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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/162  

Betreff: Antrag auf Förderung des Bürgerbusses in der Samtgemeinde Scharnebeck
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Kaatz, Richard
Federführend:Mobilität Bearbeiter/-in: Kaatz, Richard
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
25.05.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
30.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag  
Flyer  
Kostenzusammenstellung  
Dörferbussatzung  

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1  Antrag

Anlage 2  Flyer

Anlage 3  Kostenzusammenstellung

Anlage 4  rferbussatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag (823 KB)      
Anlage 2 2 Flyer (766 KB)      
Anlage 3 3 Kostenzusammenstellung (74 KB)      
Anlage 4 4 Dörferbussatzung (11 KB)      

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeinde Scharnebeck wird für das Jahr 2022 eine pauschale Förderung in Höhe von € 5.000,00r ihren kommunalen Fahrdienst bewilligt.

 

Der Beschluss steht unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes.

 

 

 

 

 

Sachlage:

 

Der Landkreis Lüneburg stellt im Produkt 547-000 einen Ansatz von 60.000,00hrlich für die Förderung von Bürgerbussen bereit.

Aus diesem Ansatz sollen die Kommunen im Landkreis außer der Hansestadt Lüneburg bzw. in den Kommunen ansässige Vereine finanziell unterstützt werden, die einen Bürgerbus bzw. einen kommunalen Fahrdienst betreiben und so den bestehenden ÖPNV ergänzen und flexibler machen. Angedacht ist, eine pauschale Basisförderung in Höhe von jährlich 10.000,00. Soweit ein Verein mit dem Bürgerbus-Angebot auch weitere Aufgabenbereiche des Landkreises berührt und insoweit unterstützt, erhöht sich diese pauschale Förderung auf 20.000,00. Die Samtgemeinde Scharnebeck beantragt für das Jahr 2022 für ihren kommunalen Fahrdienst eine pauschale Förderung von € 5.000,00.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

5.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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