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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/167  

Betreff: Antrag des KTA Graff (Gruppe Die Linke / Die Partei) vom 05.05.2022 zum Thema: "Verzicht auf fossile Energieträger" (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 30.06.2022)
Anlass: positive Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Graff, MarkusGruppe DIE LINKE / DIE PARTEI
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gebäudewirtschaft
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:6. 35 Gebäudewirtschaft
 6.1. 111-320 Liegenschaftsverwaltung/Gebäudemanagement
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
30.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Ausschuss für Hochbau
12.07.2022 
Sitzung des Ausschusses für Hochbau ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
26.08.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag_Heizungssysteme.pdf  

 

 

Anlage/n: Antrag
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag_Heizungssysteme.pdf (51 KB)      

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:Die Kreisverwaltung wird aufgefordert, bei zukünftigen Heizungssanierungen (oder dem Neubau von Heizungen) nur noch Heizsysteme zu verwenden, die nicht von fossilen Energieträgern abhängig sind. Gleichzeitig sind die entsprechenden Gebäude mit Fotovoltaikanlagen auszustatten. Der selbst erzeugte Strom ist vor Ort zu nutzen.

 

 

 

 

Sachlage: Wer die Klimaneutralität 2030 erreichen will, muss möglichst auf fossile Energieträger verzichten. Hier ist der Landkreis gefordert Vorbild zu sein. Nicht die Kostenoptimierung muss im Focus stehen, sondern die Zukunftsfähigkeit wird erwartet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Strom

Seit 2012 bezieht der Landkreis Lüneburg für seine Liegenschaften ausschließlich zertifizierten Ökostrom.

Das GebäudeEnergieGesetz 2020 (GEG) verpflichtet bei Neubauten zur Nutzung erneuerbarer Energien und lässt inzwischen zur Einhaltung der Grenzwerte für den Jahresprimärenergiebedarf den Einsatz von PV-Anlagen zu. So wird der Neubau der 2-Feld Sporthalle IGS Embsen mit einer Photovoltaik Anlage ausgestattet werden. Seit 2001 stellt der Landkreis Lüneburg seine Dachflächen für Photovoltaik Anlagen privaten Investoren zur Verfügung, bezieht an etlichen Standorten (IGS Embsen, SZ Scharnebeck, OBS Adendorf, BBS 2-Feld Sporthalle, Arena, SBU Scharenbeck) den vor Ort produzierten Strom und sorgt damit insgesamt für eine CO2 Einsparung in Höhe von rd. 534 Tonnen pro Jahr. Bei geplanten Dachsanierungen wird regelmäßig alternativ auch die Installation von Photovoltaik Anlagen geprüft, ist aber nicht immer möglich (Statik) oder wirtschaftlich (Ausrichtung der Dachfläche, Gesamtstromverbrauch) realisierbar.

 

 

rme

Bereits im Jahr 2006 wurde am Schulzentrum Bleckede ein Holzhackschnitzelheizwerk errichtet, welches mit nachwachsendem Rückschnittmaterial aus dem Elbvordeichland betrieben wird. Der Neubau des SBU-Betriebshofes in Scharnebeck wurde 2020 ebenfalls mit einer Holzhackschnitzelheizung ausgestattet. Die Oberschulen in Neuhaus und Dahlenburg werden seit 2013 / 2009 über ein Energiecontracting mit Fernwärme aus regionalen Biogasanlagen beheizt. Damit werden ohne den Eigenbetrieb der SUB Embsen zurzeit rd. 12 % des Wärmebedarfs der kreiseigenen Liegenschaften mit erneuerbaren Energien gedeckt.

r die Gebäudewirtschaft ist es selbstverständlich, vor Heizungserneuerungen bzw. sanierungen immer auch alternative Energiequellen in den Blick zu nehmen. Ganz aktuell prüfen wir für die BBS I eine Umstellung auf Fernwärme über ein BHKW der Avacon und für das Schulzentrum Scharnebeck befindet sich eine Belieferung mit Fernwärme aus einer Biogasanlage in Prüfung.

Der Landkreis Lüneburg schreibt seinen Erdgasbezug alle 2 Jahre europaweit aus. Dabei wird regelmäßig an der Bündelungsausschreibung der Kommunalen Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft (KWL) teilgenommen.

Der aktuelle Vertrag läuft bis Ende 2023. Eine Möglichkeit wäre, im kommenden Jahr nicht an der Bündelungsausschreibung der KWL teilzunehmen und den Gasbezug in einer separaten europaweiten Ausschreibung auf klimaneutrales Erdgas oder Biogas zu beschränken. Inwieweit und zu welchem Preis im Jahr 2023 klimaneutrales Erdgas oder Biogas im erforderlichen Umfang am Markt verfügbar sein wird, bliebe abzuwarten.

Ein vollständiger Verzicht auf fossile Energieträger ist nicht auf die Schnelle umsetzbar, er erfordert die Erneuerung sämtlicher älterer Heizungs- und ggf. auch Lüftungsanlagen oder Umstellung auf grüne Fernwärme. Bei Heizungserneuerungen an bestehenden Schulgebäuden wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen, unter welchen Bedingungen ein Verzicht auf fossile Energieträger möglich und wirtschaftlich wäre. Häufig ist z. B. bei Wärmepumpen das Rohrleitungsnetz zu groß, um mit Niedertemperatur alle Räume ausreichend zu erwärmen. In jedem Fall sollten vor der Erneuerung der Heizungsanlage, die Sanierung der Gebäudehülle abgeschlossen sein, um die neuen Heizungsanlagen nicht überzudimensionieren. 

 

Grundlage aller bisherigen Planungen in der Gebäudewirtschaft hinsichtlich Klima- und Umweltschutz ist die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen, um mit dem zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln den Sanierungsstau der landkreiseigenen Liegenschaften größtmöglich beheben zu können.

 

 

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