grunde liegt. Die bisher im Landkreis genehmigten Anlagen entsprechen dieser Gesamthöhe. In Hinblick auf zukünftige Entwicklungen sind auch höhere WEA marktgängig, bereits in Planung und wurden in anderen Landesteilen bereits umgesetzt.

  1. Harte und weiche Ausschlusskriterien / Szenarien

Bei der Ausarbeitung des gesamträumlichen Planungskonzepts werden zunächst „harte“ Ausschlusskriterien identifiziert. Dabei handelt es sich um Flächen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen für eine Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen und nicht dem Ermessen des Landkreises Lüneburg unterliegen. Diese Kriterien wurden bereits ermittelt und sind in der anschließenden Tabelle dargestellt.

Im Anschluss werden „weiche“ Ausschlusskriterien festgelegt, wobei dem Plangeber Ermessensspielräume zustehen. Dadurch kann entsprechend der regionalen Gegebenheiten festgelegt werden, welche Bereiche und Raumnutzungen von Windenergienutzung freigehalten werden sollen. Eine vorläufige Zusammenstellung der weichen Kriterien findet sich ebenfalls in der nachfolgenden Tabelle. Diese ist nicht abschließend und soll um weitere Kriterien ergänzt und konkretisiert werden.

Kriterium

Hartes Ausschlusskriterium

Weiches Ausschlusskriterium

Siedlung

Siedlungsflächen mit Wohnnutzung (Innenbereich)

Fläche + 2-fache Höhe der Referenzanlage

Vorsorgeorientierter Abstand

Siedlungsflächen mit Wohnnutzung (Außenbereich)

Gebäudefläche + 2-fache Höhe der Referenzanlage

Vorsorgeorientierter Abstand (kleiner als Innenbereich)

Campingplätze, Ferien- und Wochenendhausgebiete

Fläche + 2-fache Höhe der Referenzanlage

Vorsorgeorientierter Abstand (kleiner als Innenbereich)

Gewerbe-/Industriegebiete

Fläche

Vorsorgeorientierter Abstand

Siedlungsentwicklungsflächen (im F-Plan dargestellt, noch kein B-Plan vorhanden)

-

Fläche + Vorsorgeorientierter Abstand

Natur und Landschaft

Biosphärenreservat

Fläche

-

Naturschutzgebiete

Fläche

-

Landschaftsschutzgebiete (mit Bauverbot) [3]

Fläche

-

Natura 2000-Gebiete (Schutzzweck mit Windenergie nicht vereinbar)

Fläche

 

Natura 2000-Gebiete (Schutzzweck mit Windenergie vereinbar)

 

Fläche

Flächenhafte Naturdenkmale (> 1 ha)

Fläche

-

Fließgewässer 1. Ordnung

Fläche + 50 m Abstand

-

Stillgewässer (> 1 ha)

Fläche + 50 m Abstand

-

Geschützte Landschaftsbestandteile (> 1 ha)

Fläche

-

Vorranggebiete Biotopverbund gem. LROP

 

Fläche

Waldflächen (> 2,5 ha)

 

Fläche

Versorgung und Infrastruktur

Bundesautobahnen

Fahrbahn + 40 m Anbauverbotszone

-

Bundes-, Landes-, Kreisstraßen

Fahrbahn + 20 m Anbauverbotszone

-

Bahnstrecken

Trasse + Sicherheitsabstand

-

Flugplatz

Fläche + Platzrunde

Vorsorgeorientierter Abstand um Platzrunde

Freileitungen

Trasse + Sicherheitsabstand

-

Gas-, Ölleitungen

Fläche + Sicherheitsabstand

-

Wasserschutzgebiete Zone I[4]

Fläche

-

Sonstiges

Deichgebiete

Fläche + 50 m Abstand

-

Festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete

-

Fläche

Vorranggebiet Rohstoffgewinnung gem. LROP

Fläche

-

Militärische Anlagen

Fläche

-

 

Szenarien

In Anlehnung an das Vorgehen der 2. Änderung des RROP sollen zunächst mehrere Szenarien entwickelt werden, welche sich in der Ausprägung der weichen Ausschlusskriterien unterscheiden. Dadurch sollen verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten und -potenziale ermittelt werden, die als Basis für weitere politische Entscheidungen dienen können.

Es ist vorgesehen, drei Szenarien zu entwickeln, die geringe, moderate und maximale Entwicklungspotenziale aufzeigen sollen. Hierzu können beispielsweise unterschiedlich große vorsorgeorientierte Abstände zu den Siedlungsgebieten gewählt werden. Darüber hinaus können die Waldflächen des Landkreises unter Bezugnahme auf den aktuellen Änderungsentwurf des LROP[5] in unterschiedlichem Umfang in die Kulisse der Potenzialflächen aufgenommen werden. Folgende Szenarien werden vorgeschlagen:             

  • Ein Basis-Szenario“ soll sich grundsätzlich an den Kriterien der 2. Änderung des RROP orientieren und diese auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung bringen. Durch diese eher geringen inhaltlichen Änderungen sowie die durch die Neuaufstellung des RROP voraussichtlich abweichenden raumordnerische Festlegungen wird erwartet, dass zumindest in geringem Umfang neue Flächenpotenziale für Windenergie ermittelt werden können.
  • Ein Wald-Szenario“ soll dem aktuellen Änderungsentwurf des LROP Rechnung tragen. Hierzu werden die Kriterien des vorgenannten „Basis-Szenarios“ verwendet und um geeignete Waldflächen ergänzt. Entsprechend des LROP-Entwurfs würden historisch alte Waldstandorte und weitere aus ökologischer Sicht bedeutsame Wälder sowie die ergänzend auf Landkreisebene festgelegten Vorranggebiete Wald weiterhin als Ausschlusskriterium gelten. Jedoch könnten geringwertige und vorbelastete Waldflächen als Teil von Vorranggebieten für Windenergienutzung in Frage kommen und somit zu einer deutlichen Steigerung der für WEA verfügbaren Flächen beitragen.[6]

Ein Maximal-Szenario“ soll besonders unter den Gesichtspunkten des Klimawandels und der derzeitigen politischen Situation die maximalen Entwicklungsmöglichkeiten für WEA ermitteln. Der Landkreis strebt als 100%-Erneuerbare-Energie-Region an, bis zum Jahr 2030 energieautark zu sein, wofür zusätzliche Ausweisungen von WEA-Standorten erforderlich sein werden.              
Darüber hinaus sieht das bereits erwähnte Osterpaket bei Nichterreichen der Flächenziele vor, die Steuerung der Windenergie auszusetzen. Damit wären WEA auch außerhalb der Vorranggebiete gem. BImSchG genehmigungsfähig und die regionalplanerisch gewünschte Bündelung und Vorauswahl verhältnismäßig konfliktarmer Standorte würde außer Kraft gesetzt werden.             
Um diese Ziele zu erreichen, sollen die vorsorgeorientierten weichen Abstände auf ein erforderliches Minimum reduziert und weitere planerische Kriterien, wie bspw. der Mindestabstand zwischen Vorranggebieten modifiziert werden, um der Windenergie mehr Raum zur Verfügung stellen zu können. Unter Vorbehalt des LROP-Beschlusses entsprechend des aktuellen Entwurfs, sollen auch geringwertige und/oder vorbelastete Waldflächen in die Flächenkulisse der Potenzialflächen aufgenommen werden können.

 


[1] Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen (Windenergieerlass): Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI v. 24. 2. 2016 (Nds. MBl. S. 190) — VORIS 28010 —

[2] Konzept: Bundesgesetzliche Flächenzielvorgaben („Windenergie-an-Land-Gesetz“), 3. März 2022.

[3] Landschaftsschutzgebiete ohne Bauverbot sind im Landkreis Lüneburg nicht vorhanden.

[4] Wasserschutzgebiete der Zone II sind im Landkreis Lüneburg nicht vorhanden.

[5] Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsens (LROP-VO): Entwurf (Stand: Dez. 2021)

[6] Das „Wald-Szenario“ stellt nur unter Vorbehalt des Beschlusses des derzeitigen LROP-Entwurfes (Stand Dezember 2021) eine zukünftig realistische Planungsalternative dar. Sollten Waldflächen auf Landesebene nicht für Windenergie geöffnet werden, kann das Wald-Szenario nicht als weitere Planungsgrundlage herangezogen werden.

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

50.000€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung: Schaffung von Vorranggebiete Windenergie. Förderung und Steuerung der erneuerbaren Energien.

 

 

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