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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/177  

Betreff: Antrag der AfD-Fraktion vom 16.05.2022 zum Thema: "Einrichtung einer Beratungsstelle für die Bürger bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden" (Im Stand der 1. Aktualisierung der Verwaltung vom 19.05.2022)
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag an den Kreistag
Verantwortlich:Bothe, StephanAfD-Fraktion
Federführend:Büro des Landrats Beteiligt:Gesundheit
Bearbeiter/-in: Wüstmann, Mayte   
Produkte:17.2. 414-000 Maßnahmen der Gesundheitspflege
 24.1. 111-110 Büro des Landrats
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
30.05.2022 
Nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses      
Kreistag
07.07.2022 
Sitzung des Kreistages abgelehnt   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag-Einrichtung-einer-Beratungsstelle-für-die-Bürger-bei-Impfnebenwirkungen_.pdf  

 

 

 

 

Anlage/n:
Originalantrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag-Einrichtung-einer-Beratungsstelle-für-die-Bürger-bei-Impfnebenwirkungen_.pdf (84 KB)      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag Antragsteller:

Der Kreistag möge beschließen,

  1. den Landrat zu beauftragen, im Landkreis Lüneburg eine Beratungsstelle einzurichten, an die sich Bürger bei Auftreten von Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden wenden können, sowie
  2. diese Stelle durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung zu realisieren, um so die Schaffung einer zusätzlichen Stelle zu vermeiden.

 

 

 

 

 

Sachlage:

Nach der Niederlage der FDA (der amerikanischen Zulassungsbehörde) vor einem texanischen Gericht mussten nun jene Dokumente veröffentlicht werden, die man für 77 Jahre (bis 2097) vor der Öffentlichkeit zurückhalten wollte. Es handelt sich dabei um die Pfizer Dokumente zu den Studien des „Comirnaty“ mRNA-Stoffes.

Es sind zehntausende Seiten und es wird viel Zeit beanspruchen, die Daten umfassend zu analysieren. Erste Erkenntnisse der Datenanalysten liegen allerdings schon vor. Die wichtigste: Neun Seiten an möglichen Impfnebenwirkungen sind aufgelistet.

Zunächst geht es um Daten, die bis Ende Februar 2021 von Personen selbständig gemeldet wurden. Von 42.086 gemeldeten Impfreaktionen endeten 1223 tödlich!

(Quelle: BNT162b2/5.3.6 Cumulative Analysis of Post-authorization Adverse Event Reports/Table 1)

Doch nicht nur die hohe Todeszahl lässt aufhorchen. Im Gegensatz zur Placebo-Gruppe (unter den Corona-Infizierten) entwickelten Geimpfte 13-mal (!) häufiger Fieber, Schüttelfrost und andere Symptome (1500 von 21000). (Quelle: BNT162b2/2.5 Clinical Overview/Table 59)

Da mittlerweile bekannt ist, dass die Inzidenz von Geimpften nach 3 Monaten ähnlich hoch ist wie die von Ungeimpften, lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Impfungen einen deutlich negativen „Netto-Effekt“ haben hinsichtlich des Auftretens einer Krankheit.

 Es kann bereits jetzt klar gesagt werden, dass die Impfnebenwirkungen massiv unterschätzt werden und diese oft nicht an die zuständigen Behörden gemeldet

werden. Letzteres ist vermutlich darin begründet, dass ein Arzt in einer Stunde durch die Impfung bis zu 300 Euro verdienen kann, für die Erstellung von zwei Berichten (über Impfnebenwirkungen) die gleiche Zeit benötigt, diese aber nicht vergütet bekommt.

Andererseits rechnen Ärzte natürlich die Behandlung von Patienten mit Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden bei den Krankenkassen ab.

Dies geht aus einer Untersuchung des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) hervor. So wurden in den ersten 14 Monaten der Impfkampagne fast 245.000 Fälle an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet, bei einer Population von 82 Mio. Menschen. Bei den BKK wurden allerdings in den ersten 2 ½ Quartalen (also 7,5 Monaten) des Jahres 2021 nahezu 225.000 Impfkomplikationen abgerechnet, bei 11 Mio. Mitgliedern. Aufgrund dieser Zahlen errechnet sich bei den beim PEI gemeldeten Impfkomplikationen eine Inzidenz von 0,29 %, während die bei den BKK abgerechneten Impfschäden eine Inzidenz von 2,05 % ergeben, also um das 7-fache höher.

Davon ausgehend, dass die Nebenwirkungshäufigkeit der Impfung in der zweiten Jahreshälfte 2021 und im Rahmen der Boosterkampagne nicht abgenommen hat, kommt die BKK-Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es über den gesamten Verlauf der Impfkampagne zu über 3,1 Mio. Impfkomplikationen gekommen ist, ein Beleg für das gravierende „Under-Reporting“. 

Auch dies belegt: Die in den Pfizer-Dokumenten auf neun Seiten aufgelisteten Nebenwirkungen sind um einiges mehr als „keine bzw. kleine Nebenwirkungen“, was vom deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach noch immer behauptet wird.

Die aufgelisteten Nebenwirkungen haben also ganz reale Auswirkungen bis hin zu langfristigen Folgeschäden und tödlichen Impfkomplikationen. Weil diese nun dokumentiert sind, könnten Ärzte leichter eine Verbindung zwischen Impfung und den Reaktionen eingestehen und der Sache wirklich nachgehen (was aus o.g. Gründen nur selten geschieht).

Im Landkreis Lüneburg gibt es keine unabhängige Beratungsmöglichkeit. Betroffene Bürger werden an Haus- oder Impfärzte verwiesen und hinsichtlich der Kostenübernahme an die Krankenkassen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenslage von Pharma-Industrie, Ärzteschaft, Krankenkassen und Patienten ist es nach Ansicht der AfD-Fraktion erforderlich, eine unabhängige Stelle einzurichten, die die hilfesuchenden Bürger im Falle von Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden kompetent und unbürokratisch berät.

 Stephan Bothe 

AfD Fraktion

Stellungnahme der Verwaltung vom 19.05.2022:

Der Umgang mit Impfnebenwirkungen, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, und Impfschäden ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt.

Solche Impfreaktion sind meldepflichtig (§ 6 Abs.1 Nr.3 IfSG). Die Meldepflicht obliegt dem Arzt, der die Impfreaktion festgestellt hat (§ 8 Abs.1 Ziff.1 IfSG).

Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsamt, dieses gibt die Meldung nach §11 Abs. 4 IfSG unverzüg-lich an die zuständige Landesbehörde, in Niedersachsen das Niedersächsische Landesgesundheits-amt, weiter.

In § 60 IfSG ist geregelt, dass Personen, die durch eine Impfung eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, einen Antrag auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen können. Nie-dersachsenweit ist für die Bearbeitung solcher Anträge das Landesamt für Soziales, Jugend und Fa-milie, Außenstelle Oldenburg, zuständig. Informationen darüber finden sich auf der Internetseite des Landes Niedersachsen.

Das Gesundheitsamt steht aufgrund der Zuständigkeit für Aufgaben nach dem IfSG (§ 3 Abs.1 Ziff. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD)), für Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Lüneburg auch jetzt schon zur Verfügung.

Aus diesem Grund ist die Einrichtung einer Beratungsstelle überflüssig.

Für die Behandlung von Impfschäden oder Impfreaktionen sind die niedergelassenen Ärzte zuständig, Behandlungen werden im Gesundheitsamt nicht vorgenommen.

 

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