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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2021/422-1  

Betreff: Einrichtung einer Mobilitätszentrale von Hansestadt und Landkreis Lüneburg - Vereinbarung mit der Hansestadt zur anteiligen Kostenübernahme
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heilmann, Sebastian
Federführend:Mobilität Beteiligt:Verwaltungsleitung
Bearbeiter/-in: Heilmann, Sebastian   
Produkte:12.1.2. Mobilität
 30.1. 547-000 ÖPNV/ Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Mobilität
09.06.2022 
Sitzung des Ausschusses für Mobilität ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.06.2022    Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
04.07.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Mobilitätsgrundsatzausschuss
Kreisausschuss
Kreistag
07.07.2022 
Sitzung des Kreistages ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Entwurf_Verwaltungsvereinbarung_Mobilitaetszentrale  
Beschreibung_Mobilitätszentrale  

 

 

 

 

Anlage/n:

 

Vereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg zum Aufbau der Mobilitätszentrale und zur anteiligen Kostenübernahme

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf_Verwaltungsvereinbarung_Mobilitaetszentrale (138 KB)      
Anlage 2 2 Beschreibung_Mobilitätszentrale (140 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Vereinbarung mit der Hansestadt Lüneburg zum Aufbau der Mobilitätszentrale im Bahnhof Lüneburg wird zugestimmt.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die Hansestadt Lüneburg wird gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg eine Mobilitätszentrale im ehemaligen Reisezentrum der Deutschen Bahn im Frühjahr 2023 eröffnen. Die Hansestadt Lüneburg übernimmt dabei das Projektmanagement unter kontinuierlicher Beteiligung des Landkreis Lüneburg. Eine Kostenteilung erfolgt auf Basis des Finanzvertrages zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg; der Landkreis beteiligt sich demnach grundsätzlich in Höhe von 50% nach Abzug von Förderungen und erzielten Einnahmen.

 

Zum bisherigen Prozess zur Entwicklung einer Mobilitätszentrale wird auf die Vorlage 2021/422 des Kreistages und die Vorlagen VO/9149/20, VO/9401/21, VO/9401-21-1 und VO/9551/21 des Rates der Hansestadt verwiesen.

 

Am 02.03.2022 hat der Verwaltungsausschuss des Rates der Hansestadt dem Mietvertrag mit der Deutschen Bahn Station & Service zur Anmietung der Räumlichkeiten zugestimmt (VO/9401-21-1).

 

Der aktuelle Stand zur Einrichtung einer Mobilitätszentrale im jetzigen Reisezentrum im Bahnhofsgebäude wurde erstmals in der Vorlage VO/9149/20 des Rates der Hansestadt dargestellt. Bereits zum Haushaltsjahr 2021 wurden entsprechende Mittel für die Anmietung, Herrichtung und den Betrieb der Mobilitätszentrale in den Haushalt der Hansestadt eingestellt. Dort heißt es: Entsprechend der Verhandlungen zum Finanzvertrag wird eine Beteiligung des Landkreises an Herrichtung und Betrieb der Mobilitätszentrale angestrebt.

 

Das Memorandum of Understanding (VO/9401/21) bildet die Grundlage der Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn in Hinblick auf die Bahnhofsentwicklung. Im Zuge dessen hat man sich auf die Einrichtung einer Mobilitätszentrale im Empfangsgebäude Ost verständigt, welche durch die Deutsche Bahn durch attraktivitätserhöhende Maßnahmen im Bahnhofsumfeld unterstützt wird; der Landkreis ist in den Gesamtprozess eingebunden und wird stetig informiert.

 

In der Vorlage VO/9551/21 wurde im (damaligen) Verkehrsausschuss der Hansestadt im Juni 2021 der Beschluss gefasst, basierend auf der Protokollnotiz zum aktuellen Finanzvertrag eine Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Kostenteilung zu schließen. Der Kreisausschuss wurde in seiner Sitzung am 13.12.2021 mit der Einrichtung einer gemeinsamen Mobilitätszentrale im Rahmen der Beratung der Vorlage 2021/422 befasst. Im Haushalt 2022 wurden entsprechend auskömmlich Mittel für den gesetzten Kostenrahmen bereitgestellt.

 

In enger Abstimmung zwischen dem Fachdienst 45 des Landkreises Lüneburg und dem städtischen Bereich 35 wurde beiliegende Vereinbarung erarbeitet, die für den weiteren Prozess zur Errichtung und den folgenden Betrieb die Kostenteilung bestimmen soll.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

Die Kostenschätzung gem. Vorlage 2021/422 liegt dem Vereinbarungs-entwurf zugrunde.

 

Vorbereitende Maßnmahme:

 

 

Einmalige bauliche Maßnahmen:

 

 

Lfd. Aufwand für Betrieb (inkl. Miete):

.

 

Diese Vorlage selbst erzeugt keine Kosten.

 

 

 

30.000 € (Konzeption, Projektierung, Planung)

 

260.000 € (basierend auf kalk. 1.000 €/m2)

 

250.000 € (abhängig v. Ausschreibungsverfahren)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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