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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2022/188  

Betreff: Förderung in der Kindertagespflege - neue Richtlinie in der Kindertagespflege
Anlass: keine wesentlichen Auswirkungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Benne, Ines
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Produkte:15.2. 361-100 Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen u. in Tagespflege
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
07.06.2022 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Bereisung 14:00 Uhr, Öffentliche Sitzung 15:00 Uhr) zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2022-188 Anlage Entwurffassung Richtlinie Kindertagespflege 01_08_22  
2022-188 Anlage Synopse Richtlinie Kindertagespflege  

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage/n:

      Richtlinie zur Kindertagespflege in Hansestadt und Landkreis Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-188 Anlage Entwurffassung Richtlinie Kindertagespflege 01_08_22 (994 KB)      
Anlage 2 2 2022-188 Anlage Synopse Richtlinie Kindertagespflege (375 KB)      

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage - Beschlussfassung nicht erforderlich

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Die letzte große Satzungsanpassung in der Kindertagespflege wurde zum 01.08.2018 im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und verabschiedet. In diesem Zusammenhang erfolgte die Anpassung der Richtlinie in der Kindertagespflege. Die Veränderungen der Richtlinie wurden durch das Familienbüro der Region Lüneburg im Jugendhilfeausschuss am 10.03.2021 vorgestellt.

 

Der Niedersächsische Landtag hat am 06.07.2021 das neue „Niedersächsische Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) verabschiedet. Das Gesetz ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.

 

Wie schon im Rahmen der Vorlage zur Änderung der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Landkreis Lüneburg dargelegt, sind Hansestadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg durch diese Gesetzesnovellierung veranlasst, die begleitende Richtlinie zur Förderung der Kindertagespflege gemäß der Satzung anzupassen.

Hansestadt und Landkreis Lüneburg reagieren damit auch auf das Forderungspapier der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. und das Positionspapier der Interessengemeinschaft für Kindertagespflegepersonen in der Region Lüneburg, zu der sich der Tageselternverein Lüneburg e.V. und die Arbeitsgemeinschaft (AG) „Kindertagespflege stärken vor Ort“ zusammengeschlossen haben.


Zentrales Ziel der Richtlinie ist es, die Vorgaben des NKiTaG umfassend umzusetzen, ohne die aktiven und künftigen Tagespflegepersonen fachlich, zeitlich und finanziell zu überfordern bzw. zu überlasten. Nur so lässt sich gewährleisten, dass die dringend benötigten Betreuungsplätze für Kinder im Krippenalter in Hansestadt und Landkreis Lüneburg erhalten bleiben und perspektivisch ausgebaut werden können.

 

Wesentliche Elemente der Richtlinienänderung sind:

 

  • Erzieherinnen/Erzieher und andere Berufsgruppen, die gemäß § 9 Absatz 2 NKiTaG dafür in Frage kommen, sollen die Qualifizierung künftig mit dem Absolvieren von 50 Unterrichtseinheiten (UE)
    erlangen können.

 

  • Ab dem 01.01.2023 umfasst die förderungsfähige Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson gemäß dem Curriculum des Qualifizierungshandbuches (QHB) 300 UE.

 

  • Der tätigkeitsbegleitende Teil der künftigen QHB-Qualifizierung mit 300 UE ist grundsätzlich offen für bereits aktive Kindertagespflegepersonen mit 160 DJI-Qualifikation.

 

  • Die Deutschkenntnisse einer Kindertagespflegeperson sollen gemäß künftiger Richtlinie mindestens dem B2-Niveau entsprechen.

 

  • Gemäß der Vorgabe des NKiTaG sind Kindertagespflegepersonen ab dem 01.08.2023 per Richtlinie aufgefordert und verpflichtet, mindestens 24 UE an Fortbildungen pro Kindergartenjahr zu absolvieren.

 

  • Die 24 UE können in Form von Teilnahme an Fachtagen, "klassischen" Fortbildungsangeboten, aber künftig auch zusätzlich in Form individueller Begleitung und Förderung (z.B. Coaching) absolviert werden.

 

  • Anrechenbare, von einer Kindertagespflegeperson abzudeckende Fortbildungsinhalte sind:
    - Individuelle pädagogische Reflektionen
    - Schutzauftrag nach § 8 a SGB VIII
    - Dokumentation/Portfolio
    - Konzeption/Konzeptionsfortschreibung
    - Inklusion
    - Sozialpädagogische Kindertagespflege
     
  • Die Kosten der Pflichtfortbildungen und individuellen Förderungsmaßnahmen, die sich aus diesen Inhalten ergeben, werden von Hansestadt und Landkreis Lüneburg getragen Die Teilnahme an diesen Fortbildungen und die Inanspruchnahme der individuellen Förderungsmaßnahmen ist für die Kindertagespflegepersonen somit kostenfrei.

 

  • Kindertagespflegepersonen, die im Laufe eines Kita-Jahres 24 Unterrichtsstunden an Fortbildungen nachweisen, erhalten einen zusätzlichen Fehltag.
     

Hansestadt und Landkreis Lüneburg haben den Entwurf der Richtlinien mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg und den oben genannten Interessenvertretungen der Tageseltern in Lüneburg abgestimmt.

Die Kooperationsvereinbarung von Hansestadt und Landkreis Lüneburg mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg wird im laufenden Jahr erneuert, um die neuen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, die sich aus dem NKiTaG, den neuen Satzungsfassungen und der neuen Richtlinie im Hinblick auf Umfang und Ausgestaltung von Qualifizierungs- und Fortbildungsangeboten des Verbandes ergeben.

Die erste  Mehrkostenberechnung, die seitens des ev. luth. Kindertagesstättenverbandes am 23.05.2022 vorgelegt wurde, sieht einen Personalkostenzuwachs in Höhe von 30.000,00€ und die vermehrte Bereitstellung von Qualifizierungskursen für 10 Teilnehmer*innen  von 16.000,00€ bzw. 19.000,00€ pro Kurs vor. Auf den Landkreis Lüneburg würden die Hälfte der veranschlagten Kosten zukommen.

Hansestadt und Landkreis Lüneburg werden dem Ausschuss den Entwurf einer Neufassung der Kooperationsvereinbarung in einer der kommenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses vorstellen und zur Beschlussfassung vorlegen. Die Verhandlungen hierzu werden im Sommer beginnen. Die Richtlinie wurde im Familienbüro der Region gemeinsam mit den Wirtschaftlichen Jugendhilfen erarbeitet. Die Richtlinie soll gemeinsam mit der Satzung zum 01.08.2022 in Kraft treten.

 

Die wesentlichen Änderungen der Richtlinie werden durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Familienbüros der Region Lüneburg anhand einer Präsentation in der Ausschusssitzung vorgestellt.

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